News Die Hamburger Elbe und die Nebenerwerbs-Fischerei
Ich habe von Euch Berlinern mittlerweile genug Schreckens-Geschichten über die Berufs- und Nebenerwerbs-Fischer gehört, die ganze Gewässer „platt“ machen. Ähnliches gilt wohl auch für viele Gewässer in Mecklenburg. Also entschloss ich mich, ohne Böses zu ahnen, bei der zuständigen Behörde in Hamburg anzurufen, um mich mal über die konkrete Situation vor Ort zu informieren. Schließlich braucht man doch harte Fakten, um sich eine fundierte Meinung bilden zu können!
Bis jetzt war ich ja felsenfest überzeugt, dass mich dieser Raubbau an Fischbeständen nicht direkt betrifft. Bisher habe ich doch in der Hansestadt ganz gut gefangen. Als mir dann am Telefon mitgeteilt wurde, dass es für Elbfisch kein absolutes Vermarktungsverbot mehr gibt, schrillten bei mir die ersten Alarmglocken. Langsam wurde mir klar, dass ich wohl vorher völlig falsch lag! Im weiteren Verlauf des Gesprächs kam ich jedenfalls aus dem Staunen nicht mehr raus…
Aber der Reihe nach:
Im Hamburger Fischereigesetz von 1986 (Link zu HH-Fischereirecht) wird nur zwischen Berufsfischern und Sportanglern unterschieden. Das war 1986 auch noch in Ordnung, da die Elbe damals sehr stark verschmutzt war. Niemand wäre auf die Idee gekommen, irgendwelche Fische aus der Elbe zu fangen, geschweige denn sie zu verkaufen! Jeder Fischhändler hätte diesen stinkigen Fisch um die Ohren geschlagen bekommen, wovon er sich wahrscheinlich nicht so schnell wieder erholt hätte. Die gewerbliche Fischerei beschränkte sich also nur auf die Küsten- und Hochseefischerei in der Nordsee. Es bestand vor 18 Jahren einfach keine Notwendigkeit, die Nebenerwerbsfischerei in der Elbe gesetzlich zu regeln. Heute hat sich die Elbe zum Glück weitgehend erholt und verfügt wieder über einen guten Fischbestand. Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Nebenerwerbsfischer das Geschäft witterten.
Mir wurde von Behördenseite am Telefon bestätigt, dass es eine Gesetzeslücke zur Regelung der Nebenerwerbsfischerei im Hamburger Fischereigesetz gibt. Die Nebenerwerbsfischer und die Behörden bewegen sich hier in einer rechtlichen Grauzone, in der vieles Ermessens- und Auslegungssache ist. Eine richtig schwammige Angelegenheit also! Ich erfuhr weiterhin, dass eine Gesetzesänderung in nächster Zeit auch nicht abzusehen, geschweige denn geplant sei. Das liegt daran, dass nach der Hamburger Wahl erstmal andere Gesetze Vorrang hätten und das öffentliche Interesse auch nicht zu erkennen sei. Wer hätte das gedacht?
Um dieser rechtlichen „Grauzone“ Herr zu werden, wird zumindest von Behördenseite empfohlen, dass man für die nebengewerbliche Fischerei in der Elbe eine Ausbildung zum Fischwirt haben sollte. Im Wesentlichen geht es bei dieser Empfehlung darum, die möglichen Gefahren bei der Vermarktung der Elbfische erkennen zu können, um vor möglichen Regressansprüchen der Abnehmer geschützt zu sein. Hört, hört! Noch mal ganz deutlich: Die Ausbildung zum Fischwirt ist keine Voraussetzung für den nebengewerblichen Fischfang, sondern nur wünschenswert seitens der verantwortlichen Behörden.
Was braucht man nun wirklich, um als Nebenerwerbsfischer im unverpachteten Teil der Elbe loslegen zu können?
Als erstes reicht die normale Sportfischerprüfung (Aha!) aus, um sich die Fischereierlaubnis zu besorgen. Nun beantragt man die gewerbliche Fangerlaubnis und erhält dazu in der Regel noch die Erlaubnis, die Fischerei vom Boot auszuüben. Alles kein Problem! Die jährlichen Kosten belaufen sich auf höchstens € 30! Hier kann man guten Gewissens von Bagatellbeträgen sprechen! Quasi eine Lizenz zum Gewinn machen (selbstverständlich auf Kosten der Fischbestände und der Allgemeinheit), wenn man sich Kilopreise von bis zu € 20 bei Zandern vor Augen hält!
Erlaubt ist die Benutzung von Stellnetzen und Reusen, die die Schifffahrt nicht behindern oder gefährden dürfen. Die einzige Beschränkung bei der Entnahme von Fischen sind die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße. Mengenmäßig gibt es keinerlei Begrenzungen! Die Fangmengen müssen lediglich behördlich gemeldet werden. Kontrollen können jederzeit von der Behörde durchgeführt werden, sind in der Praxis aber eher die Ausnahme. Man verlässt sich hier allein auf die Angaben der Fischer, da die öffentlichen Mittel für eine vernünftige Kontrolle fehlen.
