Eben nicht. Zumindest nicht nach allem, was ich dazu finde.
Beispiel:
https://www.netzwerk-angeln.de/info...hmefaehiger-fische.html?utm_source=perplexity
Wenn es so wäre, müsste doch jemand mal die Stelle im Gesetz zitieren können? Das passiert aber nie.
Ich meine das übrigens nicht provokant oder konfrontativ, mich interessiert das aufrichtig.
Also so wie ich es verstehe ist es in Bayern so das ein Fisch zurück gesetzt werden darf/ muss aufgrund von Schonzeit und Maß oder als Hege Maßnahme.
Die Hegemaßnahme ist somit das einzige was womit man argumentieren könnte.
Jetzt frag ich mich natürlich welcher idiot stellt sich vor das man 15 cm Barsche entnimmt? Hier muss es ja quasi eine Grenze geben, allerdings findet sich die rechtlich nicht, dh das kann man zu seinen Gunsten auslegen.
Wenn man jetzt aber in einem gesunden Gewässer mit bekanntermaßen guten Hechtbestand einen 75 cm Hecht zurück setzt und man das Pech hat von einem Hobby Ornithologen von quer über den See gefilmt wird, wie sieht es dann aus.
Und ich mit meinem wenig fundierten Wissen aus eigen Recherche und den Grundlagen aus dem Fischereischein in dem damals gepredigt wurde das alles abzuknüppeln ist, würde sagen das man hier tendenziell ein Problem haben kann.
Wenn man den Leuten das erklärt, und die Situation, wahrscheinlich rein aus Interesse, haben mich schon Leute gebracht, bin ich zum Glück immer auf Verständnis gestoßen.
Ich bin froh inzwischen auch öfter Mal in Holland unterwegs zu sein und dann einfach zu sagen man geht angeln weil es eine riesen Leidenschaft ist und der Nahrungserwerb spielt so eine kleine Rolle für mich (meistens).
Welcher Idiot gibt solche Beträge aus um etwas Fisch zu essen?