News Strafenkatalog des LAV Sachsen-Anhalt
Schwarzangeln ist verboten. Das ist ja klar. Aber welche Strafe droht den überführten Übeltätern? Machen die Verbände Unterschiede zwischen Anglern, die gar keinen Fischereischein haben und solchen, die keine Tageskarte fürs Gewässer besitzen? Und was geschieht, wenn man sowohl den Fischereischein als auch die Tageskarte besitzt, während der Schonzeit aber mit einem Kunstköder erwischt wird? Machen die Gesetzeshüter einen Unterschied zwischen Erst- und Wiederholungstätern oder werden beide Fraktionen gleich hart bestraft?
Auf der Homepage des LAV Sachsen-Anhalt findet man einen Strafenkatalog, der die Antwort auf diese Fragen gibt- zumindest, was das Land Sachsen-Anhalt betrifft. Wenn Ihr unten auf „mehr…“ klickt, könnt Ihr Euch mal anschauen, wie Regelverstöße dort geahndet werden.