News RegulierungsAlarm an der MVschen Küste: Partielles Schleppangelverbot droht!


Vor ein paar Tagen habe ich eine Mail erhalten. Diese beinhaltete die Bitte, die Barsch-Alarmer darauf hinzuweisen, dass es womöglich eng wird für alle, die mit ihren Bellybooten, Kayaks und Kleinbooten im Meilenbereich vor unserer beliebten mecklenburgischen Küste schleppen wollen. Leider habe ich diese Mail unwiderruflich gelöscht (versehentlich natürlich). Dabei war da so ein schöner Text für die Startseite drin. Und ein Anhang für eine Unterschriften-Aktion zur Novellierung der KüFo-MV bezüglich des Schleppangelverboots auch für Kajak- und Bellybootangler innerhalb einer Seemeile zum Ufer. Und so muss ich mir das jetzt irgendwie selber zusammenstöpseln.

In der Hoffnung, dass diejenigen, die auf anderen Boards zu der Unterschriftenaktion aufgerufen haben, dafür sind, dass ich die Inhalte ihrer Texte auch hier bekannt gebe, habe ich mir ein bisschen was zusammengemopst. Primär von einem Herrn M. Schreiber. (Vielleicht hast Du mir die Mail ja auch geschickt…).

Es geht also darum, dass das Ministerium für Landwirtschaft-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorhat, die Küstenfischereiverordnung KüFVO Mecklenburg-Vorpommern zu ändern. Zu diesen Änderungen hat es eine Vorabstimmung mit Kompromisslösung im Landesfischereiverband M-V e.V. gegeben. Hier die wichtigsten, Bellyboat- und Kajakangler direkt betreffende Punkte: Schleppangeln soll als Angeln vom aktiv angetriebenen Boot definiert werden. Das heißt, dass in den betreffenden Gebieten nicht von Wasserfahrzeugen geangelt werden darf, welche mittels Motorkraft, Wind oder Muskelkraft angetrieben werden.

Es sind folgende Gebiete für das Schleppangelverbot vorgesehen:

a) Fischereibezirke nach § 14 Abs. 1 KüFVO

b) Seegebiet nördlich des Darß und der Halbinsel Zingst innerhalb der Basislinie

c) Seegebiet zwischen Hiddensee und Rügen innerhalb der Basislinie

d) Tromper Wiek innerhalb der Basislinie (Anm.: Wiedereinführung des Schleppangelverbotes)

e) Prohner Wiek innerhalb der Basislinie

f) Seegebiet zwischen Buksspitze (östliche Länge 11° 41`E) und Graal-Müritz (östliche Länge 12 ° 14,5 `E) innerhalb einer Entfernung von 1 Seemeile vom Ufer

g) Seegebiet zwischen Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und Groß Klützhöved (östliche Länge 11 ° 10,75 `E) innerhalb einer Entfernung von 1 Seemeile vom Ufer.

Das heißt, dass das Schleppangeln bei den Gebieten unter f) und g) erst ab 1 sm (~1,8 km!) gestattet ist.

Eine für Bellyboat- und Kajak-Piloten aus Sicherheitsgründen kaum mögliche Uferentfernung! Da etwa 50% der Mecklenbug-Vorpommerschen Küste davon betroffen wär, würde es die Bellyboat- und Kajakangler sehr stark treffen. Siehe Karte: http://up.picr.de/12612362ne.jpg

Deshalb geht der Aufruf an alle, sich an unserer Unterschriftenaktion zu beteiligen und die geplanten Änderungen auch anderen bekannt zu machen!

Ausdruck

Die Initatoren der Unterschriftenaktion bitten euch, die Unterschriftenliste auszudrucken und fleißig Unterschriften zu sammeln. Diese solltet ihr bis 28.Februar 2013 an die unten angegebene Adresse geschickt werden (Ron- E. Lühnsdorf). Dieser sammelt sie, packt alle in einen Ordner und wird sie dann dem LAV Mecklenburg- Vorpommern, sowie in Kopie dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern übergeben.
Zitat: „Vielleicht schaffen wir von der „Basis“ es endlich einmal ,etwas zu unseren Gunsten zu bewegen !!!“

Bitte sendet die ausgefüllten Listen bis zum 28.Februar 2013 an:

Ron- E. Lühnsdorf
Hauptstr. 64
14776 Brandenburg an der Havel

Wer mehr wissen will, kann einfach mal einen Blick ins Anglerboard werfen. Da hat der Kollege Schreiber noch mehr Infos zusammengesammelt. Und zwar hier:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?p=3768885&posted=1#post3768885

