Hallo zusammen,
hatte vorgestern mit der WSP eine Auseinandersetzung bzgl. des Angelns in einem Bereich der mit "Betriebsgelände WSA Brandenburg Betreten verboten" beschildert ist. Der Bereich ist jedoch nicht eingezäunt und ich habe Niemanden gefährdet oder behindert. Die WSP hat mich unter Androhung eines Verwarnungsgeldes vom Platze verwiesen.
Meines Wissens nach hat man als Angler ein Uferbetretungsrecht, so dass diese Schilder für uns nicht gelten. Diese Schilder, welche z.B. an fast allen Brücken (mit Treppen), Schleusen etc. stehen, dienen meines Erachtens nach lediglich der versicherungstechnischen Absicherung des Eigentümers, also des Bundes.
Gibt es eventuell einen diesbzgl. Gesetzestext oder ähnliches, welches meine Annahmen schriftlich bestätigt oder darf man dort wirklich nicht angeln? Würde diesen Schrieb gerne in meine Tackle-Box legen und ihn der WSP nächstes Mal vorlegen!
Danke für eure Unterstützung und
Gruß jb
hatte vorgestern mit der WSP eine Auseinandersetzung bzgl. des Angelns in einem Bereich der mit "Betriebsgelände WSA Brandenburg Betreten verboten" beschildert ist. Der Bereich ist jedoch nicht eingezäunt und ich habe Niemanden gefährdet oder behindert. Die WSP hat mich unter Androhung eines Verwarnungsgeldes vom Platze verwiesen.
Meines Wissens nach hat man als Angler ein Uferbetretungsrecht, so dass diese Schilder für uns nicht gelten. Diese Schilder, welche z.B. an fast allen Brücken (mit Treppen), Schleusen etc. stehen, dienen meines Erachtens nach lediglich der versicherungstechnischen Absicherung des Eigentümers, also des Bundes.
Gibt es eventuell einen diesbzgl. Gesetzestext oder ähnliches, welches meine Annahmen schriftlich bestätigt oder darf man dort wirklich nicht angeln? Würde diesen Schrieb gerne in meine Tackle-Box legen und ihn der WSP nächstes Mal vorlegen!
Danke für eure Unterstützung und
Gruß jb