Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereischein

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Tinsen

Barsch Vader
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moin,

ein kunde von mir möchte mal an einem "forellenpuff" oder an einer anlage (z.b. altfriedland) angeln.

er hat keinen fischereischein. braucht man dafür einen?

da ich noch nie an so nem teich war, kenne ich hier die gesetze nicht.

danke.
 

michaausberlin

Barsch Vader
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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

glaube da braucht man jetzt auch einen angelschein!war mal vor jahren auch ohne möglich!
gruss micha
 

michaausberlin

Barsch Vader
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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

habe mal googel gefragt nach forellensee und bei altfriedland nachgeschaut!dort steht das der angelschein notwendig ist!aber die genaue gesetzliche lage kenne ich nicht und wüsste auch nicht wo man das nachlesen kann!
gruss micha
 

hansen

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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

so weit ich weis brauch man den FS zum angeln egal ob Puff oder nicht
es gibt aber Puffbetreiber im Volksmund auch Zuhälter genannt die darum
nicht kümmern, vll. hat dein Kunde glück ansonsten wird er halt schwarzangeln gehn und euch da oben die Fische klauen :twisted:
 

Tinsen

Barsch Vader
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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

altfriedland lese ich gerade, dass dort KEIN FS nötig ist.
 

bluechipbandit

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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

Hallo ,
soweit mir bekannt ist, ist in brandenburg an den gewerblichen teichen kein FS mehr nötig (altfriedland,nauen und kleinwall da weiss ichs sicher )

vor ca.2 jahren war das in brandenburg noch anders ,da haben die an den teichen einen FS sehen wollen,
da hatte ich nämlich noch keinen ,so konnte ich keine angelkarte kaufen :-(( und musste wieder abtreten....

Gruß Mike
 

Zandercatcher

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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

Ich weiss nicht ob das ländersache ist oder deutschland weit gilt aber bei uns ist es so (war letzten an ner teichanlage spazieren und hab dort zum ersten mal n kontrolleur gesehen und auch n paar worte mit ihm gewechselt...):

Grundsätzlich muss derjenige der angeln will nen schein haben... egal ob forellenteich oder naturliches gewässer...den teichbesitzern ist das natürlich egal sie leben schließlich von den verkauften karten.... in der realität haben aber vielleicht nur zwischen 50-70% der teichangler wirklich einen...
 

michaausberlin

Barsch Vader
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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

na was ist nun richtig??
würde mich auch mal interessieren ob man dort auch ohne schein angeln darf!
gruss micha
 

schnappihecht

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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

Da die Fischereischeinpflicht in den jeweiligen Landesfischereigesetzen geregelt ist, kann ich das nur für Thüringen sagen.
Hier ist festgelegt, dass jeder der die (Angel-)Fischerei ausübt, im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein muss.
Da das nicht auf bestimmte Fischgewässertypen festgelegt ist, gilt das auch im Forellenbordell.
 

michaausberlin

Barsch Vader
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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

also im landesfischereigesetz nachlesen! :!: na bin ja mal gespannt....
gruss micha
 

Wolf

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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

Also da finde ich nichts, was man eindeutig in der Richtung interpretieren könnte. Das m.E. einzige wäre, wenn man das als Friedfischangeln deklarieren würde.

Gruß,

Wolf
 

schnappihecht

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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

Also, hab heute abend mal meine Unterlagen gewälzt und sogar die Berliner Landesfischereischeingesetze in der Fassung vom 15. September 2000 gefunden....war selbst erstaunt über meine Sammlung. 8O


Zitat:

LFischScheinG

§1 Abs. 3

Wer die Fischerei ausübt, muss den auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild
versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Bediensteten der
Fischereibehörden, den Polizeivollzugsbeamten des Polizeipräsidenten in Berlin, den
Fischereiausübungsberechtigten und den Fischereiaufsehern zur Einsichtnahme aushändigen.


