Fischereikontrolle endet mit Polizei (was darf ein Kontrolleur?)

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Luemmy

Hecht-King 2023
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Er hat sich nicht auagewiesen, klar das ist ein Verstoß gegen die Vorgaben, die er zu befolgen hat....Beschwerde bei der Behörde, die ihn bestellt hat, kann man machen.
Aber verliert er, nur weil er sich nicht ausweist, seine Legitimation als Aufseher und darf dann seine Maßnahmen nicht durchführen? Das wage ich zu bezweifeln...
 

fragla

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Die FA hat die Pflicht sich mit Namen vor zu stellen und sich aus zu weisen. So lange das nicht geschehen ist, braucht man gar nichts machen.
In dem konkreten Fall kann man sich beim Vorgesetzten des Kontrolleurs beschwerden, idealerweise hat man Namen, Ort und Zeit parat.
In der FA gibt es auch viele "übereifrige" die gern mal Schritt B vor A machen.
 

bundyman

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Auszug Hamburger Fischereigesetz:

Damit sind deine Frgen beantwortet....ja er hätte sich ausweisen müssen und ja, er darf dein Fanggerät kontrollieren

Naja, ohne jetzt Jurist zu sein, aber im Fischereigesetz steht was von kontrollieren von Personen im Sinne von §20?
In dem Paragraphen steht was von gebrauchsfertigen Angelgeräten, oder verbotenen Geräten, die nicht zur Angelei berechtigten, nicht mitführen dürfen. Da der TE sehr wohl zum angeln dort berechtigt war und sein Fanggerät nicht gebrauchsfertig war, war das Thema erledigt und der Kontrolleur hat seine Berechtigungsgrenzen erreicht. Für alles andere hatte der Kontrolleur keinerlei Berechtigung.
Wie gesagt, bin kein Jurist und wer weiß, ob der TE interesse hat Zeit und Geld zu investieren, aber vielleicht wäre es gut sowas mal abklären zu lassen?
 

fragla

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Aber verliert er, nur weil er sich nicht ausweist, seine Legitimation als Aufseher und darf dann seine Maßnahmen nicht durchführen?
so wie Du nicht ohne Fischereischein angeln darfst, darf die FA ohne Legitimation nicht kontrollieren, zumindest bei ehrenamtlicher Tätigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

mar_cel_mo

Finesse-Fux
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Er hat sich nicht auagewiesen, klar das ist ein Verstoß gegen die Vorgaben, die er zu befolgen hat....Beschwerde bei der Behörde, die ihn bestellt hat, kann man machen.
Aber verliert er, nur weil er sich nicht ausweist, seine Legitimation als Aufseher und darf dann seine Maßnahmen nicht durchführen? Das wage ich zu bezweifeln...
So steht es eben im Gesetz. Da haben sich der Kontrolleur und der Kontrollierte gleichermaßen dran zu halten. Auch wenn der ein oder andere Kontrolleur in DE (den ich kennenlernen durfte) sich für Gottgesalbt hält ist dem eben nichts so
 

Luemmy

Hecht-King 2023
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Naja, ohne jetzt Jurist zu sein, aber im Fischereigesetz steht was von kontrollieren von Personen im Sinne von §20?
In dem Paragraphen steht was von gebrauchsfertigen Angelgeräten, oder verbotenen Geräten, die nicht zur Angelei berechtigten, nicht mitführen dürfen. Da der TE sehr wohl zum angeln dort berechtigt war und sein Fanggerät nicht gebrauchsfertig war, war das Thema erledigt und der Kontrolleur hat seine Berechtigungsgrenzen erreicht. Für alles andere hatte der Kontrolleur keinerlei Berechtigung.
Wie gesagt, bin kein Jurist und wer weiß, ob der TE interesse hat Zeit und Geld zu investieren, aber vielleicht wäre es gut sowas mal abklären zu lassen?
Ich gebe dir recht, es ist verwirrend geschrieben ,so dass man auf deine Ansicht kommen kann.
Da es aber keine andere Ermächtigung für Maßnahmen seitens der Fischereiaufsicht im HH Fischereigesetz gibt, wird die Lesart jedoch anders sein bzw es anders gemeint sein. Ansonsten dürften FA in HH ja überhaupt gar nichts machen und wären über, wenn es nur für die in 20 erwähnten Personen gelten würde.

Wie auch immer, ein Anruf bei der Fischereibehörde in HH und alle Fragen sind beantwortet
 

Luemmy

Hecht-King 2023
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So steht es eben im Gesetz. Da haben sich der Kontrolleur und der Kontrollierte gleichermaßen dran zu halten. Auch wenn der ein oder andere Kontrolleur in DE (den ich kennenlernen durfte) sich für Gottgesalbt hält ist dem eben nichts so
Das es immer wieder solche Kontrolleure gibt, da brauchen wir ja nicht drüber reden. Das haben wir wohl alle schon durch...Beschwerden bei der Behörde, Verein oder sonst was, sind da der richtige Weg.
 

