Entnahmefenster Hecht 2015 auf den Gewässern der Müritzfischer

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monkeyman

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Hallo Kollegen!

Da wir mit gutem Beispiel voran gehen wollen, haben wir uns entschlossen, ab dem Jahr 2015 ein Entnahmefenster für Hechte zur Schonung der Großfische auf unseren Seen einzuführen.
Um den Erfolg zu testen, fangen wir mit einem unserer beliebtesten Hechtgewässer dem Kölpinsee an. Wir sind uns aber ziemlich sicher, dass wir es in den nächsten Jahren auf alle unsere Gewässer mit einer Gesamtfläche von über 30.000 ha ausdehnen werden! Unsere Fischer haben schon vor einigen Jahren begonnen, große unverletzte Hechte zurückzusetzen!
Das Entnahmefenster wird zwischen 60 und 90 cm festgelegt!
Ich freue mich auf Eure Fragen und Anregungen

MfG Sebastian
 

-Yogi-

Twitch-Titan
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Bitte nicht falsch verstehen, ich finde die Geschichte mit dem Entnahmefenster super. Aber ist es denn mit dem Gesetz vereinbar? Da müsste doch eigentlich wieder der Passus aus §1 des Tierschutzgesetzes „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ greifen oder nicht? Ist halt die Frage ob die Argumentation, dass Fische ab einer bestimmten Größe mehr Laich produzieren im Falle einer Anzeige reichen würde.

Gruß Lars
 

KnusprigBackfisch

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Der Gewässereigentümer darf mWn die Mindestmaße schärfer fassen als gesetzlich vorgesehen, das sollte ja eigentlich auch auf "Obermaße" übertragbar sein?!
 

Fr33

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Es ist richtig dass der Verpächter, Eigentümer usw. die Mindestmaße und auch die Schonzeiten über das gesetzliche Minimum ausdehnen kann..... Komplette Fangverbote zählen aber nur, wenn diese gesetzlich sind (z.B. Stichling, Bitterling, ggf. Edelkrebse, Koppen usw.) - aber was den Hecht und das Rücksetzgebot angeht bin ich mal gespannt wie das rechtlich einwandfrei machbar ist.....

Das war ja mitunter ein Grund, warum in div. Forellenseen/ Commercials ebenfalls die Schilder und Auflagen entfernt werden mussten, dass z.B. Große Welse, Störe usw. wieder zurück gesetzt werden MÜSSEN!
 

monkeyman

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Moin!

Da wir das bei Karpfen seit seinigen Jahren schon praktizieren sehe ich da keine Probleme. Wir sehen darin die Umsetzung der Erkenntnisse (oder besser Theorien) die ja seit einiger Zeit bekannt gemacht wurden. Daher ja auch bewußt der erste Test am Kölpinsee, denn dort ist der Angeldruck auf Hecht recht hoch, bei idealen Lebensbedingungen.
 

BarschGuido

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Wird das in naher Zukunft auch auf Barsch ausgedehnt? Gerade die großen Exemplare brauchen ja eine ganze Weile bis diese so groß werden.

Finde eueren Einsatz sehr lobenswert. Beide Daumen hoch!
 

monkeyman

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Bei Barschen wird es dazu erstmal nicht kommen, denn da sind wir fischereilich eher an den größeren interessiert. Da wäre es heuchlerisch, wenn wir von Anglern verlangen große Barsche zurückzusetzen, wir diese jedoch entnehmen.
 

Speedmaster

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Top,bekommt meine volle Zustimmung,wäre nicht schlecht,wenn "andere Gewässer" da nach ziehen würden.
Mit einem Auge schiele ich da natürlich auch auf die Bodden ...;-)
 

Randy_65

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Das ist klasse, mutig und fast schon verwegen weil es sicherlich auch Stress mit den einschlägig bekannten Dödeln geben wird.
Es gibt ja wirklich niemanden, der so einen Versuch glaubhafter als die Berufsfischer vertreten könnte.
Warum ist da nur vorher keiner drauf gekommen ? " Daumen hoch, ganz hoch" :)
 

Speedmaster

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Bei einem relatiev kleinem Gewässer hier bei uns in Thüringen,gibt es etwas ähnliches.
Sie haben eine " geringe Stückzahl von ca 10 - 15 Meterhechten " mit einer Tätowierung in der Schwanzflosse,als Laichtiere eingesetzt - mit Entnahmeverbot...
Das kann ich auch nur voll begrüssen,und hoffen - das sich diese Massname irgendwann bezahlt macht...
Und mit dem o. G . dürfte es mit dem Gesetz eigentlich keine Probleme geben...denke ich,wie viele hier,bin ich in dieser Materie leider nicht so fachlich auf dem laufendem...
 

