Aber der Verband wird Dir das direkt beantworten können. Halte uns doch hier auf dem Laufenden, ist sicher später noch für andere Prüfungstouristen oder hessische Exil-Saarländer interessant.
Heute die Antwort bekommen:
Sie möchten die Fischerprüfung im Saarland ablegen, wohnen in Hessen und möchten hier auch angeln gehen.
Gemäß dem Erlass des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat aus März 2025 erkennt die oberste Fischereibehörde einen Fischereischein eines anderen Bundeslandes als Fischereischein an, wenn die Voraussetzungen, unter denen er erteilt wurde, denen nach dem Hessischen Fischereigesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen entsprechen.
Diese Voraussetzungen werden derzeit im Saarland erfüllt, Fischereischeine und Fischerprüfungen des Bundeslandes Saarland werden in Hessen anerkannt.
Eine Verlängerung des saarländischen Fischereischeins in Hessen ist jedoch nicht vorgesehen. In diesem Fall muss ein hessischer Fischereischein ausgestellt werden.
Jetzt ist alles klar