L
Thx Johannes.
L
Danke für´s einstellen!
T
Moin zusammen, das ist ja wirklich eine Katastrohe. :evil: Liste ist ausgedruckt und wird gefüllt. Habe mich als baldiger BB-Treiber schon auf die mir unbekannte MV-Küste gerfreut. VG Thorsten
K
danke für´s einstellen. gruß christoph
K
die mail war von mir :D
aber den text hast du beim richtigen "geklaut". er hat die informationen zusammen getragen 8)
A
Wie sieht denn " Schleppangeln" vom Bellyboat aus?
T
Zitat: " Hier die wichtigsten, Bellyboat- und Kajakangler direkt betreffende Punkte: Schleppangeln soll als Angeln vom aktiv angetriebenen Boot definiert werden. Das heißt, dass in den betreffenden Gebieten nicht von Wasserfahrzeugen geangelt werden darf, welche mittels Motorkraft, Wind oder Muskelkraft angetrieben werden."

In der Auslegung dieser Punkte würde das bedeuten, dass auch das treibende Bellyboot (egal ob von Wind, Strömung oder den Flossen angetrieben) als Schleppangeln gewertet würde.
Sprich es wäre wie in einigen Gewässern bereits üblich, nur das Angeln vom verankerten (Belly-)Boot erlaubt. Hier bin ich mir aber nicht sicher, ob dass nicht auch noch verboten werden könnte und generell erst außerhalb der Ein-Meilen-Zone vom Boot aus geangelt werden darf. Das hängt von der Begründung des Verbots ab.

Gruß

Tomasz
W
Sorry, aber das ist Unsinn. Ein aktiv angetriebenes Fahrzeug ist eben gerade nicht ein treibendes Fahrzeug. Es geht hier überhaupt nicht darum, Boots-, Kajak- oder Bellyfischen unmöglich zu machen. Das Angeln von diesen Fahrzeugen bleibt weiterhin möglich, nur eben nicht das Schleppen. Mal abgesehen davon, dass ich das nicht als Einschränkung empfinde, weil Schleppen für mich das Letzte ist, sind einfach zu viele Konflikte mit Berufsfischern und im Sommer mit anderen Wassernutzern entstanden. Die Zahl der Rücksichts- und Verantwortungslosen war letztlich doch zu hoch. Mir war klar, dass da irgendwann mal was kommen muss. Und ich finde es ok.
T
Dann kläre das bitte mit Hannes, denn so wie es im Eingangstext geschrieben steht, kann ich deine Auslegung nicht nachvollziehen. Ich habe da nur aus dem Eingangstext zitiert und das versucht mir und anderen zu erklären. Wenn Du das Zitat anders auslegen und untermauern kannst, wäre vielen, sich betroffen fühlende Belly- und Kajak-Angler, geholfen.

Gruß

Tomasz
W
Man muss schon ziemlich mit der Brechstange hebeln, um da was zu interpretieren. Da steht doch klar "aktiver Antrieb", als Beispiele "Motor, Wind oder Muskelkraft". Aktiv bedeutet soviel wie bewusst, gewollt und manövrierend. Der Begriff "Wind" bezieht sich hier auf Segelboote, die mittels des Windes aktiv angetrieben werden. Ein nicht verankertes Boot ohne laufenden Motor, nicht vorhandenes Segel und ohne Ruder wird nicht durch einen aufkommenden Wind plötzlich zum aktiv angetriebenen Boot.

Das Fischen vom treibenden Boot bleibt also - bei den genannten Formulierungen - weiterhin zulässig. Ich werde ganz sicher nicht für so einen Schrott wie Schleppfischen unterschreiben.
T
Na dann ist doch alles gut und wir können auch weiterhin mit Belly und Kanu aufs Wasser. Ich hatte den Text der Unterschriftenliste explizit so verstanden, dass er sich eben gerade nicht auf Motorboote bezieht, sondern ausschließlich darauf Belly und Kanu vom Verbot asuzunehmen.
Ich entschuldige mich, Dir so dermaßen auf die Nerven gegangen zu sein und einen solchen Unsinn verbreitet zu haben. Da hatte ich doch einen unmissverständlichen und eindeutigen Artikel und die Petition völlig falsch verstanden und gewertet. War mein Fehler und danke für Deine hilfreiche Aufklärung :idea: .