Tibo!

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Super Sache mit dem Entnahmefester. Voller support. Ich habe auf dem Kölpinsee zwar noch kein Meterfisch gesehen, war aber auch nur zwei mal drauf :D

Nebenbei: Gibt es Leutre die Meterfische entnehmen? Wo soll man hin mit so viel Hecht, zumal dieser als Speisefisch ja jetzt auch nicht jedem zusagt.
 

felixR

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Hallo Leute,
Ich will auch mal meinen Senf dazu geben. Also ich finde solche Ideen wirklich klasse und sinnvoll. Und jetzt das ABER: Gesetzlich ist ja das c & r in Deutschland nicht erlaubt bis auf ausnahmen wie Mindestmaße, Schonzeiten und bei geschützten Arten. Wie einige Vorredner schon sagten darf der Eigentümer oder Pächter die Schonzeiten und Mindestmaße über die Gesetzlichen erweitern. Jedoch die maximale Größe nur mit einer SINNVOLLEN Begründung wie im Beispiel von Speedmaster. Das heißt wenn der Hechtbestand wirklich gering ist kann man z.B. die Maximalgröße auf 80 oder 90 cm festlegen. Ob das so in jeden Bundesland Gesetzlich gleich ist weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht wer entscheiden darf ob der Bestand zu gering ist oder nicht. Ich hoffe aber das es bei euch klappt und das es auch für mehrere Fischarten an weitern Gewässern in kraft tritt.
In Schweden z.B. am Schärengarten ist es nur erlaubt Hechte von 45 bis 75 cm mitzunehmen und auch nur 2 Stück pro Boot (egal wie viel Leute drauf sitzen) am Tag.
Viel Erfolg und beste Grüße
Felix
 
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Die Jungs von den Müritzfischern habe längst den Angler als langfristige Einnahmequelle erkannt und gehen nun einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Mein Arbeitskollege schwärmt mir immer von Kanada vor, wo man maximal einen Lachs im Besitz haben darf und das egal in welcher Form seien es Filets oder geräuchert. Hauptsache haut und schuppen sind noch dran zur Bestimmung des Fangortes. Die Strafen für Verstöße wohl sehr empfindlich.

Sowas würde ich mir in ähnlicher Form wünschen. Entnahme alles gut und schön aber nicht für das ganze Wohngebiet. Viele haben das einfach nicht begriffen.
 

monkeyman

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Hallo nochmal!

Da die Frage zur Rechtslage aufkam, möchte ich dazu kurz was schreiben:
Wir sind der Fischereirechtsinhaber und können damit, wie schon erwähnt wurde, eigene Regelungen erlassen, die über den gesetzl. Rahmen hinausgehen. Wir sind laut den Pachtverträgen für die Hege der Bestände verantwortlich. Und es wäre ziemlich widersinnig, wenn man erst Schutzmaßnahmen ergreifen dürfte, wenn die Bestände am Boden sind. Aktuell ist der Bestand wirklich sehr gut, aber wir wollen auch in zehn Jahren noch genug Hechte im See haben. Daher sind wir sicher, dass es damit (bei richtiger Begründung) keine Probleme geben sollte.

Sebastian
 

paulmeyers

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MMh irgendwie ist mir so das ich das dem Mueritzfischer bei f4m letztes Jahr vorgeschlagen hab, er das aber für reichlich unpraktikabel hielt.

Aber es ist ja auf jedenfall der Schritt in die richtige Richtung :)
 

monkeyman

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Auch der Müritzfischer (der hier monkeyman heißt) nimmt Anregungen an..:mrgreen:
Zudem kann ich das nicht alleine entscheiden und muss auch noch andere überzeugen.
 

paulmeyers

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Ach wie lustig :D Na, aber trotzdem Klasse das Du das dann umgesetzt bekommen hast!
Die Maße finde ich auch super.

