Ich könnte jetzt schon 3 Seiten schreiben, was für ein Dschungel.
@t0m hat es mit seiner Aussage schon auf den Punkt getroffen!
Möglich ist es auf jeden Fall, auch ohne sich in einer Grauzone zu bewegen, den Trailer samt Boot auf eigener Achse zu überführen.
Ich werde mich mal ran setzen und das zusammenfassen, auch was versicherungstechnisch sinnvoll ist. Zeit ist leider gerade knapp.
Mein Spezi hat sich gestern abend noch gemeldet.
Seine Antwort in blau!
Die Rücksprache mit dem Versicherer ergab:
Versicherungstechnisch ist der Anhänger über das Zugfahrzeug versichert, solange es angehängt ist.
Versicherungstechnisch wäre das auch in Holland dann also kein Problem.
Da das Fahrzeug jedoch Zulassungspflichtig ist, bleibt das Risiko, dass Du von der Polizei angehalten wirst, weil Du dagegen verstoßen hast und müsstest mit entsprechenden Strafen rechnen. Das ist maximal eine Ordnungswidrigkeit 70€ kein Punkt.
Dies könnte durch ein Kurzzeitkennzeichen umgangen werden. Dazu müsste man mit der Zulassungsstelle telefonieren, ob für diesen Fall die Dir vorliegenden Dokumente ausreichen um ein Kurzzeitkennzeichen dafür zu erhalten.
Bitte sende mir auf jeden Fall frühzeitig die Unterlagen (COC und Unbedenklichkeitsbescheinigung) damit ich dem Versicherer des Zugfahrzeuges um Deckungsbestätigung bitten kann.
Fazit für mich:
Ich würde das mit meiner Versicherung machen und mir nicht mal das Kurzzeitkennzeichen holen, da ich Grenznah wohne!
In meinem Fall auch keinerlei Zusatzkosten seitens der Versicherung.