Das thumbnail hat Erwartungen geweckt, die der Film leider (noch?) nicht so ganz halten konnte.
Einige Gedanken dazu …
Für die Gopro gibt es spezielle settings für Unterwasseraufnahmen. Eure Einstellungen haben da noch nicht so ganz gepasst. Man sieht es u.a. am starken Fischaugeneffekt der gezeigten Videos - den starken Verzerrungen zu den Bildrändern hin. Ich gehe davon aus, dass die Ansicht so nicht gewollt war.
Wenn Ihr vorzeigbare Aufnahmen präsentieren wollt, kommt Ihr um zusätzliche Lichtquellen bei der Unterwasservideografie nicht herum. Bei guter Sicht, mindestens 3, besser 6 Meter, könnte der Kompromiss zum fehlenden Kunstlicht ein heller Tag mit guter Sonneneinstrahlung sein. Ohne ausreichende Lichtstrahlung gibt es im Süßwasser starke Grün- und im Salzwasser starke Blaustiche bei den Aufnahmen. Dem könnt Ihr mit pinken (Süßwasser) oder roten (Salzwasser) Filtern etwas entgegenwirken, wenn Ihr ohne Kunstlicht arbeiten wollt oder müsst.
Da Regieanweisungen an einen Solotaucher schwierig sind (dass bluetooth und w-lan Unterwasser wegen der Frequenzen im Gigahertz - Bereich nicht funktionieren, habt Ihr ja mitbekommen) ist es sinnvoll, vorab ein „Drehbuch“ zu besprechen.
Fast alle Fische reagieren sehr scheu auf die Atemgase von Gerätetauchern, wenige Ausnahmen, meist Hechte, bestätigen die Regel. Daher ist es für geplante Reaktionen von Barschen auf Kunstköder wohl zielführend, wenn der Taucher an einem Spot eine (oder mehrere) Kameras auf Stativen platziert, deren Standort mit einer kleinen Boje markiert und sich anschließend aus dem Bereich zurückzieht. Für die Angler ist ist die Boje dann der Orientierungspunkt, den Spot anzuwerfen und die Köder perfekt vor der Kamera zu präsentieren. Ein Dropshot- und /oder ein Nedrig sollten dann erste Wahl sein, weil Du sie perfekt auf einer Position vor dem Objektiv am Platz halten kannst.
Ich kenne den Spot nicht, an dem Ihr unterwegs gewesen seid (ev. die Havel?) sollte es sich um eine Bundeswasserstraße handeln, dann macht Euch vor dem nächsten Dreh bezüglich einer ggf. erforderlichen Genehmigung und Absicherung des Tauchers kundig. Ist es keine Bundeswasserstraße und kein Privatgewässer, dann benötigt Ihr im Land Brandenburg keine Tauchgenehmigung (regelt jedes Bundesland gesondert durch Landeswassergesetze), es gilt Paragraf 43 Brandenburger Wassergesetz - Gemeingebrauch, dazu zählt auch das Gerätetauchen.
Dass der Taucher solo unterwegs war ist zu mindestens rechtlich kein Problem, allerdings sollte im Interesse der eigenen Sicherheit und Gesundheit das Buddyprinzip beachtet werden. Im Ernstfall kann dem Taucher kaum jemand von der Oberfläche wirklich angemessen helfen …
Letzter Gedanke - ein Tauchermesser mit einer Klingenlänge von 20 (?) cm an den Unterschenkel geschnallt ist nicht mehr so ganz zeitgemäß … passt eher so in die „Rambo-Ära„ der 80er Jahre. Es gibt sehr elegante Lösungen kleiner Jacketmesser oder Linecutter, die zum Kappen von Leinen und Netzen mindestens ebenso wirkungsvoll sind, aber deutlich weniger martialisch auf die Umgebung wirken. ;-)
Ich finde es auf jeden Fall großartig, dass Ihr mit solchen Aktionen Angler und Taucher im gegenseitigen Verständnis füreinander näher zusammenbringt, denn in der Masse scheint es da immer noch sehr viele Hürden im Respekt füreinander zu geben.