Überführung und Anmeldung Boot, Motor und Trailer aus den NL

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marco/Hb

Gummipapst
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Persönlich würde ich eine Überführung eines Trailers ohne TÜV auf eigener Achse nicht vornehmen. Sollte es dann zu einem Unfall kommen ( auch nicht selbst verschuldet), kann es dann doch ganz schnell für einen teuer werden, wenn die Versicherung die Zahlung "verweigert"
 

Schepson

Belly Burner
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Habe heute Mittag mit ihm gesprochen, den Sachverhalt erklärt: „Kein Problem, ich melde mich später“, waren seine letzten Worte. Bis jetzt noch keine Info erhalten. Mal schauen, was morgen kommt.
 

Schepson

Belly Burner
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Ich könnte jetzt schon 3 Seiten schreiben, was für ein Dschungel.

@t0m hat es mit seiner Aussage schon auf den Punkt getroffen!

Möglich ist es auf jeden Fall, auch ohne sich in einer Grauzone zu bewegen, den Trailer samt Boot auf eigener Achse zu überführen.
Ich werde mich mal ran setzen und das zusammenfassen, auch was versicherungstechnisch sinnvoll ist. Zeit ist leider gerade knapp.

Mein Spezi hat sich gestern abend noch gemeldet.
Seine Antwort in blau!
Die Rücksprache mit dem Versicherer ergab:
Versicherungstechnisch ist der Anhänger über das Zugfahrzeug versichert, solange es angehängt ist.
Versicherungstechnisch wäre das auch in Holland dann also kein Problem.
Da das Fahrzeug jedoch Zulassungspflichtig ist, bleibt das Risiko, dass Du von der Polizei angehalten wirst, weil Du dagegen verstoßen hast und müsstest mit entsprechenden Strafen rechnen.
Das ist maximal eine Ordnungswidrigkeit 70€ kein Punkt.
Dies könnte durch ein Kurzzeitkennzeichen umgangen werden. Dazu müsste man mit der Zulassungsstelle telefonieren, ob für diesen Fall die Dir vorliegenden Dokumente ausreichen um ein Kurzzeitkennzeichen dafür zu erhalten.
Bitte sende mir auf jeden Fall frühzeitig die Unterlagen (COC und Unbedenklichkeitsbescheinigung) damit ich dem Versicherer des Zugfahrzeuges um Deckungsbestätigung bitten kann.


Fazit für mich:
Ich würde das mit meiner Versicherung machen und mir nicht mal das Kurzzeitkennzeichen holen, da ich Grenznah wohne!
In meinem Fall auch keinerlei Zusatzkosten seitens der Versicherung.
 

D.Wo

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Vielen Dank Schepson!

Ich hab zwei Dokumente vom Verkäufer erhalten. Müsste aus meiner Sicht die COC und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sein. Ein Dokument ist auf deutsch und das andere mit den technischen Daten auf niederländisch.

Ich werde mich mit diesen Dokumenten jetzt mal an die Zulassungsstelle wenden und mal schauen was die dazu sagen.

Der Verkäufer wohnt nahe der deutschen Grenze, der nächste TÜV wäre ab der Grenze 18km entfernt.

Eventuell könnte ich mit dem Verkäufer eine Übergabe beim besagten TÜV in NRW vereinbaren. Allerdings müsste mir dann die Zulassungsstelle an meinem Wohnort (BaWü) vorab ein Kurzkennzeichen ausstellen. Mal sehen ob die sich darauf einlassen.

Schlecht wäre es dann natürlich wenn der Trailer nicht ohne weiteres den TÜV bekommt und noch angepasst/umgebaut werden müsste. Das Boot könnte beim TÜV dann natürlich auch nicht für die Prüfung runter vom Trailer.
 
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NejiPro

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Das ist komplexer als ich es mir vorgestellt habe.

Es geht um einen Pega Trailer.

Bekomme ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung über die COC Papiere?
Pega ist top, da kannst du direkt anrufen und den Sachverhalt schildern, die helfen da in der Regel weiter.
 

D.Wo

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Als Nachtrag: Der Kauf ist nicht zustande gekommen. Die Überführung, TÜV und Anmeldung wären ein zu großer bürokratischer Hickhack gewesen und hätten mich zum Schluss nur Nerven und wahrscheinlich auch viel Geld gekostet.
 
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