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johannabeetle
Gast
Nö, muss er nicht. Sowas gehört in die Widerrufsbelehrung, die u.a. den besagten § enthalten sollte. Bei Fehlern der Belehrung wirkt sich das aber nur auf die Widerrufsfrist aus.Bekannter von mir hatte auch´ne XLNT 2 vor kurzem bestellt............die war auch saumäßig verarbeitet. Nach telefonischer Nachfrage dann noch ´ne alte aus der ersten XLNT Serie bekommen und die andere zurückgeschickt. Die war in ordentlicher Qualität.
PS: Ja, seit Mai 2014 muß der Käufer die Rücksendekosten tragen.......allerdings muß der Verkäufer in seinen AGB darauf hinweisen das Rücksendekosten anfallen!!
VG