Tipps & Tricks Angelschein-Erwerb in den einzelnen Bundesländern
Beitrag enthält WerbungBeim Durchwühlen des Kastenschranks neben meinem Schreibtisch sind mir heute Morgen allerlei Dokumente in die Hände gefallen. U.a. mein Jugendfischereischein und mein erster Angelschein. Ich erinnere mich noch genau an die Vorbereitung im Jahr 1985 in Heilbronn. Da traf man sich im Hinterzimmer des Gasthofs „Schlachthof“, wo ich mit meinen damals ebenfalls 15jährigen Kumpels Jochen und Mark insgesamt 10 oder sogar 15 zweistündigen Theorie-Sessions beiwohnen musste, bevor wir uns im Bürgersaal zu Böckingen mit mehr als 100 anderen Anwärtern der theoretischen Prüfung stellen durften.
Nun ist es ja so, dass Deutschland ist eines der wenigsten Länder, in denen eine theoretische Prüfung von allen Angelwilligen abverlangt wird. (Soweit ich weiß, mussten wir damals aber auch ein bisschen werfen und eine Forelle sezieren.) Die Vorbereitung und wohl auch die Prüfung gestaltet jedes Bundesland ein bisschen anders. Leider muss man sich im Internet die Infos dazu mühevoll zusammensuchen. Auf www.angelschein.net gibt’s ein paar weiterführende Infos z.B. zu den Kosten oder zum Thema Fischwilderei. Aber auch hier bleibt so manche Frage offen. Und so wäre es doch schön, wenn wir dem Internet mal ein bisschen helfen würden und in den Kommentaren erklären würden, ab welchem Alter man den Schein machen kann und wie das in den einzelnen Bundesländern mit den Vorbereitungskursen und der Prüfung abläuft. Und dann eröffne ich direkt den Mein-erster-Angelschein-Foto-Thread, damit es heute auch ein bisschen was zu lachen und am 15. Mai etwas zu gewinnen gibt.
Angelschein-Prüfung sinnvoll oder Humbug?
Dass wir hier eine Prüfung machen müssen, wird oft kritisiert. U.a. weil man ja nicht wirklich was lernt und danach auch keine Erfahrungen im Umgang mit den Fischen hat. Stimmt natürlich. Angelpraxis kann man nur am Wasser sammeln und das Fischhandling wird dann mit zunehmender Zeit besser. Ich war selber lange der Meinung, dass die Prüfung für die Katz ist und dass es sinnvoller wäre, andere Modelle zu finden. Z.B. Leute dafür zu bezahlen, die Angelscheinanwärter gruppenweise ans Wasser zu führen und ihnen hier richtig Praxis zu vermitteln – vor allem im Umgang mit gefangenen Fischen. Wie man also einen Hecht anfasst, wie man ein Rotauge vom Haken löst und wie man einen untermaßigen Fisch behandelt, damit der nach dem Zurücksetzen maximale Überlebenschancen hat.
Seit ich mich mit meiner Freundin auf deren Prüfung vorbereitet habe, sehe ich das ein bisschen anders. Als Potsdamerin hat Janine die Prüfung meiner Freundin in Brandenburg abgelegt. Zur Vorbereitung haben wir gemeinsam den Fragenkatalog mit den Antworten durchgearbeitet, den man damals durchklicken konnte(multible choice). Leider finde ich den kostenlosen Fragebogen nicht, die Fragen und Antworten habe ich hier aufgestöbert.
Danach war Janine bestens auf die Prüfung vorbereitet und schlauer als zuvor. Selbiges galt auch für mich, In einem anderen Ausmaß, aber etwas gelernt habe ich schon. Und ich bin mir relativ sicher, dass das so ziemlich jedem hier genauso ginge, wenn er sich die Zeit nähme, das alles mal durchzulesen.
