RaubfischRookie
BA Guru
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Ich bin gespannt wie die Rechtschutz auf einen Ebay Kleinanzeigenfall reagiert.
Die kotzen bestimmt direkt
Die kotzen bestimmt direkt
Die Sachen von Boris entsprechen zu 110% der Beschreibung!!!
Ein Privatverkäufer kann die Rücknahme nicht komplett ausschließen. Dafür gibt es um BGB ein paar Paragraphen. Ansonsten einfach mal, falls eine Rechtschutzversicherung vorliegt, dort mal anrufen und den Fall schildern.
Edit: BGB Paragraph 442, 443, 444
Ich bin kein Jurist oder Anwalt o.ä.
§ 444 BGB. Wie gesagt: nur bei arglistiger Täuschung.
Ich schau jetzt einfach mal ob er mir etwas entgegenkommt. Falls er 0 entgegenkommt und total blockt dann check ich mal die Rechtsschutz. Selbst wenn es mich 150 Euro kosten würde, dass er am Ende die Rolle zurücknimmt und ich quasi 150 Euro in der Miese bin, ist mir es dieses Geld Wert, da es mir ums Prinzip geht und ich so etwas nicht durchgehen lassen möchte. Am Ende würde das Ergebnis sicherlich auch anderen Leuten weiterhelfen, die in einer ähnlichen Situation stecken.
Ich schau jetzt einfach mal ob er mir etwas entgegenkommt. Falls er 0 entgegenkommt und total blockt dann check ich mal die Rechtsschutz. Selbst wenn es mich 150 Euro kosten würde, dass er am Ende die Rolle zurücknimmt und ich quasi 150 Euro in der Miese bin, ist mir es dieses Geld Wert, da es mir ums Prinzip geht und ich so etwas nicht durchgehen lassen möchte. Am Ende würde das Ergebnis sicherlich auch anderen Leuten weiterhelfen, die in einer ähnlichen Situation stecken.