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Captain_Larmarica

Barsch Simpson
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Hallo Leute,

ich spiele mit dem Gedanken mir ein Belly + E-Motor zu kaufen. Einsatzgebiete:
  • Mehrmals im Jahr Holland -> Nebengewässer/ Altarme, Seen etc. ohne Schiffsverkehr
  • Rhein Altarme
  • Neckar
  • Baggerseen
Während in Holland erstes viele Alternativen bestehen für Gewässer und es dort auch recht "eindeutige" Regelungen gibt, tue ich mir hier in DE irgendwie etwas schwer.
Als was zählt ein Belly-Boot mit E-Motor? Wenn ich den Motor hochklappe an Stellen wo keine Boote erlaubt sind, bin ich dann mit einer Schmwimmhilfe unterwegs und zähle nicht als Boot?

Ich spiele auch mit dem Gedanken manche Stellen im Neckar zu beangel, bin mir aber nicht sicher wie das Belly + Motor dort gehandhabt wird.
Habt ihr solche Fragestellungen mal betrachtet bzw. in euren Gewässern mit Behörden/ Vereinen geklärt. Hier bekomme ich leider auf Emails etc. nicht wirklich Rückmeldung.

Weitere Frage: Mit einem 30lbs E-Motor, komme ich da gegen den Sog von Frachtschiffen an auf dem Neckar wenn ich im Uferbereich bleibe (Fahrrinnen sind sowieso klar, dass ich dort nicht fische)? Auch Rhein Hauptstrom ist selbstverständlich dass ich dort nicht fischen möchte.

Gruß
 

Cybister

BA Guru
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Als was zählt ein Belly-Boot mit E-Motor? Wenn ich den Motor hochklappe an Stellen wo keine Boote erlaubt sind, bin ich dann mit einer Schmwimmhilfe unterwegs und zähle nicht als Boot?
Geh einfach davon aus, dass wenn Angeln vom Boot nicht erlaubt ist, auch Belly nicht gewünscht ist.
Wenn Motorantrieb nicht gestattet ist, solltest Du den Antrieb erst gar nicht montieren.
 

WildLife

Forellen-Zoologe
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Ein Belly ist erst mal eine Schwimmhilfe und kein Kleinfahrzeug.
Das behauptet jedenfalls dass Wasser- und Schiffahrtsamt des Bundes in seiner tabellarischen Zusammenstellung der rechtlichen Behandlung von Kleinfahrzeugen und anderen kleineren Objekten auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Nachzulesen hier, Seite

Mit Motor wird es dann ein Schwimmkörper ( und ist damit kein Fahrzeug!) Wenn man beim Fahren weiterhin Flossen oder Paddel hat, werden sie auch erkennbar keine Verkehrsbehinderung darstellen, weil sie noch genauso manövrierfähig sind wie ohne Motor. Und solange man nicht mitten in der Fahrrinne rumdümpelt erübrigt sich das Thema sowieso weitestgehend…

Also fahren wäre erst mal ok. Beim Angeln kommt stark auf die jeweilige Ordnung vor Ort an.

Wenn Bootsangeln verboten ist, trifft das Verbot rechtlich gesehen erst mal nicht das Bellyboot. Wenn da was von Boot, Kahn o.ä. Steht, müsste es zumindest mal ein Fahrzeug sein. Wenn das Belly bei der Verboten natürlich explizit aufgeführt ist, dann ist es eben so.

Mit Motor wird dann aber schon komplizierter (oder auch nicht) .
Boot, Kahn und ähnliche Bergriffen wie sie in vielen Bestimmungen auftauchen, sind rechtlich nicht definiert. Aber ich würde erwarten, dass man diese unter dem Begriff „Fahrzeug“ subsumieren würde, was eben etwas anderes als ein „Schwimmkörper“ ist. Diese beiden Begriffe sind nämlich in der Binnenschiffahrtsverordnung definiert.

Von dem her würde ich ganz entspannt, auch mit Motor am Belly, angeln, wo das nicht explizit verboten ist.
 

cptn_micky

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Von dem her würde ich ganz entspannt, auch mit Motor am Belly, angeln, wo das nicht explizit verboten ist.
Das ist eine typisch deutsche Haarspalterei, die unsere Anwälte reich macht und Gesetze und Verordnungen in einen komplizierten Kauderwelsch verwandeln.

Wenn die Benutzung von Fahrzeugen beim Angeln verboten ist, geht es doch nicht um den Typ des Fahrzeugs.
Es geht doch darum, dass nur vom Ufer geworfen werden darf.

Ich habe beim Angeln in einem Hafen mal einen Matrosen getroffen, der eine auf den Deckel bekommen hat, weil er vom vertäuten Schiff geangelt hat.
 

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