News Leitsätze des DAFV zu Gemeinschaftsfischen


Unser User lala hat mich darum gebeten, mich mal mit der Fisch&Fang in Verbindung zu setzen, um dort zu erfragen, ob wir einen Artikel und das Editorial der Fisch&Fang Ausgabe 10/2014 hier auf der Startseite veröffentlichen können, weil die neu ausgearbeiteten Leitsätze des DAFV zu Gemeinschaftsfischen die Angelei hierzulande nachaltig beeinflussen würden. Henning Stürhring bzw. die Fisch&Fang-Redaktion haben das Thema aufgegriffen und übers Anglerboard sogar zur Vervielfältigung aufgefordert. Dementsprechend durfte ich den Artikel und das Editorial hier auch reinkopieren:

„Berlin/Singhofen. Am 11. und 12. Juli fand auf Initiative des DAFV (Deutscher Angelfischerverband) eine Klausurtagung statt, bei der Leitsätze zu Gemeinschaftsfischen erarbeitet wurden. Dieser Entwurf des Präsidiums trägt folgenden Wortlaut:

„Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) nimmt die Verschmelzung des Deutschen Anglerverbandes e.V. mit dem Verband Deutscher Sportfischer e.V. im Jahre 2013 zum Anlass, zur Abgrenzung erlaubter Gemeinschaftsfischen von verbotenen Wettfischen seine Leitsätze zu Gemeinschaftsfischen in überarbeiteter Fassung vorzulegen. Gemeinschaftsfischen im Sinne dieser Leitsätze sind Angelveranstaltungen unter gleicher Zielvorgabe, deren Zeitpunkt und Ort durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung von einem Veranstalter festgelegt werden. Der DAFV befürwortet derartige gemeinschaftliche Fischen, die das Vereins- bzw. Verbandsleben fördern, der sozialen Bindung dienen und die vielfach als traditionelle Veranstaltungen durchgeführt werden. Rechtsgrundlagen für Gemeinschaftsfischen, insbesondere für das Fangen, Hältern, Transportieren oder Töten gefangener Fische sind die Fischereigesetze und -verordnungen, das Tierschutzgesetz sowie die die Fischereiausübung betreffenden Teile des Naturschutz- und Wasserrechts. Für alle Gemeinschaftsfischen gelten darüber hinaus die Grundsätze der guten fachlichen Praxis sowie ggf. existierende Hege-/Bewirtschaftungspläne und Gewässerordnungen. Bei Veranstaltungen im Ausland sind neben dem dortigen Recht die Grundsätze des deutschen Tierschutzgesetzes sowie diese Leitsätze zu beachten. Die Teilnehmer sind über die rechtlichen Vorgaben zu informieren. Gemeinschaftsfischen sind zulässig, wenn die sinnvolle Verwertung der gefangenen Fische sichergestellt ist, die/der Hegepflichtige der Veranstaltung zugestimmt hat sowie eventuell erforderliche Zustimmungen der Fachbehörden vorliegen. Eine sinnvolle Verwertung liegt vor bei einer Verwendung als Lebensmittel. Bei Veranstaltungen, die aus Hegegründen durchgeführt werden, kann die sinnvolle Verwertung auch auf andere Art erfolgen, z.B. als Futtermittel. Zulässige
Gemeinschaftsfischen können abgeschlossen werden

• ohne Bewertung des Fangergebnisses
• mit Bewertung bestimmter Einzelfänge oder
• mit Erfassung des Fangs insgesamt.

Gemeinschaftsfischen, bei denen die Höhe des Gesamtfangs bewertet wird, sind nur vertretbar, wenn diese Fischen Hegemaßnahmen darstellen. Die Notwendigkeit für Hegefischen muss sich aus dem Zustand des Gewässers oder Fischbestands ergeben. Der Veranstalter kann Fangmethoden, Köder oder Futtereinsatz verbindlich vorgeben. Ein vorheriger Besatz des Angelgewässers mit fangfähigen Fischen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung ist unzulässig. Die Teilnahme steht im Grundsatz jedem Mitglied des veranstaltenden Verbands oder Vereins sowie geladenen Personengruppen frei.

Der Veranstalter kann aus sachlichen Gründen die Anzahl der Teilnehmer begrenzen. Über Gemeinschaftsfischen sollen Protokolle angefertigt werden, die Zeitpunkt, Ort, Teilnehmerzahl, Fangmenge (Stückzahl) und Fanggewicht nach Fischarten sowie ggf. besondere Vorkommnisse enthalten. Erinnerungsgaben sollen von ideeller Bedeutung sein und je Teilnehmer nur einen geringen Sachwert haben.

In Abgrenzung zu erlaubten Gemeinschaftsfischen sind verbotene Wettfischen fischereiliche Veranstaltungen, die durch Wettbewerbscharakter geprägt sind. Dazu gehören, wenn nicht das Landesrecht etwas anderes regelt:

a) ein weiterführender Charakter der Veranstaltung (Qualifikation),
b) ein Antreten und Bewerten von geschlossenen Mannschaften,
c) eine wirtschaftliche Zielrichtung der Veranstaltung (z.B. Tombolafischen).“

Diese Leitsätze haben freilich keine unmittelbare rechtsverbindliche Wirkung; vorerst handelt es sich um einen Entwurf, der an die angeschlossenen Landes- und Spezialverbände sowie dann im August zur Beratung an die „Arbeitsgruppe Angeln“ ging, um schließlich im November auf der Jahreshauptversammlung des DAFV zur Abstimmung vorgelegt zu werden.

FISCH & FANG-Chefredakteur Henning Stühring kommentierte den Entwurf des DAFV-Präsidiums sehr kritisch (siehe dazu auch Editorial) und mahnte deutliche Nachbesserungen an: „Wenn das einer der Preise für die Vereinigung der Anglerverbände ist, alte VDSF-Richtlinien aus den 90er Jahren neu auflegen zu müssen, fragt man sich, ob nicht noch mehr dahinter steckt. Schließlich sind laut Bundesfinanzmisterium ,Wettfischveranstaltungen als nicht mit der Gemeinnützigkeit vereinbar‘ anzusehen. Es scheint in dieser Frage wohl nicht zuletzt auch ums liebe Geld zu gehen.

Eine drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit kann und will sich kaum einer der Verantwortlichen leisten, dazu ist die finanzielle Situation offenbar zu prekär. Es darf aber nicht sein, dass erneut berechtigte Anglerinteressen von Verbandsseite mehr oder minder geopfert werden, statt diese endlich mit einem neuen, reformerischen Geist durchzusetzen. Das Angeln selbst steht doch nicht in der allgemeinen Kritik, ganz im Gegenteil:

In den Massenmedien kommt unser Hobby besser weg denn je! Man nehme nur die wachsende Anzahl der Formate im TV. Daran ändert auch die eine kritische Reportage ,Hobby mit Widerhaken‘, die Anfang des Jahres im NDR lief, nichts. Der selbe Sender strahlt schon seit geraumer Zeit eine sehr sehenswerte Angelserie mit Frontmann Heinz Galling aus, bei der unser Hobby durchweg sehr positiv dargestellt wird. Oder man nehme den Sender DMAX, bei dem das Thema Angeln sogar zum festen Programm-Bestandteil gehört. Ich möchte ferner daran erinnern, dass die Strafanzeigen seitens der radikalen ,Tierrechtsorganisation‘ PETA gegen Teilnehmer an diversen Angelveranstaltungen (Fishing Masters, Königsfischen, etc.) allesamt gar nicht erst zur Verhandlung gekommen sind. Der Rechtsanwalt Elmar Weber, selbst ein leidenschaftlicher Angler, konnte mir gegenüber indes die Sorge entkräften, dass Inländern bei der Teilnahme an enstprechenden Veranstaltungen im Ausland strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen.

Deutsche Angler dürfen also grundsätzlich weiterhin legal an Wettbewerben wie Europa- oder Weltmeisterschaften teilnehmen, sofern diese außerhalb der Bundesrepublik stattfinden. Das setzt gegebenenfalls eine neue Organisation voraus. Überhaupt könnten in der Folge verstärkt Austritte aus dem DAFV drohen. Es liegt jetzt aber erst einmal an den Mitgliedern, diesen Entwurf des Präsidiums deutlich nachzubessern.“ -red-

Hening Stühring schreibt dazu im Editorial:

„Als sich die beiden deutschen Anglerverbände DAV und VDSF zum gemeinsamen DAFV (Deutscher Angelfischer-Verband) vereinigten, sind die Hoffnungen groß gewesen, dass die Interessen der Angler zukünftig mit einer kraftvollen Stimme umso nachdrücklicher vertreten werden. Nach einer gewissen „Schonzeit“ hört man jetzt, dass der DAFV konkret werden will. Hintergrund ist eine Tagung, auf der Leitsätze u.a. zum Thema „Gemeinschaftsfischen“ erarbeitet wurden (s. Aktuelles, S. 6). Der Entwurf des Präsidiums, der im Prinzip eine entsprechende VDSF-Richtlinie aus den 90er Jahren zu bundesweiter Geltung verhelfen würde, sieht die „Abgrenzung erlaubter Gemeinschaftsfischen von verbotenen Wettfischen“ vor. Erstere seien „zulässig, wenn die sinnvolle Verwertung der gefangenen Fische sichergestellt ist […] Eine sinnvolle Verwertung liegt vor bei einer Verwendung als Lebensmittel“.

Soll die Legitimation des Angelns, wozu auch nach unserem Verständnis Gemeinschaftsfischen mit sportivem Charakter zählen, allein auf den Nahrungserwerb reduziert werden – von der eigenen Lobby, die doch eigentlich Angler-Interessen vertreten soll? Das wäre dann wieder dieser unselige, vorauseilende Gehorsam gegenüber Öko-Fundamentalisten, womit zwar gewiss nicht alle, aber doch namhafte Vertreter des VDSF schon vor 20 Jahren Jahren viel Kredit bei der Basis verspielten. Alles tot zu knüppeln ist eben nicht „sinnvoll“, auch bei Gemeinschaftsfischen nicht!
Es sei an dieser Stelle Dr. A. Winter aus „Der Angelsport“ zitiert: „Ums tägliche Brot angeln doch nur sehr wenige […] Setze Dir selbst Deine Grenze nach unten, bezüglich Länge und Gewicht binde Dich nicht ans starre gesetzliche Mindestmaß […] Bedenke, dass nach Dir noch andere kommen, und mit Dir noch andere leben, die sich auch an Fischen und Fischfang erfreuen wollen, und dass jeder Fisch, den Du über den Bedarf hinaus erbeutest und behältst – die Allgemeinheit, und Deine Sportbrüder im Besonderen, schädigt.“

Der Artikel stammt aus dem Jahr 1925. Hier spricht die Vernunft eines nachhaltig denkenden Praktikers, der freimütig bekennt, dass man auch „zum Vergnügen“ angelt, und sein Appell an die Eigenverantwortlichkeit des Anglers ist aktueller denn je. Und was will das Präsidium des DAFV im Jahre 2014? Dieser Entwurf ist jedenfalls nicht der erhoffte große Wurf. Wohin der Weg führt, liegt nicht zuletzt an den Mitgliedern selbst. Damit es eben nicht zu einer noch bürokratischeren Überreglementierung am Fischwasser kommt.“

L
<a href=""http://www.lsfv-sh.de/neuigkeiten/150-neuigkeiten-2014"">Hier</a> ... kann man den aktuellen Entwurf (Stand, 05.09.) als Pdf laden.
... und Danke an Johannes Dietel, Hening Stühring und das FISCH & FANG Team! :)
D
Danke lala! Ich finds immer super, wenn sich Leute hier einbringen und dafür sorgen, das Themen auf den Plan kommen, die ich so nicht auf der Agenda hatte.

In der Stipper-Szene wird die Sache ganz anders diskutiert. Bei uns betrifft das ja fast niemand. Raubfisch-Wett- und Hegeangeln gibt's ja nicht in Deutschland.
S
dietel;334762 schrieb
Bei uns betrifft das ja fast niemand.<b> Raubfisch</b>-Wett- und <b>Hegeangeln</b> <b>gibt's ja nicht in Deutschland</b>.

<a href=""http://www.anglerverein-trebbin.de/veranstaltungen/8/1523745/2014/11/02/hegefischen-raubfisch-ii.html"">Allet weeßte aber ooch nich</a>......;-):mrgreen:

Jaja, dit is eben dit Problem. Die Spaltung der Angler in alle möglichen Richtungen von "Spezimen-Hantas" verursacht, das sich jeder, wenn überhaupt, nur noch um seinen eigenen Bereich kümmert." Heiliger Sankt Florian, verschon' mein Haus zünd' andere an."
Leider kommt's so wie ick von Anfang an befürchtet habe, als der DAV dem VDSF bedingungslos "beigetreten" is.:roll:
Jetze wird halt versucht wiedermal dit Rad neu zu erfinden.
Aber trotzdem 'n Dankeschön an Dich, Lala.
Ick informiere mich ja ooch immer beim "Feind". Der is da seeehr rege. ;-)
D
OK. Es gibt Raubfisch-Hegefischen. Vereinzelt. Bei uns im Verein gibt's keins. Wäre auch albern an der Spree, so ausgedünnt wie der Raubfischbestand da ist. Dass so etwas stattfindet, liegt dann aber ja wahrscheinlich auch weniger am Raubfischüberbestand in den Gewässern, sondern eher dran, dass sich die Gemeinnützigkeit eines Vereins zu einem guten Teil übers Hegefischen definiert.

Prinzipiell sollte man froh sein, dass es noch Angler-Fraktionen gibt, die etwas gegen das Ungleichgewicht von Weißfisch zu Raubfisch tun und Friedfisch-Hegefischen veranstalten. Wenn Tombolas motivierend wirken, ist es meiner Meinung nach kontraproduktiv vom Verband, diese Leitsätze umsetzen zu wollen.

Es war auch doof von mir, diese "Geht-mich-doch-nix-an"-Position einzunehmen. Nehme alles zurück und finde das genauso unglücklich wie Henning Stühring, die Fisch&Fang-Kollegen und lala.
F
Prinzipiell sollte man froh sein, dass es noch Angler-Fraktionen gibt, die etwas gegen das Ungleichgewicht von Weißfisch zu Raubfisch tun und Friedfisch-Hegefischen veranstalten.

Hallo Johannes,

das musst du mir mal erklären - was du damit meinst. Ein Ungleichwicht bzw. Friedfisch / Raubfisch halt eig nur was damit zu tun, dass es zu wenig oder halt zu viele Räuber im Gewässer gibt. Meist aber zu wenig Räuber, sodass Weissfischbestände in guten Jahren quasi explodieren.... dann können Hegemaßnahmen sinnvoll sein....

Besatz mit Raubfischen, Sicherstellen von Laichbereichen für diese und nachhaltiges Angeln wäre ein anderer Weg ;) Wenn ich aber sehe, dass auf "Hegegründen" alle 2 Monate am Silokanal ein Gemeinschaftsangeln als Hegefischen geführt wird, muss ich aber doch etwas grinsen.....

Nicht umsonst sind inoffizell aus Wettfischen meist Hegefische geworden.

Nicht falsch verstehen - bin allrounder und fische auch gerne mit der Match / feederrute ...

Aber ein Ungleichgewicht am Gewässer, dass durch Hegefischen behoben werden soll ist in m.M. nur Alibi...
D
Weiß nicht. Außer den Osteuropäern entnimmt doch kaum jemand mehr Weißfisch. Dafür wird dann auch von den Fischern teilweise massiv auf Zander und neuerdings auch auf Barsch gefischt, die dann in die Schweiz gehen und als Egli-Filet in Butter geschwenkt werden. Ich glaube, da kann man viele Hegefischen auf Brassen und Rotaugen ansetzen, bis da ein Gleichgewicht entsteht. "Glauben" heißt aber natürlich nicht "wissen".
B
Letzendlich ist dieses massive alles und jeden abschlagen egal wie groß wie klein brutalster Raubbau an unsere Gewässer.
Das mit den Osteuropäern ist so eine Sache... größtenteils sind es Personen unabhängig von der Nationalität die im Niedriglohnsektor arbeiten,ich glaube da ist man froh wenn die Kasse entlastet wird oder was in die Kasse reinkommt,durch verzehr oder verkauf.
Ich wäre für ein Entnahme Fenster wie in den Niederlanden.
P
Ich kann ja verstehen, wenn man eine Hegefischen macht, um verbuttende Bestände oder Problembestände wie übermässig viele Grundeln zu bekämpfen. Aber der gedankliche Ansatz, den Weißfischbestand zu reduzieren, um ihn dem schon reduzierten Raubfischbestand anzugleichen halte ich für bedenklich. In dem Fall gebe ich FR33 recht, dass andere Lösungswege zur Besserung der Raubfischbestände sinnvoller sind.
P