§1 Abs. 4

Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für

1. Personen, die den Inhaber eines Fischereischeines im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 bei der
Ausübung des Fischfangs in dessen Gegenwart unterstützen,

2. Personen, die keinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben und
entweder Mitglied einer ausländischen Fischereiorganisation oder im Besitz einer
ausländischen Fischereilegitimation sind,

3. Mitglieder diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen und deren Angehörige,
soweit sie durch Ausweis des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei
eines Bundeslandes ausgewiesen sind und entweder Mitglied einer ausländischen
Fischereiorganisation oder im Besitz einer ausländischen Fischereilegitimation sind,

4. Auszubildende im Berufsbild des Fischwirts und

5. Personen, die die Fischerei amtlich ausüben und dies durch den Dienstausweis
besonders nachweisen.

Fazit:
Da bezüglich bestimmter Gewässer keine Ausnahmeregelungen getroffen sind, geh ich mal davon aus, dass auch in Berlin jeder der Fische fangen möchte einen Fischereischein haben muss.
 

Wolf

BA Guru
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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

Moinsen,

also Deine Recherche in allen Ehren, aber leider war das vergeben Liebesmüh :wink: Die Teiche liegen sämtlichst in Brandenburg, womit also Brandenburger Fischereirecht gilt. Allerdings sieht das nicht wesentlich anders aus, waren doch beide Länder bestrebt, die Gesetze anzugleichen.

Es gibt darin zwar unter Geltungsbereich eine gewisse Einschränkung hinsichtlich Kleingewässern unter 0,5ha und Fischereianlagen. Ich habe dabei aber nichts gefunden, was auch eine Fischereischeinbefreiung für solche Teichanlagen einschließen würde.

Gruß,

Wolf
 

michaZ

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er braucht einen fischereinschein, auch in altfriedland. es gibt aber den sogenannten touri-schein für 12€ ohne prüfung(aber auch ohne raubfisch) für BRB in ämtern und diversen angelläden.

m.
 

michaZ

Gummipapst
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ach ja,

ob die besitzer den sehen wollen ist ein anderes ding, meist verzichten sie drauf, da jeder kunde bares bringt. kontrollen an diesen teilen sind äußerst selten, wenn aber doch mal eine kommt = dumm gelaufen.

m.
 

Ink

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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

Ich denke, der Micha hat die Sache aufn Punkt gebracht. Durch den eingeführten Gesetzesentwurf in Brandenburg, ist es momentan möglich, dort ohne Fischereischein und zuvor abgelegte Prüfung auf Friedfische zu angeln...
Dennoch ist eine Fischereiabgabe von 12,- € zu erbringen, die in so nem Nachweisheft vermerkt wird.

Davon unabhängig braucht man halt noch die (privatrechtliche) Angelkarte für das jeweilige Gewässer.

Eigentlich dürften die Inhaber eines solchen Tourischeins jedoch auch nicht mit der Spinnrute in Teichanlagen hantieren, sondern nur brav ansitzen...
 

Ink

Echo-Orakel
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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

...ach Wolf, so schlecht lag der Schnappihecht auch nicht.

Falls Tinsens Kollege ein Berliner ist, dann würde das Berliner Fischereischeingesetz gelten (Wohnsitzprinzip). Dort wo man wohnt, beantragt man den Fischereischein und bezahlt man die Fischereiabgabe, egal ob man in Berlin oder Brandenburg angeln möchte!

Eine Ausnahme macht halt nur diese neue Touriregelung in Brandenburg (und McPomm).
 

Wolf

BA Guru
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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

Das ist so nicht ganz richtig, denn die Frage, ob ein Fischereischein benötigt wird, wird nur und ausschließlich durch das Landesfischereigesetz des Bundeslandes geregelt, in dem sich das Gewässer befindet. Und genau das war ja die Frage :wink:

Die Frage, die Du beantwortest ist die, wer im Falle einer Fischereischeinpflicht für die Erteilung des selben zuständig ist.

Gruß,

Wolf
 

Ink

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Re: Braucht man an gewerbl. Angelteichen einen Fischereische

...schon klar, aber nenne mir bitte ein Bundesland, wo es keine grundsätzlich vorgeschriebene gesetzliche Fischereischeinpflicht gibt...

Diese neuerlichen Erleichterungen bei der Erteilung eines (Touri-)Fischereischeins (keine Prüfung etc.) gibt es nur in Brandenburg und McPomm und dann halt mit gewissen Einschränkungen (kein Raubfischangeln, zeitliche Befristung etc.).
 

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