Hier noch mal die wichtigsten Bestimmungen die auf dem Ruppiner See gelten:
- Angelzeit 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang, sprich Nachtangelverbot
-Bootsangeln ist nur vom verankertem Boot aus gestattet, driften beim pelagischem Angeln und Schleppangeln ist also verboten
-als Köderfisch dürfen nur Barsche, Kaulis, Bleie, Güstern und Plötzen verwendet werden (also keine Ukelei und Rotfedern

)
-Mindestmaße Hecht, Zander 45 cm; Aal 50 cm; Karpfen 35 cm; Schleie 25 cm. Wels hat neuerdings kein Mindestmaß mehr
-vom 1.1. bis 31.5. besteht generelles Verbot der Raubfischangelei. Alle Kunstköder sind in diesem ZEitraum verboten