Weil hier viele sich seitenweise über Fischschlächter auslassen. Wenn es aber eine Regelung gibt, die der eigenen Lust/Gier entgegen steht, dann werden die schwachsinnigsten Argumente angeführt, damit man sich bloß nicht einschränken muß. Wenn es heisst, die Verwendung von Booten beim Angeln ist nicht erlaubt, dann will der Rechteinhaber kein Angeln vom Wasser aus. Punkt! Muß er dann in den Regelungen alles aufführen und verbieten was schwimmt? Also keine Frachtschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Motorboote, keine Segelboote, keine Ruderboote, keine Bellyboote, keine Pontonboote, keine SUP's, keine Luftmatrazen, keine Speisfässer, keine Badewannen, keine Schwimmflügel...........Soll es so aussehen? Ein Bellyboot ist kein Freifahrtschein für alles.