News BRB: Jahresmarken aus 2020 gelten bis 28.2.2021!
Starten wir doch gleich mal mit einer guten Nachricht ins neue Jahr – auch wenn diese Mitteilung etwas mit Corona zu tun hat: Um seinen Mitgliedern auch in Zeiten des Lockdowns noch die Ausübung einer der wenigen verbleibenden erlaubten Freizeitbetätigung zu ermöglichen, hat der LAV Brandenburg entschieden, die Gültigkeit der Beitragsmarke des Jahres 2020 im Mitgliedsdokument des Verbandes bis zum 28. Februar 2021 zu verlängern, um die Voraussetzung zur Ausübung der Fischerei nach dem Fischereigesetz des Landes Brandenburg § 18 sicherzustellen.
Nähere Infos findet ihr hier:
https://www.lavb.de/aussergewoehnliche-situationen-erfordern-aussergewoehnliche-massnahmen-2/
Das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Für Sachsen, Sachsen-Anhalt und andere Bundesländer habe ich aus Anhieb keine Infos im Netz gefunden. Evtl. könnt ihr in den Kommentaren ja ergänzen, wie das bei euch aussieht.