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Gleizi

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hallo Leute habe mir ein Ruderboot (Anka) gekauft muss ich noch restauriren und jetzt möchte ich von euch wissen wie das perfekte Angelboot aussehen muss die ausstattung,der platz für das Echolot,die anderen Ruten usw... ?
 

Zanderlui

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es muss so aussehen das es zu deinen bedürfnissen passt!

so wirst du wohl kaum eine gescheite antwort bekommen-was hast du vor?eher schleppen werfen oder jerken?vertikalen?

jede art hat seine spezielle ausbaumöglichkeit!
 

Klausi

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Gleizi

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Das Boot soll zum Spinnfischen und Jerken am Edersee und Diemelsee oder wo es mich sonst noch so hin verschlägt sein.
 

Pikehunter1982

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Zempin
Denk daran das die Anka kein Riesenkahn ist, und du nicht allzu schwer bauen solltest. Sonst liegt das Boot nachher zu tief.
Ich habe aber selber eine Anka, und dort eine Miniplatform auf den Bug geschraubt und mit Glasfasermatten verklebt. Das reicht völlig aus. Und mehr solltest du auch nicht auf so ein kleines Boot bauen sonst fehlt dir ganz einfach der Platz.
 

Fischkoeppe

Echo-Orakel
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vollkommen korrekt, ein übertriebener umbau macht die anka nicht besser.

schraubbare rutenhalter, ein staufach unter der ruderbank und gut is...man verbringt ja keine ganzen tage auf einem boot dieser klasse.


@pikehunter

hast du ma n bild deiner plattform, interessiert mich knallharten anka fahrer :D
 

Gleizi

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Danke für die Tips würde aber auch gern mal ein par Bilder von euren Booten sehen.
 

Nachtjäger

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Mein Boot:


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The_Fox

Twitch-Titan
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Ein Staufach im Himterteil geht auch nog gut zu bauen
 

Gleizi

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Hi ich binn es wieder danke für die antworten und bilder aber muss mann ein solches Ruderboot irgendwo anmelden??
 

Zanderlui

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Gleizi schrieb:
Hi ich binn es wieder danke für die antworten und bilder aber muss mann ein solches Ruderboot irgendwo anmelden??

wenn du ruderst reicht ein name dran-sobal du ein motor dran machst muss es eine kennnummer haben und angemeldet sein!
 

Zanderlui

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minden schrieb:
Ich meine erst ab 3PS Motorisierung muss ein Boot gemeldet werden...

aha das weiß ich nicht....wir waren mit einer anka auf der müritz bissel schippern mal mit ruder und da wurden wir drauf hingewiesen von der wsp das das boot mindestens einen namen haben muss-wenn wir auf die idee kommen sollten mal ein motor dran zu machen muss es angemeldet werden sagte der beamte!!!daher habe ich das aus dem wissen geschrieben
 

Nachtjäger

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Werf hier mal nen Blick rein, Du müßtest alles finden was Dich jetzt und in Zukunft betrifft:

http://www.wsv.de/Schifffahrt/Verkehrsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/index.html

Gruß Michael




Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes - Kennzeichnungspflicht
Nach der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKVBinSch.) vom 21.2.1995 darf ein Schiffsführer ein deutsches Kleinfahrzeug auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes nur führen, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Der Schiffsführer hat dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich lesbar und sichtbar ist. Die ständige Sichtbarkeit muss auch während der Fahrt gewährleistet sein. Das Kennzeichen ist in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Zahlen (in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund) außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeuges anzubringen.

Diese Kennzeichnungspflicht gilt für alle Kleinfahrzeuge (Wasserfahrzeuge < 20 m Länge), ausgenommen:

Wasserfahrzeuge, die nach den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung nicht als Kleinfahrzeuge gelten:

- Wasserfahrzeuge, die gebaut oder eingerichtet sind, um andere Fahrzeuge als Kleinfahrzeuge zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen;
- Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 12 Personen zugelassen sind;
- Fähren;
- Schubleichter;
- schwimmende Geräte.
- Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können,
- Wasserfahrzeuge bis zu 5,50 m Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können,
- Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW beträgt,
- Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit dienstlicher Kennzeichnung,
- Beiboote.

Sind Kleinfahrzeuge nach den genannten Vorschriften kennzeichnungspflichtig, können diese mit einem amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen werden.(Ausnahme: Wassermotorräder (Jet-Skis) müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein!)
 

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