BA-Flashlights Eisangeln mit der Drone


Das ist doch mal ne etwas andere Vorgehensweise. Bei uns braucht man eine Starterlaubnis für die Drone. Megakompliziert. Naja. Wer weiß, wozu es gut ist. Das hier ist auf jeden Fall mal wieder was von Freaks für Freaks – auch wenn der See überschaubar groß ist.

Verrückt...Aber immerhin, ein schöner Fisch.
Man braucht nur eine Starterlaubnis, wenn man kommerziell filmt. Für Privatzwecke reicht eine Haftpflichtversicherung für ca. 40 € im Jahr.
Guten Morgen.

Ich bin verdammt froh, dass nicht jeder mit so einem bekloppten Gerät durch die Luft eiert & filmt was ihm vor die Nase kommt.

Die Regeln sind noch ausbaubar, aber dennoch schon recht vielfältig:
- Verbot über Menschen zu fliegen
- Start/Landung auf Grund & Boden nur mit Einwilligung des Eigentümers
- Filmen/Fotografieren nur privat & mit Einwilligung der Fotografierten
- kommerzielles Filmen nur mit „Aufstiegserlaubnis“ (umfangreiche Vorschriften)
- NSG's sind komplett tabu, weiterhin BNatSchG. §39 beachten
- Haftpflichtversicherer definiert weitere Vorgaben Nutzung Drohne

Kommt es zum ersten schweren Unfall mit diesen Teilen, z.B. im Luftverkehr, sind die schneller wieder weg, als sie gekommen sind. Was ich begrüßen würde.
Braucht kein Mensch.
M