Wenn man völlig unwissend an die Materie rangeht, weiß man danach doch schon eine ganze Menge mehr. Da werden viele biologische Zusammenhänge erklärt. Und auch der Gerätekunde-Teil legt eine recht gute Basis, auf die man dann natürlich aufbauen muss. Wer z.B. das Glück hat, beim VDSF-Kurs in Berlin von meinem Kumpel Jochen Dieckmann 6 Stunden lang über Angelgerät aufgeklärt zu werden, ist danach um einiges schlauer als vorher. Wie gesagt: Ich fand das dann gar nicht so schlecht.
Regionale Unterschiede beim Angelschein-Erwerb
Schlecht finde ich aber, dass es da so große Unterschiede gibt. Wenn man als Schwabe fast ein halbes Jahr zu Vorbereitungsabenden gehen muss, wofür man als Berliner zwei Wochenenden benötigt (hier wird gleich im Anschluss an den Kurs geprüft), ist der Höhenunterschied der Hürden einfach zu groß. Wenn es nach mir ginge, würde man maximal ein WE investieren müssen und dürfte sich eigenverantwortlich vorbereiten. Aber man kann es vermutlich nicht ändern und so hilft es allen, die im Internet nach den Zugangsvoraussetzungen und den Regeln beim Erwerb des Angelscheins in den jeweiligen Bundesländern suchen, wenn ich die Infos aus den Kommentaren hier einfüge.
Berlin
Mindestalter Fischereischein A: 14 Jahre
Jugendfischereischein: 12 Jahre (Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben.)
Vorbereitungskurs: 4 Tage an 2 Wochenenden, Prüfung direkt am letzten Vorbereitungstag (Sonntag)
Prüfung: Nur Theorie
Bremen
Mindestalter Fischereischein: 14 Jahre
Vorbereitungskurs: 30 Stunden an zwei Wochenenden
Kosten Fischereiprüfung: 100 € für die Fischereiprüfung, plus gewünschte Lehrmittel ( Jugendliche bis 17 Jahre 80 €, Vereinsmitglieder 50 € )
Prüfung: Theorie: 60 Fragen aus den 6 Sachgebieten, wovon mindestens 45 Fragen richtig und aus jeden Sachgebiet mindestens 6 Fragen richtig beantwortet werden müssen.
Kosten der Erstausstellung vom Fischereischein beim Stadtamt: Nach bestandener Fischereiprüfung kann beim Stadtamt ein Fischereischein beantragt werden. Dieser Schein ist unbefristet gültig. Die Kosten belaufen sich hierbei auf 64€.
Baden Würtemberg
Mindestalter Fischereischein: Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Fischerprüfung, wenn Sie sich bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen.
Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Erwachsenen (mind. 18. Jahre alt), der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen, können dies aber ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. Es wird jedoch empfohlen, die Fischerprüfung erst mit dem 14. Lebensjahr abzulegen.
Vorbereitungskurs: Mindestpflichtstunden = 30 Std.
Prüfung: Die Prüfung erfolgt schriftlich (multiple choice) und dauert 2 Stunden. Es sind 60 Fragen – jeweils 12 aus jedem Sachgebiet
Kosten Fischereiprüfung: Die Lehrgangsgebühr beträgt 150,- Euro für Erwachsene und 100,- Euro für Jugendliche bis 18 Jahre und der Prüfungsgebühr (derzeit 25,- Euro)
Dazu die Kosten der Gemeinden variierent aber sehr
[FONT=sans-serif]a) Jahresfischereischein 10,23 EUR [/FONT]
[FONT=sans-serif] b) Fischereischein auf Lebenszeit 20,45 EUR
[/FONT][FONT=sans-serif]c) Jugendfischereischein 5,11 EUR
[FONT=sans-serif]Fischereiabgabe (§ 35 FischG) [/FONT]
[FONT=sans-serif] – Fischereiabgabe für Jahresfischereischeine -6,00 EUR/volles KJ. [/FONT]
[FONT=sans-serif]- Fischereiabgabe für Fischereischein auf Lebenszeit – 30,00 EUR auf 5 aufeinander folgende KJ. [/FONT]
[FONT=sans-serif]- 60,00 EUR auf 10 aufeinander folgende KJ.
