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Niggelson

Bibi Barschberg
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Moin Leute,
ich bin Mitte letzten Jahres nach Lübben in den Spreewald gezogen und will natürlich dieses Jahr mein Hobby weiter ausleben. Nun ist der Hecht ja seitdem 01.04 in Brandenburg wieder offen. Durch Zufall bin ich aber aus meiner Sicht auf recht widersprüchliche Aussagen gestoßen, ob der Hecht auch im Spreewald wieder offen ist oder erst ab dem 01.05 wieder offen ist.

So wie ich den Text deute, gilt die Schonzeit für Fischer und dementsprechend nicht für Angler. Zumal auf einer anderen Seite ja auch was von einem Kunstköderverbot bis zum 31.03 steht.

Wie deutet ihr das oder kommt einer aus der Gegend und kann mir weiter helfen ?

Vielen Dank schon mal und Petri Heil
 

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bundyman

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Im rechten Bild steht ja was man als Angler in den Gewässern der Spreewaldfischer beachten muss...
Wenn möglich angle doch in Gewässern des LAVB, da gäbe es kein Kunstköderverbot und Schonzeit Hecht wäre vom 01.02.-31-03.
Allerdings weiß ich nicht, wie die Gewässer im Spreewald aufgeteilt sind (obwohl selbst LDSer)…

edit: auf der Seite des LAVB gibts noch folgendes:
Für Spreewaldfischer gelten folgende geänderte Schonzeiten: Hecht (15.01. bis 30.04.) und Zander (01.04. bis 15.06.). Zudem gilt beim Schuppenkarpfen ein Mindestmaß von 40 Zentimetern. Das betrifft die Gewässer VC 03-01 Spreewaldfließgewässer Burg und Umgebung, VC 09-03 Spreewaldfließgewässer der Fischereigenossenschaft Lübbenau und VC 09-04 Spreewaldfließgewässer der Fischereigenossenschaft „Unterspreewald“ Lübben.

Scheint also noch Gewässer der Fischereigenossenschaft Unterspreewald zu geben?
Mein Tipp, im nächsten Angelladen fragen…
 

Angler9999

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Grundsätzlich ist die Gewässerordnung zu beachten, egal was im Landesgesetz steht.
Punkt!
Damit ist alles gesagt.
 

Niggelson

Bibi Barschberg
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Ich war gestern beim örtlichen Angelladen und habe nachgefragt. Der Inhaber meinte der Hecht wäre in allen Gewässern seitdem 01.04 wieder frei. Ich glaube aber auch ,dass der Hecht in den genannten Gewässer erst wieder am 01.05 offen ist. Dann werde ich für die Zeit sicherheitshalber auf andere Gewässer umsteigen.
 

TeamTock

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Ich war gestern beim örtlichen Angelladen und habe nachgefragt. Der Inhaber meinte der Hecht wäre in allen Gewässern seitdem 01.04 wieder frei. Ich glaube aber auch ,dass der Hecht in den genannten Gewässer erst wieder am 01.05 offen ist. Dann werde ich für die Zeit sicherheitshalber auf andere Gewässer umsteigen.
Korrekt! Ab 1.05. darfst du starten.
 

Mohrchen

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Was für ein Durcheinander! Ein Glück das ich in LOS wohne und der Pachtsee in dem ich meistenteils angle, die gleichen Schonzeiten hat, wie die der LAV-Gewässer gemäß der "Ordnung zur Ausübung der Angelfischerei auf den Verbandsgewässern des LAV Brandenburg" - und einen Rabatt für Orts-Vereinsmitglieder gibt es auch noch! :)
 

Joseph

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Grundsätzlich ist die Gewässerordnung zu beachten, egal was im Landesgesetz steht.
Punkt!
Damit ist alles gesagt.
Du meinst es sicher nicht so, aber hört sich an als wenn die Gewässerordnung das Landes(fischerei)recht schlägt.
Korrekt ausgedrückt meinst du sicherlich.
Für jedes Gewässer zählt das Landes(fischerei)recht und die Gewässerordnung kann noch verschärfende Regeln beinhalten.;)
 

Angler9999

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Ich meine, dass hier rumgeeiert wird und ich den Eindruck habe, dass viele nicht wissen was eine Gewässerordnung ist und wozu diese da ist.
In der Prüfung wird das gelehrt.

Und du hast es gut erklärt.
Allgemeine und überall geltende Regelungen sind im Landesgesetz geregelt.
In der Gewässerordnung spezifischisch.
ZB geänderte Schonzeiten
Verbote etc

Danke
 

TeamTock

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Lösung: Der Pächter des Gewässers hat
eine Telefonnummer. Wenn Du also auf Nummer Sicher gehen willst ruf da an! Da das im Spreewald einige sind gibt es auch unterschiedliche Regelungen. Ich angel selber da und weiß ob der Schwierigkeiten.
 

Spin+Fly

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In den Vertragsgewässern mit den Spreewaldfischer gilt Hecht-Schonzeit bis 30.04. inkl. KuKö-Verbot.
In den Spree-Abschnitten welche reine Verbandsgewässer sind gilt Hecht-Schonzeit bis 30.03.
So wie auch oben im Bild mit der roten Schrift beschrieben. In den Text hineinzuinterpretieren dass dies nur für die "Spreewaldfischer" gilt, ist falsch. Der Text steht auch genau so in der Gewässerordnung auf der Seite des LAVB.
.
 

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