Gruß

Tomasz :?
D
ist ja alles geklärt und gut. allerdings kann ich die befürchtungen von tomasz nachvollziehen. ich glaube, manche menschen sehen echt die gefahr eines angelverbots vom belly innerhalb der meilenzone.
W
Manche Menschen glauben auch, die Welt geht 21.12.2012 unter :wink:
T
Na wenn jetzt alles geklärt ist, kann man den Text ja auch wieder von der Startseite nehmen um nicht weiter zu verunsichern, da entweder am 21.12.2012 eh die Welt untergeht und damit die gesamte Belly-Flotte gleich mit, oder aber die Petition gar keinen Sinn macht, da sie sich ausschließlich auf Belly, Kajak und Co bezieht und explizit nicht auf die "verhassten" Motorbootfahrer. Die übrigens schon Sturm laufen, dass sie aus der Petition bewusst raus genommen wurden :wink: .

Gruß

Tomasz
C
Als Angler aus dem Süden der Republik, der aber vielleicht mal an die Bodden fahren will, bin ich zwar nicht so stark betroffen, aber so einfach sollte man sich das nicht machen. Je nachdem, wie die Formulierung ausfällt, könnte es sehr wohl bedeuten und zur folge
haben, dass das Angeln nur vom verankerten Boot aus erlaubt ist. Dies beträfe dann wohl sehr viele. Ankern vom Boot, das mit E-Motor bugsiert und an der Stelle gehalten wird, wäre dann u.u. auch verboten.
Da wir hier einige Seen haben, wo das Boot zum Angeln jeweils verankert sein muss, weiß ich, wovon ich spreche. Standortwechsel, Anker runter, ein paar Würfe, Anker wieder rauf, ein paar Meter weiter, Anker wieder runter, wieder ein paar Würfe ...

Und wenns nur die Bellyboat- und Kajakfahrer betrifft - ganz ehrlich: Tut es mir als Motorbootfahrer weh, wenn die auch Chancen haben, ein paar Fische zu fangen oder spielt da der Fischneid eine Rolle ;)
W
Lest doch mal bitte, was da steht, was bereits gilt und was daraus folgt. Es soll das in den Bodden und der Wismarer Bucht ohnehin geltende Schleppangelverbot (§ 14) auch auf die ufernahen Bereiche der Ostsee ausgeweitet werden. Die Liste halte ich nebenbei bemerkt ebenso für fehlerhaft wie die Karte. Bei e) ist sicherlich die Proraer Wiek gemeint, nicht die Prohner Wiek. Die Karte markiert dazu nicht nur die Proraer Wiek nicht, sondern auch nicht die Gebiete b) und den um den Bereich c) erweiterten Libben. Ebenso sind unzutreffenderweise die inneren Bodden nicht markiert, für die ausnahmslos - wie oben erwähnt - bereits jetzt ein Schleppangelverbot gilt.

Man muss dort NICHT ankern, Driftfischen ist erlaubt. Es lässt sich bestens und legal auch vom Belly oder Kajak angeln. Und genau das wird auch in den nun neu hinzu kommenden Bereichen der Fall sein.

Die Kritik geht nur darum, dass Belly- und Kajaknutzer genauso wie die Bootsangler 1 sm raus müssen, wenn sie Schleppfischen möchten. Aber wer schleppt denn bitte mit dem Belly? Und auch die Kajakangler werden wohl mehrheitlich keine Schleppangler sein.
T
Selbst auf die Gefahr hin, das ich das von unserem klugen Wolf wieder um die Ohren gehauen zu bekommen, möchte ich kurz anmerken, dass schon jetzt Bewegung ins Spiele gekommen ist.
Auf Anfrage eines Anglers bei dem Geschäftsführer des LAV Herrn Pipping, hat dieser aktuell mitgeteilt:
Zitat: "...Lt. Auskunft des Ministeriums soll Schleppangeln noch einmal neu definiert werden und die angedachten Einschränkungen zum Schleppangeln nicht für muskelangetriebene Fahrzeuge (Belly-Boote, Kanus oder Ruderboote) zutreffen..."
Nachzulesen hier: <a href="http://space.arcor.de/hkleemi/">Antwort des LAV</a>
Davon abgesehen habe ich, wie auch Wolf mit Schleppangeln vom Motorboot nichts am Hut. Ich habe nicht einmal ein Boot womit ich das so betreiben könnte und ich will auch keines haben oder mieten, weil diese Art des Angelns nicht mein Ding ist.
Die vorliegende Petition hat Motorboote auch explizit ausgenommen, da diese auch außerhalb der vorgeschriebenen Seemeile ohne Sicherheitsprobleme fahren könnten, was für muskelbetriebene Untertassen wohl ein Problem wäre. Auch wurde auf die Naturschutzaspekte von Seevögeln und Robben und die Bedürfnisse der Fischer hingewiesen, die ihre jetzt Netze jetzt in 200m Entfernung vom Ufer aufstellen dürfen. Auch hier kann ein muskelbetriebenes Boot wohl kaum Schaden anrichten.
Davon abgesehen bin ich jedoch wieder einmal außerordentlich überrascht, wie schlecht hier der Zusammenhalt der Angler untereinander funktioniert. Da will der eine nicht unterschreiben, weil er nicht richtig gelesen hat und die Motorbootfahrer dahinter vermutete und der andere nicht, weil er als Motorbootfahrer nicht durch die Petition geschützt wird.
Und die Fischer lachen sich ins Fäustchen und können ihre Netze mit ausdrücklicher Zustimmung des LAV künftig 200m, statt der im Entwurf angedachten 300m Entferung vom Ufer stellen.