[/FONT][/FONT]
Brandenburg
Mindestalter: 8 JahreVorbereitung: der Vorbereitungslehrgang ist nicht zwingend erforderlich für die Anmeldung zur Prüfung
Entgelt: DAV-Mitglieder Jugendliche 25,- € / DAV-Mitglieder Erwachsene 40,- € / nicht DAV-Mitglieder Jugendliche 35,- € / Erwachsene 50,- € jeweils zzgl. Prüfungsgebühr von 25,- €. Die Entgelte/Gebühren werden am 1. Lehrgangstag bzw. am Prüfungstag in bar erhoben. (Diese Gebühren sind im Barnim festgelegt.)
Friedfischschein: Friedfischangeln ohne Fischereischein in Brandenburg möglich!
Mindestalter: 8 Jahre
[FONT=sans-serif][SIZE=2]Folgende Dokumente sind mit zuführen:[/SIZE][SIZE=2]1. Fischereiabgabenmarke, erhältlich bei der Unterenfischereibehörde [/SIZE][/FONT][FONT=sans-serif][SIZE=2](eingeklebt in Nachweiskarte), [/SIZE][/FONT][FONT=sans-serif][SIZE=2]2. Angelkarte und [/SIZE][/FONT][FONT=sans-serif][SIZE=2]3. Personaldokument[/SIZE][/FONT] [SIZE=2](soweit vorhanden)[/SIZE]
Quellen: www.av-niederbarnim.de und http://www.internetwache.brandenburg.de/fm/141/friedfischangeln.pdf
Schleswig- Holstein
Mindestalter Fischereischein:
In Schleswig-Holstein dürfen Kinder unter 12 Jahren nur angeln, wenn sie unter Aufsicht eines Erwachsenen sind, der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist. Ab 12 Jahren müssen Angler einen gültigen Fischereischein besitzen.
Vorbereitungskurs: Ein Lehrgang mit Fischereischeinprüfung umfaßt 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Trotz dieser Vorgabe ist die Dauer der Kurse unterschiedlich. So gibt es auf mehrere Wochen ausgedehnte Lehrgänge, um ein nachhaltiges Lernen zu ermöglichen, aber auch Lehrgänge, die auf zwei Wochenenden konzentriert werden. Lehrgänge in den jeweiligen Kreisen findet man hier : http://www.lsfv-sh.de/fischereischeinlehrgang-2
Prüfung: Die Prüfung erfolgt in einem sogenannten Multiple-Choice-Verfahren. 60 Prüfungsfragen, 10 je Prüfungsfach, sind zu beantworten. Jeweils drei mögliche Antworten werden vorgegeben, von denen die eine richtige herauszufinden ist. Als Bearbeitungszeit stehen 90 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt 45 der 60 Fragen richtig beantwortet wurden und in jedem einzelnen Fachgebiet mindestens 6 Fragen richtig beantwortet werden. Innerhalb von 14 Tagen nach der Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Bescheid des LSFV auf dem Postweg.
Gebühren: Die Lehrgangsgebühren betragen je nach Kreisverband und Durchführungsort ca. 60,– bis 100,– Euro. In diesem Preis sind die Lehrgangsgebühren, das Unterrichtsmaterial (Leitfaden für die Fischereischeinprüfung) und die Prüfungsgebühr enthalten. Für Kinder und Jugendliche sind sie günstiger. Wie es sich mit der Fischereiabgabemarke verhält kann ich nicht so genau sagen. Bei uns müssen wir für 1 Jahr ich glaube 12,- Euro bezahlen ( kaufe immer mehrere Jahre im vorraus ). Zuzüglich kommen evtl noch kosten, bei Ersterwerb, für den Fischereischein dazu wenn er nicht schon in den Lehrgangsgebühren enthalten ist.
Thüringen
Mindestalter Fischereischein A: 14 Jahre
Jugendfischereischein: 8-14 Jahre (Wer 8 Jahre alt geworden ist und noch nicht 14 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben.)
