News Neue Binnen- und Küstenfischereiordnung für MVP
Bereits in Kraft getreten ist eine neue Binnen- und Küstenfischereiverordnung für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, die auch uns Angler betrifft. Da hat sich einiges getan, was alle wissen sollten, die dort oben im Nord-Osten ihre Rute schwingen wollen.
Da wären zum Beispiel die neuen Schonzeitregelungen. Wir hatten hier ja schon angekündigt, dass es ab nächstem Jahr wohl wieder feste Schonzeiten für den Zander und den hecht geben wird. Und so kam es denn auch. Ab 2006 gilt für den Zander eine Schonzeit vom 23. April bis zum 22. Mai. Die Schonzeit für den Hecht geht vom 1. März bis zum 30. April. Die Quappenschonzeit wurde auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 15. Februar gelegt und somit verkürzt. Meerforellen und Lachse sind vom 1. September bis 30. November für uns tabu. Das Schleppangeln auf den Binnengewässern ist nun nicht mehr verboten. Allerdings obliegt die Erteilung einer Schlepperlaubnis dem Gewässerbewirtschafter. Für die Küstengewässer gilt jedoch weiter ein generelles Schleppangelverbot.