Wie
@benwob schrieb fällt es laut StGB unter Fischwilderei. Allerdings ist das Strafmaß sehr flexibel. Kein Fisch entnommen und dir blüht, wenn überhaupt, die Mindeststrafe. Es ist wahrscheinlicher diese dann auch zu bekommen, wenn du keine Aussage abgibst. Schilderst du dein Vergehen wie oben beschrieben, zeigst Einsicht und es ist dein erstes derartiges Vergehen, hast du die Möglichkeit mit einer Verwarnung (inkl. Verwarngeld) oder Ordnungswidrig davon zu kommen. Somit wäre es dann keine Straftet mehr und gibt auch keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Hängt alles auch immer ein wenig von der Stimmung des zuständigen Sachbearbeiters ab...
Zur Sicherheit kann man immer einen Anwalt fragen. An sich kannst du aber halbwegs entspannt an die Sache ran gehen