Es gibt elbabschnitte und Mittellandkanalabschnitte, da ist das Angeln mit Wasserfahrzeugen gemäß Gewässerordnung erlaubt (ich gehe gerade ohne tieferes Wissen davon aus, dass der Mittellandkanal eine Bundeswasserstraße ist)Wie wird mir da klärend geholfen? Hilfe in Bezug auf welchen Themas ?Geh doch mal mit deinem Bauchboot auf eine viel befahrene Bundeswasserstraße, da wird dir ganz bestimmt und schnell klärend geholfen.
Nein darum ging es nicht, es geht darum das Landedverbände (hier Sachsen Anhalt) belly Boote als Wasserfahrzeug definieren und ein Bundesamt nicht. Mein Punkt ist, dass die Definition des Bundes im Bezug auf Angeln völlig egal ist, da der LAV Sachsen Anhalt Eigentümer und/oder Besitzer und Verwalter der allermeisten Gewässer ist und demzufolge dort durch die Gewässerordnung bestimmt, was erlaubt ist. Der Kollege wildlife hält das alles für unwichtig und sieht die Definition des Bundes als maßgeblich an. Bisher kenne ich kein öffentliches Gewässer in Sachsen Anhalt wo die Gewässerordnung nicht gilt.Es ging doch um Boot oder nicht Boot?
Und ab davon, auch in Sachsen Anhalt wird es Bundeswasserstraßen geben.
Doch habe ich. Per Definition kein Boot!Ich habe darauf abgezielt, dass in Bundeswasserstraßen das baden generell ( Fahrrinne) verboten ist und die Entenpolizei dich mit dem Belly da ganz schnell abgemahnt hätte.
Wenn das Angeln vom Belly verboten ist, verstößt man gegen die Gewässerodnung. Beim Angeln bedeutet gravierender Verstoß gegen Gewässerordnung = Schwarzangeln=Ordnungswidrigkeit. Wenn in dem See zusätzlich ein Badeverbot herscht, begeht man mit dem Belly eine weitere Ordnungswidrigkeit.Du hast ja recht, wo nur Uferangeln erlaubt ist, darf man auch nur Uferangeln, alles super.
Nur den Unterscheid zwischen Gesetzen, sprich Regeln, die der Gesetzgeber ( Staat) erlässt, und Regeln, die eine private Körperschaft für ihren privaten Bereich erlässt, will dir noch nicht ganz einleuchten…
Tipp: lass dich mal mit dem Belly bei dir erwischen und danach mit einem richtigen Boot irgendwo, wo das gesetzlich verboten ist. Du wird feststellen, dass die Polizei da ganz andere Register zieht als der Kontrolleur vom Verband
guter punkt und nun wird es richtig interessant und ich bin ganz bei dirWenn das Angeln vom Belly verboten ist, verstößt man gegen die Gewässerodnung. Beim Angeln bedeutet gravierender Verstoß gegen Gewässerordnung = Schwarzangeln=Ordnungswidrigkeit. Wenn in dem See zusätzlich ein Badeverbot herscht, begeht man mit dem Belly eine weitere Ordnungswidrigkeit.
Wenn man mit einem Boot in einem Bereich rumfährt, wo es nicht erlaubt ist, ist das auch eine Ordnungswidrigkeit. Wenn nach der Gewässerordnung angeln vom Boot nicht erlaubt ist eine zweite fürs Schwarzangeln.
Ich habe vorhin zufällig unseren Fiscjreiaufseher getroffen. Er meint vom Belly zu angeln, wenn es ist nicht erlaubt ist, sei sogar eine Straftat nähmlich Fischwilderei nach 293 in Verbindung mit 294 StGb. Die Regeln welche bei der Fischrei in einem Gewässer zu beachten sind, kann der Fischereiberechtigte erstmal recht frei selbst bestimmen. Die Gesetze und Vorschriften müssen dabei natürlich beachtet werden, so sind Z.B Schonzeiten und Verbot von lebenden Köfis einzuhalten.guter punkt und nun wird es richtig interessant und ich bin ganz bei dir
eine private Körperschaft stellt eine Regel auf und wenn man gegen diese verstößt, ist es eine Ordnungswidrigkeit.
private Körperschaften können Ordnungswidrigkeiten aussprechen / verhängen ?
Das führt seine Argumentation ins totale Absurdum aus meiner Sicht.
Der Kollege wildlife hält das alles für unwichtig und sieht die Definition des Bundes als maßgeblich an
Nach der Definition des bundwasserstraßenamt oder whatever hat er recht. Nur ist das die unwichtige eine seite der Medaille. Er stellt diese Definition höher als alles andere.
Er sieht einfach nicht ein, dass wir in einem Angelforum sind und es ums Angeln geht
Ich finde es genug Butter auf dem Brot geschmiert. Egal ob jemand im Recht oder Unrecht mit seiner Meinung liegt. Ich finde es sogar begrüßenswert, dass @WildLife sich nicht auf die provokanten Einladungen eingeht und damit den Thread zu eurer öffentlichen Spielweise macht. Auf den Teil kann ich jedenfalls gerne verzichten. Ansonsten ist und bleibt das Thema im Spannungsfeld zwischen (Über-) Regulierung einerseits und Bedürfnis des Anglers anderseits.@WildLife ist leider ganz still geworden