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joker

Gast
Okay, die Kiste mit den Einzelbild ist wohl durch... Aber wenn mir jemand permanent ohne Grund ne Kamera ins Gesicht hält (sprich wenn ich dauerhaft im Mittelpunkt der Aufnahmen stehe) stellt das doch eine Belästigung dar?
 
J

joker

Gast
Stimmt:p
Und da so ein Körnerfresser nicht die Kraft hat die Kamera so lange zu halten bis sogar ich was fange kann es mir eh wurscht sein. Nur so grundsätzlich würde ich mir das nicht bieten lassen und im Zweifel tatsächlich die Cops rufen um ihn/sie dann wegen Belästigung des Platzes verweisen zu lassen. Wäre ein Versuch wert und allemal besser als nichts zu tun.
 

PM500X

BA Guru
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Stimmt:p
Und da so ein Körnerfresser nicht die Kraft hat die Kamera so lange zu halten bis sogar ich was fange kann es mir eh wurscht sein. Nur so grundsätzlich würde ich mir das nicht bieten lassen und im Zweifel tatsächlich die Cops rufen um ihn/sie dann wegen Belästigung des Platzes verweisen zu lassen. Wäre ein Versuch wert und allemal besser als nichts zu tun.

1.) Es gibt im rechtlichen Sinne keine „Belästigung“.

2.) Wegen sowas die Polizei rufen, echt jetzt? Und wieso sollte die Polizei ihm einen Platzverweis erteilen? Dann geh du doch einfach wo anders hin. Nur weil dich seine Anwesenheit stört, kann die Polizei nicht einfach irgendwelchen Leuten Platzverweise erteilen. Auch dort gibt es nämlich rechtliche Hürden. So einfach, wie du es dir wünschst, ist es dann doch nicht.
 

Mikeyxxx

Gummipapst
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Belästigung gibt es vom Terminus in dem Zusammenhang nicht. Das vorbenannte Verhalten wäre aber eine Nötigung i.S.d. StGB.
Viele Belästigungen können über den Tatbestand der Nötigung erfasst werden.
 

PM500X

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Belästigung gibt es vom Terminus in dem Zusammenhang nicht. Das vorbenannte Verhalten wäre aber eine Nötigung i.S.d. StGB.
Viele Belästigungen können über den Tatbestand der Nötigung erfasst werden.

Und da haben wir es wieder: Es gibt keine pauschal korrekte Antwort.

Doch hier eine Nötigung zu sehen, ist dann doch weit her geholt und würde bei keinem Staatsanwalt oder Richter so durch gehen. Da kommt der Einstellungsstempel drauf, noch bevor du vom Angeln zu Hause bist.
 

Mikeyxxx

Gummipapst
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Ist lustig, weil ich mal bei der StA war, bevor ich Anwalt geworden bin ;)

Wenn oben jemand geschrieben hat, dass ein anderer 10 Minuten mit der Kamera um einen rumtänzelt und ständig das Handy vor dein Gesicht bzw. Blickfeld hält, dann ist das nichts anderes als Nötigung.
 

PM500X

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Ist lustig, weil ich mal bei der StA war, bevor ich Anwalt geworden bin ;)

Wenn oben jemand geschrieben hat, dass ein anderer 10 Minuten mit der Kamera um einen rumtänzelt und ständig das Handy vor dein Gesicht bzw. Blickfeld hält, dann ist das nichts anderes als Nötigung.

Du kannst mich gerne mit einem entsprechenden Gerichtsurteil vom Gegenteil überzeugen. Hier jedoch jetzt eine rechtliche Abhandlung über solch rechtlich komplexe Themen anzufangen, sprengt die Kapazität des Themas - und ehrlich gesagt auch meine Motivation :)
 
J

joker

Gast
1.) Es gibt im rechtlichen Sinne keine „Belästigung“.

2.) Wegen sowas die Polizei rufen, echt jetzt?

Und ich darf als Nicht-Jurist die Cops erst rufen wenn es einen entsprechenden Grund im StGB gibt bzw ich die entsprechende Begrifflichkeit verwende? Und diese muss ich auch ad hoc benennen können? Darf ich als Nicht-Mediziner bei Beschwerden zum Arzt oder muss ich zwingend vorab die richtige Diagnose googeln?

Oder darf ich mich einfach von so einem Heini belästigt oder sogar bedroht fühlen und entsprechend professionelle Hilfe anfordern?
 
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PM500X

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Und ich darf als Nicht-Jurist die Cops erst rufen wenn es einen entsprechenden Grund im StGB gibt bzw ich die entsprechende Begrifflichkeit verwende? Und diese muss ich auch ad hoc benennen können? Darf ich als Nicht-Mediziner bei Beschwerden zum Arzt oder muss ich zwingend vorab die richtige Diagnose googeln?

Oder darf ich mich einfach von so einem Heini belästigt oder sogar bedroht fühlen und entsprechend professionelle Hilfe anfordern?

Mach doch was du willst. Wenn du dich so heftig eingeschränkt, bedroht und belästigst fühlst, wenn einer neben dir steht und Fotos macht, dann ruf halt die Polizei. Oder gleich die Bundeswehr.
 
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joker

Gast
Fotos machen neben mir...kein Problem. Beim Angeln von Fremden angequatscht werden und Fragen zu unserem Hobby beantworten...kein Problem.
Ich hätte allerdings ein Problem damit mich von einem Arschloch aus Schikane über längere Zeit filmen zu lassen. Kein Plan warum Du da polemisch werden musst @PM500X
 

blankmaster

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Weil das Thema -und ich glaube das gerne- ja sehr komplex ist und die Polizei nicht wegen jedem Pillepalle tätig werden kann und muss mal ganz einfach gedacht :

Welche strafbare Handlung stellt es dar, wenn ich

EDIT, könnte Stress geben.
 

Wolf

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Ich bin da eventuell auch etwas naiv, aber sich darüber Gedanken zu machen, was zu tun sei, wenn einen ein Petaist minutenlang zu filmen gedenkt, hat für mich wahrscheinlichkeitstheoretisch Ähnlichkeiten mit der gedanklichen Beschäftigung mit einem Lachsbiss in der Stadtspree ;)
 
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joker

Gast
Schon:p
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit der Existenz von Idioten die Verfahrensanweisungen der PETA umsetzen vermutlich nicht analog zu Spreelachsen.

und wenn Du den Lachs dann fängst wirst Du von Schrödingers Katze dabei gefilmt.
 
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Wolf

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Das ist kein Problem. In dem Moment, in dem wir wissen, ob sie mich gefilmt hat, ist sie eh tot:D
 
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