:beer:
 

Fr33

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Hallo Monkey,

bitte verstehe mich nicht falsch.... ich denke auch dass es EIN guter Schritt ist um vorhandene Bestände zu schonen. Ob es DER richtige Schritt ist, das müsst ihr selber herausfinden. Weil Entnahmefenster bedeuten eig immer auch ein Ausdünnen einer bestimmten Altersschiene..... Sprich im schlimmsten Falle habt ihr dann halt viele Grashechte und ein paar Omas....

Nur dass ihr euch da selber kein Ei legt - lasst das mit dem Entnahmefenster nochmal prüfen. Denn ich kann nur von Hessen sprechen und besondern von unserem Verein - das Gewässer gehört uns und wir haben ebenfalls wie ihr das Fischereirecht an diesem. Entnahmefenster wurden uns NICHT gestattet.... mit dem Hinweis, dass es keine stichfeste Argumentation PRO Laichfisch besteht und zudem die Gefahr von "Trophäen-Angeln" steigen würde....

Denn wer dann gezielt auf die Großen Hechte geht und diese ja zurücksetzen muss begeht damit faktisch eine Art C&R.
Wie gesagt nicht böse nehmen, sondern im Hinterkopf behalten. Als Fischereirechtinhaber hat man nämlich keine soo großen Freiheiten...
 

monkeyman

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hallo!

Das Risiko (bzw. beide von Dir beschriebenen Risiken) sind uns durchaus bewußt.
Zum ersten kann ich sagen, dass es praktisch schon jetzt ein nicht legales Fenster gibt. Denn die meisten Großfische werden von Releasern gefangen.
Zum zweiten sehe ich kaum Probleme, da wie bereits erwähnt, wir zum einen eine langfristige positive Entwicklung im Blick haben, keine gesetzl. Vorgaben untergraben und vor allem, weil wir ein solches Fenster für Karpfen (bei dem die Argumentation der Laichfischschonung ebenfalls angegeben wird) keine Probleme bereitet hat.
Aber wir warten es ab und sind in der Lage auch kurzfristig zu reagieren!
 

Zanderlui

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Ich weiß nicht wie weit du den Kölpinsee kennst?
Es ist ein Gewässer, Größe wurde genannt das nur zwei drei richtig tiefe Löcher hat ujd diese nicht besonders groß, dann eine Fahrrinne quer durch und der Rest spielt sich zwischen 1-4m Tiefe ab, sprich dreiviertel des Sees sind voller Kraut, wo sich die Fische super verstecken können....
in dem See gibt es Unmengen an Hechte bis 60 cm, und auch viele Kapitale, da kommt aber das angesprochene Phänomen, das eben Kapitale ab 90 cm meist von den Experten gefangen werden die eh Releasen, der Normalo Angler hat schon große Schwierigkeiten an diesem See was kapitales zu erwischen...
Somit denke ich ist der größte Punkt der hier erreicht wird das die Angler die große Fische eh zurück setzen somit rechtlich geschützt werden...


Hallo Monkey,

bitte verstehe mich nicht falsch.... ich denke auch dass es EIN guter Schritt ist um vorhandene Bestände zu schonen. Ob es DER richtige Schritt ist, das müsst ihr selber herausfinden. Weil Entnahmefenster bedeuten eig immer auch ein Ausdünnen einer bestimmten Altersschiene..... Sprich im schlimmsten Falle habt ihr dann halt viele Grashechte und ein paar Omas....

Nur dass ihr euch da selber kein Ei legt - lasst das mit dem Entnahmefenster nochmal prüfen. Denn ich kann nur von Hessen sprechen und besondern von unserem Verein - das Gewässer gehört uns und wir haben ebenfalls wie ihr das Fischereirecht an diesem. Entnahmefenster wurden uns NICHT gestattet.... mit dem Hinweis, dass es keine stichfeste Argumentation PRO Laichfisch besteht und zudem die Gefahr von "Trophäen-Angeln" steigen würde....

Denn wer dann gezielt auf die Großen Hechte geht und diese ja zurücksetzen muss begeht damit faktisch eine Art C&R.
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