Michi Back

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Das darfst Du gerne so sehen. Fakt ist, sobald Du dich nicht kooperativ zeigst, machst Du dich verdächtig.
Naja, mit der Argumentation dreht man sich doch im Kreis. Der Logik nach macht sich derjenige verdächtig, der auf geltendes Recht besteht, womit ein Anfangsverdacht gegeben wäre und der zu kontrollierenden Person das Recht nicht mehr eingeräumt wird, das er, würde er nicht darauf bestehen, hätte.
 

fragla

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Naja, mit der Argumentation dreht man sich doch im Kreis. Der Logik nach macht sich derjenige verdächtig, der auf geltendes Recht besteht, womit ein Anfangsverdacht gegeben wäre und der zu kontrollierenden Person das Recht nicht mehr eingeräumt wird, das er, würde er nicht darauf bestehen, hätte.
sobald sich eine Person (egal wer) nicht korrekt verhält, wird es eh meistens schwierig. Im Normalfall schildert die FA ihr Anliegen und weist sich aus, der Angler zeigt seine Papiere und alles ist gut.
Wir sollten das hier nicht über bewerten und ich denke mal das es ein Fehlerhaften mit anschließender Überreaktion vom Kontrolleur war. Das eine Kontrolle so ab läuft ist hoffentlich nicht die Regel, ich kenne das jedenfalls nicht so.
 

Konipowers

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Kann deine Reaktion zu 100% nachvollziehen. Hätte mir das auf diese Art auch nicht gefallen lassen. Sei nett zu mir, dann bin ich ebenfalls nett zu dir.

Gib einem dummen Menschen Macht und du wirst dabei zuschauen können, wie er sie missbraucht.


Hatte in HH bislang 1x Kontakt zu einem zweier Gespann Kontrolleuren. Die beiden waren sehr nett, haben fix unsere Unterlagen kontrolliert und noch nen kurzen Schnack gehalten. So geht‘s eben auch.

Anfang zur Corona Zeit, wurde ich an einem Wochenende, an zwei Tagen von der Ordnungsmacht kontrolliert. Einer davon war ein „Bulle“, wie er im Buche steht, die anderen drei waren einfach nette Polizisten.

Vielleicht hilft eine Beschwerde ja was…
Theoretisch müsste, so es jemanden bei der FA interessiert, ja jemand über die Polizei herausfinden, wer dort angerufen hat.
 

Munni

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Also bei mir ist es laut FA eigener Aussage so das nichts durchsucht werden darf (Bayern).
Und das auch nur während dem Angeln.
Wenn der Kontrolleur einen nicht beim Angeln sieht hat er quasi keine Chance

Ich kann mir auch vorstellen dass das juristisch auch sehr schwierig ist ohne Zeugen.
Vielleicht hat ja jemand eine falsche Tasche gepackt und am Gewässer erst gemerkt?
 

tölkie

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Bin grundsätzlich gegen Eskalation am oder auf dem Wasser. Meine letzte Kontrolle auf dem Wasser war eindeutig, Da kam die Wasserpolizei oder die Fischereikontrolle in NL, die sich aber auch sofort erkenntlich gemacht haben. Aber hier in DE habe ich nur Kontrolleure erlebt, die sich vorgestellt haben und sogleich ihre Papiere gezeigt haben. Ich finde, das gehört sich so und beugt solchen Situationen vor.

Je nach dem, ob ich gut oder nicht gut gefangen habe , hätte ich sogleich nach einem Ausweis gefragt. Na ja, ein bisken abhängig von dem Auftreten der Person. Spätestens an der Stelle, wo er nachgefragt hat und das Tackle sehen, aber seinen Ausweis nicht zeigen wollte, hätte ich auch zu gemacht. Wäre jetzt sogar bereit den Typ ausfindig zu machen, um mich über seine unhöflich Art zu beschweren.

Das natürlich alles unter der Voraussetzung, dass sich das so zugetragen hat. Ihr wisst ja, zuerst beide Meinungen hören, dann kann man urteilen. Es ist aber nicht das erste Mal passiert, dass sich Leute zu Höherem berufen fühlen und gerne einen auf dicke Hose machen.

Liebe Grüsse Bernd
 

nicki_sanchez

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Moin
Ich hatte auch erst überlegt die Person ausfindig zu machen
Nur wo anfangen?
Bin mir halt auch nicht sicher ob der Kontrolleur wirklich ein Kontrolleur war
Ich weiß nur wie er aussieht und das man sich immer 2 mal im Leben sieht
Letztlich werd ich wohl nichts machen
Bin auch schon öfters Kontrolliert worden sei es an der Alster in HH, in der Hafencity oder am Vereinsgewässer
Alles lief ruhig und ordentlich mit netten Klönschnack
Danke für die rege Anteilnahme
Und @Jens123+
Die Version interessiert mich sogar
 

PM500X

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Wie wäre es, einfach mal zum Telefonhörer zu greifen und die Behörde anzurufen, sodass man eine zuverlässige Auskunft hat? ;) Zwei Seiten „also in Bundesland XY ist es so“ und „Ich glaube das…“ ist nicht sonderlich zielführend.
 

fragla

Bigfish-Magnet
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Ich hatte auch erst überlegt die Person ausfindig zu machen
Nur wo anfangen?
Wann immer die Polizei hinzu gerufen wird, sollte es dort ein Protokoll über den Einsatz geben. Besser wäre jedoch gewesen, wenn man sich den Namen usw gleich an Ort und Stelle geben lässt.
Die Kontrolleure müssen auch einen "Bericht" schreiben, wen sie kontrolliert haben und was vor gefallen ist. Die bekommen eine Aufwandentschädigung welche auf diese Basis abgerechnet wird.
Wie Jens123+ schon schrieb, mach einen Haken dran und spare die Energie für das nächste mal auf. Außer etwas Ärger ist ja nichts passiert.
 

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