andi72 schrieb:Eislöcher dürfen an der Unterseite der Eisdecke einen Durchmesser bzw. eine
Kantenlänge von 20 cm nicht überschreiten. Sie sind nach der Beendigung des
Eisangelns deutlich zu kennzeichnen.
Eisangeln im Winter
Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung.
die verordnung scheint nach weiteren recherchen noch aktuell zu sein...(3)Wer Löcher in das Eis schlägt oder das Eis aufbricht, hat die offenen Stellen
durch Gegenstände, wie Strauchwerk oder Stangen, die die Eisfläche mindestens
um 40 cm überragen müssen, zu kennzeichnen. Dies gilt nicht für das
Offenhalten derWasserstraßen sowie an Gewässern, deren Breite an der jeweiligen
Stelle 1,50 m nicht übersteigt.
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/pdf_dokumente/Wirtschaft/biblnutz.pdf seite 14 oben1. Unterlassen der Kennzeichnung von Eislöchern und aufgebrochenem Eis durch Gegenstände, die die Eisfläche mindestens um 40 cm überragen. Dies gilt nicht für das Offenhalten der Wasserstraßen sowie an Gewässern, deren Breite an der jeweiligen Stelle 1,50 m nicht übersteigt --> 35€
Befahren von Eisflächen mit Fahrzeugen wie Fahrrädern, Handwagen usw. --> 10€