Kannst du mir das -aus rechtlicher Sicht- näher erläutern? Habe ich persönlich noch nie gehört.
Ich kenne mich nicht zu 100% aus aber das ist Störung der Fischereiausübung und kann schon als Ordnungwiedrigkeit gelten. Ob dann wirklich was gemacht wird ist die andere Frage
Hier was dazu aus BW:
