News Nachtrag zum Thema Artenschonzeit in DAV-Gewässern
So Leute, nachdem Pitti mich angeregt hatte, einmal nachzuforschen, was es nun mit der Artenschonzeit in den DAV-Gewässern Brandenburgs auf sich hat, habe ich beim Berliner Fischereiamt angerufen und nachgefragt, wie sich das jetzt genau verhält. Und wie Pitti schon vermutete, kann sich der DAV natürlich nicht über die Gesetzgebung hinwegsetzen. Doch keine Angst – im Gegenteil: Wir Berliner und Brandenburger haben allen Grund zur Freude. Denn die Neuregelung ist auf die neue Fischerei-Ordnung Brandenburgs zurückzuführen. Hier wurde die pauschale Raubfischschonzeit durch eine Artenschonzeit ersetzt.
Heißt: In Brandenburg kann ganzjährig auf Raubfische geangelt werden. Die gerade geschonten Fische sind natürlich zurückzusetzen.