Geniales Zitat:
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Auch schön....
Doch zu kurz gesprungen. Um hier umfassend und ausführlich und möglichst sinnfrei weiter zu diskutieren, brauchen wir noch ein paar mehr Gesetzestexte. Es gibt nämlich auch auf Bundesebene Gesetze ("Tierschutzgesetz"), die "über" der länderspezifischen Gesetzgebung angesiedelt sind.
Das würde den Rahmen aber deutlich sprengen, da es anglerisch NULL Informationswert besitzt.
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Daher gehört es hier eindeutig zitiert....mit NULL ANGERLISCHEM INFORMATIONSWERT. Petri, keine Frage....wollen uns ja unterhalten bzw. 'unterhalten werden'...die Frage selbst geht uns ja gar nix mehr an...
Weder im Tier- noch im Naturschutzgesetz gibt es eine weitergehende Antwort auf die Frage: was fange ich mit meinem 70er Zander an, den ich grad gefangen habe?....Das hab ich recherchiert ....
Kommentare, ihr Angler...?
Thomas