Gruß

Tomasz
W
Der &quot;kluge Wolf&quot; haut niemandem was um die Ohren, sondern weist lediglich auf ein paar Widersprüche hin und mahnt weniger Panik und mehr Bedacht an.

Auch im verlinkten Schreiben lohnt sich ein aufmerksames Lesen. Zum Einen ist der LFVMV ja der Dachverband, in dem Fischer und Angler zusammengefasst sind. Eine Stellungnahme von dort muss natürlich auch die Interessen der Berufsfischerei wahren. Und zum Anderen finde ich ganz persönlich, dass auch 200 m noch immer ein erheblicher Gewinn gegenüber der bisherigen Regelung sind, in der exakt 0,00 m Abstand gehalten werden müssen. Wenn das so kommt, dann ist das ein Grund, die Korken knallen zu lassen, anstatt sich über die 100 m zu beschweren, die nicht noch zusätzlich erreicht wurden. Den Meerforellen wird damit ein Riesendienst erwiesen.

Mit erheblicher Verwunderung habe ich die Äußerungen zu den Gebieten gelesen. Die Regelung mit der Basislinie bei den Gebieten b), d) und e) ist m.E. wesentlich nutzerfreundlicher als die 1 sm Regelung. Die Aussage, das betroffene Seegebiet würde sich verkleinern, ist an sich schon überprüfenswert. Aber letztlich ist mir das auch egal, weil es ja eben nur ums Schleppfischen geht :wink:

Ohnehin bleibt abzuwarten, wie der Entwurf des Ministeriums aussehen wird, der nach der Berücksichtigung der Stellungnahmen dann im ordentlichen Anhörungsverfahren verschickt wird. Denn neben dem LFVMV sind sicherlich auch die Naturschutzverbände und die TöBs befragt worden. Und die werden das Eine oder Andere ganz sicher anders bewerten als der LFVMV :wink:
C
Nur wir es nach der Veröffentlichung des Entwurfes vielleicht schon zu spät sein, da noch gegenzulenken.
Im übrigen kann ich persönlich nur Thomasz zustimmen: Für mich ist der mangelnde Zusammenhalt der Fischer schon etwas verwunderlich. Vielleicht kommt als nächstes ein Angelverbot vom Motorboot aus in einer Entfernung von 5 SM - was dann, wenn nur ein paar Motorbootbesitzer davon direkt betroffen sind und es allen anderen am A... vorbei geht?

Ich musste in unserer Gegend leider schon ein paar Versuche von &#039;Regulierungsmaßnahmen&#039; miterleben, z.B. eine massive Verringerung der Restwassermenge in einem Fluss wegen einer Steigerung der Energienutzung. Wenn hier jeweils nur die direkt betroffenen ihr Veto geäußert hätten, wären solche Maßnahmen an dem Fluss Stück für Stück durchgezogen worden ...

Ich bin momentan auch nicht direkt betroffen, aber ich unterschreibe und unterstütze diese Aktion auch, weil dadurch eben ein Zeichen gesetzt wird, dass den Regulierern von Seiten der Fischer gemeinsam auf die Finger geschaut wird.
W
Gegen Kritik ist doch auch nichts einzuwenden. Dennoch bin ich der Meinung, dass man die Kirche im Dorf lassen sollte. Das Schleppangelverbot begrüße ich ebenso wie die 200 m Uferabstand für die Berufsfischer. Ich halte es auch nicht für zweckdienlich, muskelbetriebene Fahrzeuge vom Schleppangelverbot auszunehmen. Ich hoffe, die Entwurfsverfasser lassen sich so einen Blödsinn nicht tatsächlich aufquatschen.