Vorbereitungskurs: 6 Tage an 6 Wochenenden, Prüfung separat
Prüfung: Nur Theorie
Bayern
(Zur Zeit läuft ein Pilotprojekt zur Onlineprüfung.) Die Prüfung wird in unterschiedlichen Sprachen angeboten.
Mindestalter Prüfung: 12 Jahre
Mindestalter Fischereischein: 14 Jahre
Jugendfischereischein: 10 Jahre bis Vollendung des 18 Lebensjahres Preis 5 Euro + 10 Euro Fischereiabgabe
Prüfungsgebühr: 30 Euro
Kursgebühr: variiert ca. 80-120 Euro
Bearbeitungsgebühr: 35 Euro
Fischereiabgabe: für 5 Jahre 40 Euro
Fischereiabgabe auf Lebenszeit: 4 – 22 Jahre: 300 Euro / 23 – 27 Jahre: 288 Euro / 28 – 32 Jahre: 256 Euro / 33 – 37 Jahre: 224 Euro / 38 – 42 Jahre: 192 Euro / 43 – 47 Jahre: 160 Euro / 48 – 52 Jahre: 128 Euro / 53 – 57 Jahre: 96 Euro / 58 – 62 Jahre: 64 Euro / 63 – 67 Jahre: 32 Euro
Vorbereitungskurs: Insgesamt müssen mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten) am Unterricht teilgenommen werden. In den Fachgebieten 1 – 5 gilt die Anwesenheitspflicht von mindestens 3 Stunden. In den Fachgebieten 6 – 7 ist je 1 Stunde Anwesenheitspflicht. Sind auf ihrem Ausbildungnachweis weniger als 30 Stunden angegeben, oder fehlen in einem der genannten Fachgebiete Pflichtstunden, dann können Sie an der Prüfung nicht teilnehmen. Viele Lehrgänge bieten weitaus mehr Unterrichtsstunden an.Lehrinhalte, Prüfungsstoff
Niedersachsen
Mindestalter: 14 Jahre
Jugendfischereischein: keiner (manche Vereine erlauben Jugendlichen ab 12 Jahren mit Begleitung zu angeln)
Vorbereitungskurs: Der Vorbereitungskurs umfasst 10 Termine a 2,25 h.
Kursgebühren: Hier in Göttingen 75€ für Jugendliche, 90 € für Studenten und 130€ für Erwachsene. Die Gebühren werden von den Veranstaltern festgelegt und können abweichen.
Prüfung: Theorie ist vorgeschrieben, manche Vereine machen auch einen Praxisteil. Prüfung als Multiple mit 60 Prüfungsfragen, 10 je Prüfungsfach. Bearbeitungszeit sind max. 90 Minuten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt 45 der 60 Fragen richtig beantwortet wurden.
Bundesfischereischein: Gibt es für 35€ auf Lebenszeit.
NRW
Mindestalter Fischereischein: 14Jahre
Jugendfischereischein: Erhalten nur Personen zwischen 10 und 16 Jahren.
Vorbereitungskurs: Soll wohl irgendwann einmal Pflicht werden… aber die liebe Bürokratie
Prüfung: Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Im praktischen Teil ist aus einer Auswahl von Aufgaben ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen. Ferner ist eine ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachzuweisen.
