Was das Thema öffentlicher Zugang von BSC oder MSC Arbeiten, sowie Promotionen angeht, scheidet sich auch mein Geist. Auf der einen Seite will man sein geistiges Eigentum zumindest im kleinen Rahmen schützen. Sei es um sich aus einer 5 Jährigen Promotion evtl sein Lebensverdienst aufzubauen oder um schlichtweg in der Forschungsarbeit nicht behindert zu werden.
Auf der anderen Seite dient die Wissenschaft und wissenschaftliche Arbeit von Studis, Postdocs etc grundsätzlich NICHT der Karriere von betreuenden Profs (und das ist in der Alltagsrealität an den allermeisten Unis leider der Fall...), sondern die Wissenschaft steht im Dienste der Menschheit. Aber wie in der Klammer schon angedeutet, wer das noch glaubt heutzutage, ist leider vom Idealismus verblendet.
Nur mal so am Rande: in der Regel liegt einer Promotion die Pflicht einer Veröffentlichung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, meist 12 Monate, zu Grunde, ansonsten darf Mensch den Titel Dr. nicht führen. Ausgenommen sind hierbei i.d.R. nur Arbeiten die den Sicherheitsansprüchen des Staates zuwider laufen(aber für diesen manchmal grundlegend sind).
MSC und BSC sind auch i.d.R. keine Verschlusssachen, insbesondre können sich die Autoren dies nicht versperren, es sei denn Sicherheit.... bla bla... hier gilt immer die Öffentlichkeit der Wissenschaft. Solche BSC und MSC Arbeiten sind i.d.R. über die Fakultäten/ bzw. Unibibliotheken abrufbar/ einsehbar... Mensch muss nur wissen, wer was zu einem Thema wo geschrieben hat, und hier liegt bei BSC und MSC Arbeiten eher das Problem.... da hilft Google Scholar auch nicht wirklich....
by the way:... BSC Arbeiten sind jetzt wissenschaftlich gesehen wirklich das unterste Level und qualitativ nicht immer berauschend, MSC Arbeiten schon eher.... betreue ja jedes Jahr mehrere solcher BSC und MSC Arbeiten und erlaube mir mal dies so zu sagen....