News RegulierungsAlarm an der MVschen Küste: Partielles Schleppangelverbot droht!
Vor ein paar Tagen habe ich eine Mail erhalten. Diese beinhaltete die Bitte, die Barsch-Alarmer darauf hinzuweisen, dass es womöglich eng wird für alle, die mit ihren Bellybooten, Kayaks und Kleinbooten im Meilenbereich vor unserer beliebten mecklenburgischen Küste schleppen wollen. Leider habe ich diese Mail unwiderruflich gelöscht (versehentlich natürlich). Dabei war da so ein schöner Text für die Startseite drin. Und ein Anhang für eine Unterschriften-Aktion zur Novellierung der KüFo-MV bezüglich des Schleppangelverboots auch für Kajak- und Bellybootangler innerhalb einer Seemeile zum Ufer. Und so muss ich mir das jetzt irgendwie selber zusammenstöpseln.
In der Hoffnung, dass diejenigen, die auf anderen Boards zu der Unterschriftenaktion aufgerufen haben, dafür sind, dass ich die Inhalte ihrer Texte auch hier bekannt gebe, habe ich mir ein bisschen was zusammengemopst. Primär von einem Herrn M. Schreiber. (Vielleicht hast Du mir die Mail ja auch geschickt…).
Es geht also darum, dass das Ministerium für Landwirtschaft-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorhat, die Küstenfischereiverordnung KüFVO Mecklenburg-Vorpommern zu ändern. Zu diesen Änderungen hat es eine Vorabstimmung mit Kompromisslösung im Landesfischereiverband M-V e.V. gegeben. Hier die wichtigsten, Bellyboat- und Kajakangler direkt betreffende Punkte: Schleppangeln soll als Angeln vom aktiv angetriebenen Boot definiert werden. Das heißt, dass in den betreffenden Gebieten nicht von Wasserfahrzeugen geangelt werden darf, welche mittels Motorkraft, Wind oder Muskelkraft angetrieben werden.
Es sind folgende Gebiete für das Schleppangelverbot vorgesehen:
a) Fischereibezirke nach § 14 Abs. 1 KüFVO
b) Seegebiet nördlich des Darß und der Halbinsel Zingst innerhalb der Basislinie
c) Seegebiet zwischen Hiddensee und Rügen innerhalb der Basislinie
d) Tromper Wiek innerhalb der Basislinie (Anm.: Wiedereinführung des Schleppangelverbotes)
e) Prohner Wiek innerhalb der Basislinie
f) Seegebiet zwischen Buksspitze (östliche Länge 11° 41`E) und Graal-Müritz (östliche Länge 12 ° 14,5 `E) innerhalb einer Entfernung von 1 Seemeile vom Ufer
g) Seegebiet zwischen Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und Groß Klützhöved (östliche Länge 11 ° 10,75 `E) innerhalb einer Entfernung von 1 Seemeile vom Ufer.
Das heißt, dass das Schleppangeln bei den Gebieten unter f) und g) erst ab 1 sm (~1,8 km!) gestattet ist.
Eine für Bellyboat- und Kajak-Piloten aus Sicherheitsgründen kaum mögliche Uferentfernung! Da etwa 50% der Mecklenbug-Vorpommerschen Küste davon betroffen wär, würde es die Bellyboat- und Kajakangler sehr stark treffen. Siehe Karte: http://up.picr.de/12612362ne.jpg
Deshalb geht der Aufruf an alle, sich an unserer Unterschriftenaktion zu beteiligen und die geplanten Änderungen auch anderen bekannt zu machen!
Die Initatoren der Unterschriftenaktion bitten euch, die Unterschriftenliste auszudrucken und fleißig Unterschriften zu sammeln. Diese solltet ihr bis 28.Februar 2013 an die unten angegebene Adresse geschickt werden (Ron- E. Lühnsdorf). Dieser sammelt sie, packt alle in einen Ordner und wird sie dann dem LAV Mecklenburg- Vorpommern, sowie in Kopie dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern übergeben.
Zitat: „Vielleicht schaffen wir von der „Basis“ es endlich einmal ,etwas zu unseren Gunsten zu bewegen !!!“
Bitte sendet die ausgefüllten Listen bis zum 28.Februar 2013 an:
Ron- E. Lühnsdorf
Hauptstr. 64
14776 Brandenburg an der Havel
Wer mehr wissen will, kann einfach mal einen Blick ins Anglerboard werfen. Da hat der Kollege Schreiber noch mehr Infos zusammengesammelt. Und zwar hier:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?p=3768885&posted=1#post3768885