[FONT=Helvetica]
Sachsen[/FONT]
[FONT=Helvetica]Mindestalter Fischereischein: 14 Jahre[/FONT]
[FONT=Helvetica]Vorbereitungskurs: 30 Stunden Pflicht[/FONT]
[FONT=Helvetica]Prüfung: Theorie[/FONT]
[FONT=Helvetica]Kosten: 34,00 € für den Schein, zzgl. Kurs- und Prüfungsgebühren[/FONT]
[FONT=Helvetica]Gültigkeit: Lebenslang[/FONT]
[FONT=Helvetica]Kinder unter 9 Jahren:[/FONT] [FONT=Helvetica]Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers mit gültigem Fischereischein und Erlaubnisschein beteiligt werden. Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten. Der volljährige Angler trägt die Verantwortung für das Kind.[/FONT]
[FONT=Helvetica]Ab dem 9. bis 16. Lebensjahr:[/FONT] [FONT=Helvetica]Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen. Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein besitzt, angeln. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst die Angelfischerei ausübt. Soweit Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler.[/FONT]
[FONT=Helvetica]Ab dem 14. beziehungsweise 16. Lebensjahr:[/FONT] [FONT=Helvetica]Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Unter der weiteren Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines für das jeweilige Angelgewässer kann er damit ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist der Nachweis der fischereilichen Sachkunde zwingend erforderlich. Diese wird durch das erfolgreiche Ablegen der Fischereiprüfung erbracht und mit einem Prüfungszeugnis bestätigt. Wer als Jugendfischereischeininhaber mindestens seit zwei Jahren Mitglied eines Angelvereins ist, wird ohne Vorbereitungslehrgang zur Fischereiprüfung zugelassen.[/FONT]
[FONT=Helvetica]Weitere Informationen:[/FONT] [FONT=Helvetica]http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/3062.htm[/FONT]
Mecklenburg Vorpommern
Mindestalter: Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln
Touristenfischereischein: Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24,- Euro (ab 01.01.2014), für die Verlängerung jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO].
Küstengewässer: Die Anglererlaubnis für Küstengewässer ist bei den Amtsstellen der oberen Fischereibehörde sowie in ausgewählten Anglerläden erhältlich.
Gebühr Lehrgang: Pro Teilnehmer kostet ein Fischereischein-Lehrgang 60 Euro für Erwachsene und 40 Euro für Jugendliche bis 16 Jahre. Der Lehrgang beträgt 25 Stunden ( meist an Wochenenden )
Quelle: http://www.angeln-in-mv.de/
Hamburg
Mindestalter: 12 Jahre
Kosten:
Der Fischer – Lehrgang kostet € 75.-, incl. Lehrbuch „Der Weg zur Fischerprüfung“
Gebühren für den Fischereischein (beim Ortsamt):
Erstausstellung: EUR 12,50
Ersatzschein: EUR 2,50
Fischereiabgabe: EUR 5,00
Ein Passbild ist mitzubringen
Es gibt weiterhin Gastkarten und Touristenkarten.
Quelle: http://www.aig-hamburg.de
Rheinland Pfalz
Mindestalter: 13 Jahre
Kosten: Kursgebür 100€ ( bis 18 Jahre ) darüber 150€ und 30€ Prüfungsgebühr (Lehrmaterial ist in den Gebühren enthalten)
Besonderheiten: Personen, denen aufgrund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung eine Teilnahme an Kurs und/oder Prüfung nicht möglich ist, kann auf Antrag ein Sonderfischereischein ausgestellt werden. Beim Angeln ist, ebenso wie beim Jugendfischereischein, der Kindern und Jugendlichen von 7 bis 16 Jahren erteilt werden kann, die Anwesenheit eines Fischereischeininhabers zwingend vorgeschrieben.
Quelle: http://www.lfv-pfalz.de
Hessen
Mindestalter: 14 Jahre
Kosten: Prüfungsgebühr: 30,00 € / Lehrgangsgebühr: ca. 150,00 €
Quelle: http://www.lav-hessen.de
Sachsen-Anhalt
Mindestalter: 14 Jahre
Kosten: ab vollendetem 18. Lebensjahr 56 €, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28 €, Jugendfischerprüfung 28 €
Vorbereitung: Ab dem 01.01.2006 muß man an einen Lehrgang von mindestens 30 Unterrichtsstunden teilnehmen.
Quellen: http://www.vdsf-lav-sachsen-anhalt.de und http://www.lav-sachsen-anhalt.de
Ich bedanke mich bei allen, die dabei geholfen haben, diese Übersicht aufzustellen.
Und wer jetzt Bock hat, postet ein Bild von seinem Angelschein in den Mein-erster-Angelschein-Foto-Thread.
Unter allen, die da mitmachen, verlose ich am 15. Mai drei Pakete Slop Hopper.