Fischereikontrolle endet mit Polizei (was darf ein Kontrolleur?)

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El-Cattivo

Bigfish-Magnet
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Die FA hat die Pflicht sich mit Namen vor zu stellen und sich aus zu weisen. So lange das nicht geschehen ist, braucht man gar nichts machen.
In dem konkreten Fall kann man sich beim Vorgesetzten des Kontrolleurs beschwerden, idealerweise hat man Namen, Ort und Zeit parat.
In der FA gibt es auch viele "übereifrige" die gern mal Schritt B vor A machen.

Hier bei uns ist es so -unabhängig von der Vereinsmeierei bei der Jeder Jeden kontrollieren darf-, dass der öffentlich bestellte FA sowohl eine "Plakette", viereckig zum Anstecken mit seiner Nummer drauf gut sichtbar angesteckt haben MUSS UND seinen Ausweis mit derselben Nummer zeigen MUSS. Nur eines von beidem zählt nicht und berechtigt demnach auch zu gar nichts!

Kurzum, er hätte sich ausweisen müssen und das bereits zu Anfang.
 

Rik82

Angellateinschüler
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Ohne sich auszuweisen, hätte die "FA" nicht mal meine Papiere, geschweige denn die Ausrüstung gezeigt bekommen.
Den Anruf bei der Polizei hingegen, hätte ich ihm aber mit Freude abgenommen.
 

hevilp

Echo-Orakel
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Wie ist das mit der Zufahrtsberechtigung, in wie weit darf er da tätig werden? Darf er das Kennzeichen dokumentieren und anzeigen, sofern die verletzt wurde ?
 

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