@Stinte: Ich kann die Frage durchaus verstehen, auch wenn man den Erlaubnisschein auswendig gelernt hat... da spielt sofort "Moral" mit hinein... Kann ja auch während der Hechtschonzeit in der "Ems" z.B. versuchen Barsche zu fangen. Ein generelles Kunstköderverbot gilt in der Zeit nicht, auch vom untersagten Köfifischen ist nicht die Rede...
Da kommt dann mein Verständnis und die "Moral" zum Vorschein. Die Ems ist "hechtlastig", also lass ich das dort mit den Kunstködern mal ein wenig bleiben (Schonzeit), so wie ich auch nie einen Köderfisch in der Zeit präsentieren würde. Aber wer sagt mir, dass ein hungriger Hecht bei einem "Plumpsangler" nicht auch einen angebotenen Tauwurm nehmen könnte... ZURÜCK ZU DEN KANÄLEN: Ich muss mich schon verdammt anstrengen, um in "meinen" beangelten Kanalstrecken einen Hecht ans Band zu bekommen. SPRICH: Der Hecht ist doch in den meisten westdeutschen Kanalstrecken so häufig vertreten wie eine Regenbogenforelle. FAZIT/ ENDE VOM LIED: Gib jetzt Gas mit deinen Ködern und freu Dich, während der "Hecht"schonzeit überhaupt so`n Schnabel, in irgendeiner Kanalstrecke zu Gesicht zu bekommen. Aber wundere Dich nicht, wenn`s nur Barsche und Zander werden!
Wenn Du so`m "alteingesfleischten" Fischereiaufseher jedoch deine Kunstköder erklären musst, bei einer plötzlichen "Visite" am Kanal, musst Du aber "Arsch" in der Hose haben und gut reden können, sonst bist Du ein gefundenes Fressen. ICH FINDE ABER, DASS WIR SO EINE STARKE LOBBI AUFBAUEN SOLLTEN, UM ZU ZEIGEN, DASS WIR MEHR VOM FISCHEN VERSTEHEN, ALS AUF ERLAUBNISSCHEINEN ZU LESEN IST! Man(n) kennt seine Gewässer und fischt mit Herz, aber auch mit großem Verstand!!! Amen
Achso, noch was: Sag sofort Bescheid, wenn Du `nen Hecht auf offener Strecke gefangen hast! Dann steck ich meine Hechtrute zusammen :mrgreen: Ganz anders als die "toten" Arme. Oft "hechtlastig", dort die Finger von klassischen "Raubfischködern" lassen... von wegen Verstand und Bestandsicherung