Diskussionsthread: Bestimmungen fürs Bellyboot

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Fidde

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Es ging doch um Boot oder nicht Boot?
Und ab davon, auch in Sachsen Anhalt wird es Bundeswasserstraßen geben.
 

hevilp

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Geh doch mal mit deinem Bauchboot auf eine viel befahrene Bundeswasserstraße, da wird dir ganz bestimmt und schnell klärend geholfen.
Es gibt elbabschnitte und Mittellandkanalabschnitte, da ist das Angeln mit Wasserfahrzeugen gemäß Gewässerordnung erlaubt (ich gehe gerade ohne tieferes Wissen davon aus, dass der Mittellandkanal eine Bundeswasserstraße ist)Wie wird mir da klärend geholfen? Hilfe in Bezug auf welchen Themas ?
 

hevilp

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Es ging doch um Boot oder nicht Boot?
Und ab davon, auch in Sachsen Anhalt wird es Bundeswasserstraßen geben.
Nein darum ging es nicht, es geht darum das Landedverbände (hier Sachsen Anhalt) belly Boote als Wasserfahrzeug definieren und ein Bundesamt nicht. Mein Punkt ist, dass die Definition des Bundes im Bezug auf Angeln völlig egal ist, da der LAV Sachsen Anhalt Eigentümer und/oder Besitzer und Verwalter der allermeisten Gewässer ist und demzufolge dort durch die Gewässerordnung bestimmt, was erlaubt ist. Der Kollege wildlife hält das alles für unwichtig und sieht die Definition des Bundes als maßgeblich an. Bisher kenne ich kein öffentliches Gewässer in Sachsen Anhalt wo die Gewässerordnung nicht gilt.
 

Fidde

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Ok, ich habe @WildLife ; so verstanden, dass per Definition ein Belly eine Schwimmhilfe ist, aber euer Verband in seiner „Hausordnung“ alles was schwimmt als Boot bezeichnet, was er auch machen kann und darf. Eindeutiger wäre gewesen, hätte der Verband geschrieben: „nur Uferangeln erlaubt“.
Ich habe darauf abgezielt, dass in Bundeswasserstraßen das baden generell ( Fahrrinne) verboten ist und die Entenpolizei dich mit dem Belly da ganz schnell abgemahnt hätte.
Ein Verein darf immer nach unten selbst regulieren, d.h. die gesetzlichen Schonzeiten verlängern , Mindestmaße erhöhen, Bootsangeln verbieten usw. niemals aber etwas selbständig erlauben, was gesetzlich verboten ist.

Eine gewisse Grauzone könnte es sein, wenn du schwimmend angelst, sofern baden erlaubt.
 

hevilp

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Mir ist das alles klar, Nix Neues. Die Diskussion begann als wildlife meinte eine belly ist per Definition eine schwimmhilfe/schwimmkörper. Nach der Definition des bundwasserstraßenamt oder whatever hat er recht. Nur ist das die unwichtige eine seite der Medaille. Er stellt diese Definition höher als alles andere. Die andere Seite ist, das die Gewässerordnung des jeweiligen Landes maßgeblich ist und die interessieren sich nicht für die Bundesdefinition. Er sieht einfach nicht ein, dass wir in einem Angelforum sind und es ums Angeln geht und da die Landesverbände nicht irgendwelche privaten Körperschaften sind, sondern DIE maßgebliche Instanz (und natürlich auch eine private Körperschaft),denen die öffentlichen Gewässern gehören/verwalten und sie Hausrecht haben.

Du hast auf die Fragen meiner Antwort darüber leider nicht geantwortet.
 

Fidde

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Ich habe darauf abgezielt, dass in Bundeswasserstraßen das baden generell ( Fahrrinne) verboten ist und die Entenpolizei dich mit dem Belly da ganz schnell abgemahnt hätte.
Doch habe ich. Per Definition kein Boot!
 

hevilp

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Wieso schreibst du was von Baden? Und wieso Bundeswasserstraße?
Du hast auf meine Frage von 16:07 nicht geantwortet. Warum sollte ich mich in eine Lebensgefährliche Situation begeben und in die Fahrrinne einer viel befahrenen Wasserstraße begeben, mit einer schwimmhilfe, die dafür überhaupt nicht geeignet ist?
 
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Kaiche1982

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Du hast ja recht, wo nur Uferangeln erlaubt ist, darf man auch nur Uferangeln, alles super.
Nur den Unterscheid zwischen Gesetzen, sprich Regeln, die der Gesetzgeber ( Staat) erlässt, und Regeln, die eine private Körperschaft für ihren privaten Bereich erlässt, will dir noch nicht ganz einleuchten…
Tipp: lass dich mal mit dem Belly bei dir erwischen und danach mit einem richtigen Boot irgendwo, wo das gesetzlich verboten ist. Du wird feststellen, dass die Polizei da ganz andere Register zieht als der Kontrolleur vom Verband
Wenn das Angeln vom Belly verboten ist, verstößt man gegen die Gewässerodnung. Beim Angeln bedeutet gravierender Verstoß gegen Gewässerordnung = Schwarzangeln=Ordnungswidrigkeit. Wenn in dem See zusätzlich ein Badeverbot herscht, begeht man mit dem Belly eine weitere Ordnungswidrigkeit.