Besonders interessierte mich natürlich, wie viel Zander jährlich in der Elbe gefangen werden. Darauf erhielt ich die Auskunft, dass es sich hierbei um eine interne Statistik handele, deren Zahlen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Fangmengen sind also nicht jedermann zugänglich. Mir wurde zumindest hinter vorgehaltener Hand angedeutet, dass die Behörden ernsthafte Anzeichen dafür haben, dass die Zanderbestände in dem nicht verpachteten Teil der Elbe überfischt wurden. Und dieser Teil ist groß!!! Wenn man nun Eins und Eins zusammenzählt, kann man sich ausmalen, wie es um Aal, Flunder und Barsch bestellt ist!
Außerdem erkundigte ich mich, wie es mit dem kommerziellen Fang von Meerforellen und Lachsen aussieht. Gerade diese Wanderfische wurden ja mit großem persönlichem und finanziellem Aufwand erst wieder eingebürgert. Meines Wissens haben sich in diesen Projekten hauptsächlich wir Angler, die Naturschutzverbände und der Staat beteiligt.
Hierzu wurde mir mitgeteilt, dass diese Fischarten gesetzlich geschont seien. Wenn den Fischern Lachse oder Meerforellen ins Netz gingen, müssten die selbstverständlich wieder zurückgesetzt werden. Daraufhin wurden wir uns am Telefon recht zügig einig, dass die Fische im Netz sehr schnell verenden und somit nicht wieder zurückgesetzt werden können. Tja, dass ließe sich halt nicht immer verhindern und wird auch nicht gern gesehen. Wenn es denn mal gesehen würde!
Aufgrund der so gut wie nicht vorhandenen Kontrollen wäre wohl kein Erwerbsfischer so blöd, einen teuren Lachs (Meerforellen sind im Handel auch Lachse!) wieder reinzuschmeißen. Der wird dann sehr wahrscheinlich als „norwegischer Zuchtlachs“ oder „Bio-Lachs“ seinen Weg auf den Teller finden und den Geldbeutel des Fischers füllen. Nach Schätzungen „kostet“ jeder dieser Fische mehrere Tausend Euro, wenn man den persönlichen Aufwand, die Fördermittel und die Renaturierungsmaßnahmen mit einbezieht! Und hier wird er vermutlich für ein paar lumpige Euro verhökert…
Daraufhin holte ich erst mal tief Luft und wollte wissen, ob die gewerblichen Fischer einen besonderen Beitrag zum Erhalt der Fischbestände leisten müssen.
Erwartungsgemäß fiel die Antwort ernüchternd aus:
Lediglich die 30 € Gebühren für die Erlaubnisscheine gehen in den gleichen Topf wie die gesamten Gebühren, die auch wir Angler bezahlen! In Hamburg gibt es ca. 30 bis 40 zugelassene Nebenerwerbsfischer, die somit einen „satten“ Beitrag von maximal € 1200 pro Jahr für den Erhalt der Fischbestände leisten. Ich würde gerne mal wissen, welche Gewinne diesem lächerlichen Betrag gegenüber stehen!
Die Hauptlasten tragen also die Hamburger Angler, die pro Nase jährlich € 5 für die Fischereimarke berappen müssen. Das macht alleine bei den im Angelsportverband Hamburg organisierten 15.000 Mitgliedern eine Summe von gut € 75.000. Dazu kommen noch weitere Einnahmen über die „Erlaubnis zum Fischen vom Boot“, die Beiträge nichtorganisierter Angler usw. Auf gut deutsch heißt das: Die gewerblichen Fischer entnehmen den weitaus größten Anteil der Fische, verdienen damit auch noch ordentlich Geld, unterliegen mengenmäßig keinerlei Fangbeschränkungen und müssen am wenigstens zum Erhalt der Fischbestände beitragen. Ich fühl mich als Angler vom Gesetzgeber echt „verarscht“!
Zum Glück wurde im Südosten von Hamburg ein nicht unwesentlicher Teil der Elbe vom ASV Hamburg e.V. und vom Angelsportverein Harburg-Wilhelmsburg e.V. gepachtet, so dass der Raubbau nicht die komplette Hamburger Elbe betrifft!
Ich muss diesen Schrecken erstmal verdauen und werde weiter in diese Richtung recherchieren. Vielleicht kann man ja genug Aufmerksamkeit auf verantwortlicher Seite wecken, um die Nebenerwerbsfischer zumindest finanziell stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Anmerkung: Ich habe aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die direkten Gesetzesbezüge in Paragraphenform verzichtet. Falls jemand weitergehende Fragen rechtlicher Art hat, kann ich das Thema gerne hier im Forum ausführlicher darstellen oder er wendet sich direkt an mich.