Das Schleppangelverbot wurde erforderlich, weil sich ein erheblicher Anteil der Schleppangler wie die Axt im Walde verhalten haben. Diese Art des Angelns hat einfach prinzipbedingt viel Platzbedarf und wenig Toleranzvermögen. Hier kollidieren schlicht zu viele Interessen, darum schickt man die Schleppangler da hin, wo genug Platz für sie ist. Ich finde das ok. Genauso wie es ok finde, dass man in einer 30er Zone nur 30 fahren darf. Nicht jede Regel ist gleich schlecht, nur weil sie eine Regel ist.

Dass jetzt 10 Kajakfahrer und ein Bellyangler nicht mehr schleppen dürfen und sich dem Martyrium des Werfens aussetzen müssen - ja, das ist das, was ich einen verschmerzbaren Kollateralschaden nenne.
C
Na ja, aus der Antwort des LAV geht z.B. auch hervor, dass das Ministerium zwingend den Einsatz eines Driftsackes vorschreiben wollte. Wenn das nicht auch und gerade die Motorbootfahrer massiv betrifft, weiß ich auch nicht. So lustig ist es dann wohl auch nicht, bei jedem Stop zuerst einen Driftsack auszubringen, bevor man den ersten Wurf macht. Wenn da nicht alle Angler an einem Strang ziehen, dann haben hinterher alle eine Verordnung an der Backe, die vielleicht nicht ganz so toll ist ;)
K
@wolf
unglaublich!!! du kennst dich im kajak bereich ja richtig gut aus.
10 kajakfahrer, eine gute schätzung!

du scheinst nicht zu verstehen um was es hier geht. aber ich denke eine weitere erklärung macht hier keinen sinn... wenn man es nicht verstehen will.

&quot;Das Schleppangelverbot wurde erforderlich, weil sich ein erheblicher Anteil der Schleppangler wie die Axt im Walde verhalten haben.&quot;

da sich angler in allen bereichen &quot;wie die axt im walde&quot; verhalten, ... warum sollte dann das angeln nicht gleich verboten werden???

des weiteren ist deine aussage NUR eine vermutung, auf die du deine argumentation stützt! das hat nichts mit &quot;kritik&quot; zu tun und ist eher bildzeitung niveau!
W
Ja, ich habe Dich auch ganz doll lieb. Es steht Dir selbstverständlich frei, Dich an den durchaus provozierenden Formulierungen zu stören. Dennoch habe ich auch aufgeführt, wo Konflikte entstanden sind. Und bei einem sei Dir gewiss: ich bin an diesen Konflikten mit Sicherheit näher dran als Du. Hier geht es unter anderem um Dinge wie Wohl für Leib und Leben - und zwar um Leib und Leben Dritter. Und da bin ich dann auch über das Private hinaus eingebunden.

Deine Behauptung, es handele sich meinerseits nur um Vermutungen, ist vor dem Hintergrund schon ziemlich vermessen. Da Du aber insgesamt konsequent auf jede Form der Argumentation verzichtest und Dich lediglich darauf zurückziehst, mich als Tatsachen erfindenden, grundsätzlich zur Ignoranz und Dummheit neigenden Populisten darzustellen, zolle ich Dir Respekt für diesen konstruktiven Umgang.

Aber eins würde mich dann doch mal interessieren: was habe ich nicht verstanden, das Du zu verstehen glaubst? Oder anders: weißt Du überhaupt, worüber Du Dich so aufregst?
K
sag ich ja... :lol: :lol: :lol: :lol:
W
Du irrst. Du hast rein gar nichts gesagt.
L
Jepp unmotorisiert mit dem Belly schleppen ist schwer möglich. Wenn ich aber auf dem Sund schon von den Herren in adretten blau angesprochen werde: ich solle doch das Schleppangeln (mit dem Bellyboat) einstellen. Wie fern liegt denn dann, die Annahme das ich auf der Ostsee genauso vollgequatscht werde &amp; evtl. sogar noch eine Strafe zahlen muß, da es ja jetzt eine gesetzliche Regelung gibt :?:

Gruß
P
find ich gut, ich bin fuer ein generelles schleppangelverbot auf allen gewaessern egal ob ostsee oder binnengeaesser.
P