Wenn man mit einem Boot in einem Bereich rumfährt, wo es nicht erlaubt ist, ist das auch eine Ordnungswidrigkeit. Wenn nach der Gewässerordnung angeln vom Boot nicht erlaubt ist eine zweite fürs Schwarzangeln.
 

hevilp

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Wenn das Angeln vom Belly verboten ist, verstößt man gegen die Gewässerodnung. Beim Angeln bedeutet gravierender Verstoß gegen Gewässerordnung = Schwarzangeln=Ordnungswidrigkeit. Wenn in dem See zusätzlich ein Badeverbot herscht, begeht man mit dem Belly eine weitere Ordnungswidrigkeit.

Wenn man mit einem Boot in einem Bereich rumfährt, wo es nicht erlaubt ist, ist das auch eine Ordnungswidrigkeit. Wenn nach der Gewässerordnung angeln vom Boot nicht erlaubt ist eine zweite fürs Schwarzangeln.
guter punkt und nun wird es richtig interessant und ich bin ganz bei dir :)

eine private Körperschaft stellt eine Regel auf und wenn man gegen diese verstößt, ist es eine Ordnungswidrigkeit.
private Körperschaften können Ordnungswidrigkeiten aussprechen / verhängen ?
Das führt seine Argumentation ins totale Absurdum aus meiner Sicht.
 

Kaiche1982

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guter punkt und nun wird es richtig interessant und ich bin ganz bei dir :)

eine private Körperschaft stellt eine Regel auf und wenn man gegen diese verstößt, ist es eine Ordnungswidrigkeit.
private Körperschaften können Ordnungswidrigkeiten aussprechen / verhängen ?
Das führt seine Argumentation ins totale Absurdum aus meiner Sicht.
Ich habe vorhin zufällig unseren Fiscjreiaufseher getroffen. Er meint vom Belly zu angeln, wenn es ist nicht erlaubt ist, sei sogar eine Straftat nähmlich Fischwilderei nach 293 in Verbindung mit 294 StGb. Die Regeln welche bei der Fischrei in einem Gewässer zu beachten sind, kann der Fischereiberechtigte erstmal recht frei selbst bestimmen. Die Gesetze und Vorschriften müssen dabei natürlich beachtet werden, so sind Z.B Schonzeiten und Verbot von lebenden Köfis einzuhalten.
 

hevilp

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Das wollte ich heute auch noch ergänzen, auf fischwilderei stehen bis zu 25.000 Euro Strafe (AFAIR, vermutlich wenn man das ganze gewerblich macht)

@WildLife ist leider ganz still geworden.
In Summe konnten wir aber glaube ich ganz gut zusammen tragen, das es weit komplexer ist und die Gewässerbetreiber das Sagen haben…
 

Köfi Anan

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Der Kollege wildlife hält das alles für unwichtig und sieht die Definition des Bundes als maßgeblich an

Nach der Definition des bundwasserstraßenamt oder whatever hat er recht. Nur ist das die unwichtige eine seite der Medaille. Er stellt diese Definition höher als alles andere.

Er sieht einfach nicht ein, dass wir in einem Angelforum sind und es ums Angeln geht

@WildLife ist leider ganz still geworden
Ich finde es genug Butter auf dem Brot geschmiert. Egal ob jemand im Recht oder Unrecht mit seiner Meinung liegt. Ich finde es sogar begrüßenswert, dass @WildLife sich nicht auf die provokanten Einladungen eingeht und damit den Thread zu eurer öffentlichen Spielweise macht. Auf den Teil kann ich jedenfalls gerne verzichten. Ansonsten ist und bleibt das Thema im Spannungsfeld zwischen (Über-) Regulierung einerseits und Bedürfnis des Anglers anderseits.
 

WildLife

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Ich bin ein paar Tage mit meiner Tochter im Urlaub, da nehme ich das Smartphone o.ä. selten in die Hand.

Ich verstehe dein Problem nicht. Ich bin in dem Punkt, dass man sich an die Gewässerordung zu halten hat, absolut bei dir. Und wenn da steht, dass nicht von Belly aus geangelt werden darf, dann ist das so.
Wenn da aber beispielsweise , wie außerhalb Sachsen-Anhalts vorkommend, wörtlich nur das Angeln vom Boot aus untersagt ist und nichts weiter dazu ausgeführt ist, dann wir die rechtliche Einordnung durch eine Bundesbehörde ganz schnell sehr relevant.
Welche Themen der Pächter nun regeln darf und ob Verstöße dagegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sind, ist wiederum gesetzlich geregelt. Er darf da eben nicht alles frei nach Belieben regeln. Und verfolgen schon drei mal nicht, das ist immer staatliche Aufgabe. Also wir vom Fischereiaufseher Anzeige erstatten.

Das eine hat mit dem anderen einfach nichts zu tun und die ganze Verwirrung kam nur aus deinem ersten Post dazu, den du mittlerweile editiert hast, was ich für absolut daneben halte…. Denn wenn aus dem Angelgesetz plötzlich eine Gewässerordnung wird, gelten eben andere Spielregeln
 

hevilp

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Es gibt gar kein Angelgesetz und es war ein Fehler meinerseits da lapidar Angelgesetz zu schreiben, was ich in allen nachfolgenden Posts korrekt benannt war. Dazu stehe ich. Es gibt gar kein Angelgesetz.
Zum Rest schreibe ich nichts mehr, um des Friedens willen, da hier nun einiges nicht korrekt wiedergegeben wurde.

Viel Spaß im Urlaub mit deiner Tochter.
 

Köfi Anan

Döbel-King 2023
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:rolleyes:
Danke.
Es ist doch alles gesagt. Ihr könnt doch weiter mit PN kommunizieren wenn es Bedarf gibt, oder?
 

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