News Neue DAV-Bestimmungen bereiten Pauschalschonzeit ein Ende


Endlich ist es offiziell: In den DAV-Gewässern von Berlin und Brandenburg dürfen wir auch nach dem 1.1. weiter auf Raubfische angeln! Und zwar das ganze Jahr. Zumindest auf Barsch, denn für diese Spezies wurde keine Schonzeit anberaumt. Statt nämlich pauschal vom 1.1. bis 1.5. alle Raubfische zu schonen, hat man sich beim DAV dazu entschlossen, eine Artenschonzeit einzuführen, die den tatsächlichen Laichgewohnheiten der Räuber gerecht wird. Und das ist auch sehr vernünftig so. Denn während es die Hechte bis zum 1.5. meistens geschafft haben, ihren Laich loszuwerden, kann man das für die Zander ja wohl nicht unbedingt behaupten. Sie brauchen etwas länger (mindestens bis Anfang Juni). Dieser Umstand wurde in der alten Fischereiordnung einfach nicht berücksichtigt.

Doch nun ist ja alles gut. Als DAV-Mitglieder können wir in den DAV-Gewässern unsere Kunstköder und Köfis das ganze Jahr über präsentieren. Wenn natürlich Fische auf die Köder gehen, die zu diesem Zeitpunkt geschont sind, so gilt es, diese sofort zurückzusetzen. Reines Catch & Release allerdings ist nicht erlaubt.


Dazu hier ein Ausschnitt aus dem Anschreiben, das ich von Fischerman’s Friend (DAV-Angelsportgruppe City) bekommen habe:



Und hier noch einmal die Schonzeiten für unsere Zielfische No. 1:




R
Ihr Glücklichen! An meiner Rheinstrecke ist ab 1.2. bis 15.6. Schluss mit Künstködern und totem Köderfisch egal auf welche Fischart. Ich würde mir echt auch eine etwas artenbezogenere Schonzeit wünschen.
T
na das ist doch mal was !<br />
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P
Hallo Leute,ist ja komisch ich wuste garnicht das sich ein Angelverband über Gesetzliche Bestimmungen hinweg setzen kann?Da die Schonzeit Gesetzlich vorgeschrieben ist im Berlin /Brandenburgischen Fischereigesetz.Meiner Meihnung nach müßte das Fischereigesetz dann ja auch geändert sein oder? Laut Fischereigesetz ist das angeln vom 1.1-31.4 auf Raubfische untersagt,auch das mitsichführen der Fanggeräte unsw.Ich kann mir echt nicht vorstellen das ein Verband das einfach so ändern kann.Da scheint was zu fehlen.Gruß Pitti
P
Ich muß mich selbst berichtigen ,nicht das Fischereigesetz sonder die Landesfischereiverordung schreibt die Schonzeit vor, das gilt auch für Brandenburg!
D
hallo pitti,<br />
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ich denke nicht, dass ich solche informationen von meinem dav-verein bekommen würde, wenn die nicht abgesichert wären.
D
Ich weiß aus sicherer Quelle das die Neue Gewässerordnung der DAV dem verantwortlichen Minister vorgelegt und von ihn abgesegnet wurde.<br />
Also gehe ich davon aus das die Landesfischereiverordnung auch geändert wird.<br />
Aber vielleicht weiß da einer mehr???
P
Hallo Hannes,klar wird Dir dein Verein keine Falschmeldung gegeben haben,aber das von Dir gesagte entspricht einer änderung der Berlin/Brandenburger Angelordnung und trifft dann auf alle Gewässer zu und nicht nur auf DAV-Gewässer.Ist doch klar oder?Das solltes Du richtigstellen,ansonsten kommt der verdacht auf ,das nur DAV-Gewässer davon betroffen sind.Gruß Pitti<br />
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P.S Hast Du die CD bekommen?
D
aber soweit ich weiß, bleibt es den fischern vorbehalten, die regeln an den gewässern aufzustellen. und die werden sicher nicht zu unseren gunsten entscheiden. wir könnten ja ein paar zander fangen... ich ruf jetzt aber mal bei fischereiamt an. mal sehen, was die meinen...<br />
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die cd hab ich erhalten. vielen dank. sind ja echt schöne bilders bei!
D