News An alle Unterhavel-Fans: Artenschonzeit gilt ab Landesgrenze!


Nachdem derAngler uns Berliner und Brandenburger heute morgen schon mit der Nachricht von der Jubiläums-Jahreskarte für 6 Euro erfreuen konnte, kann ich sogar noch einen draufsetzen. Und zwar hab ich direkt mal in der Geschäftsstelle der Fischereischutzgenossenschaft „Havel“ Brandenburg angerufen und angefragt, wie es sich denn mit der neuen Artenschonzeit verhält, die der DAV ja für seine Gewässer übernommen hat. (Hintergrund: eine Änderung im Landesfischereigesetz Brandenburg sieht vor, dass Räuber nun nicht mehr pauschal vom 1.1. bis 1.5. geschont werden, sondern für jede Spezies eine eigene Schonzeit herrscht. Die anderen Fische dürfen dann auch mit Raubfischködern beangelt werden. Da Barsche keine Schonzeit haben, können wir in den Gewässern, deren Bewirtschafter sich dieser Regelung anschließen, das ganze Jahr über mit Raubfischködern durchangeln!) 

Und wie Ihr der Überschrift und dem bisher angeschlagenen Unterton dieser Nachricht entnehmen könnt, haben sich die Verantwortlichen der Fischereischutzgenossenschaft „Havel“ Brandenburg dazu durchringen können, sich der Neuregelung verpflichtet zu fühlen. Sprich: Ab der Landesgrenze könnt Ihr auf der Unterhavel ganzjährig Gas geben. Und DAV-Mitglieder zahlen für das ganze Jahr nur 6 Euro!!!

D
wer weiß, vielleicht wird sich das dann so langsam durchsetzen. wäre zunächst mal wichtig, dass die gesetze in berlin und brandenburg zu einem verschmolzen werden. und dann müssen nur noch die fischer mitmachen...
P
Hallo Hannes ohne gleich wieder als Buhmann da zustehen,möchte ich hier eins erwähnen.Die Schonzeiten für Berlin /Brandenburg sind nicht im Fischereigesetz verankert sondern in der neuen Berliner/Brandenburgischen Fischereiverordnung.Ich denke wenn diese geändert wurde was nötig ist wenn der DAV die Schonzeiten auch für seine Gewässer ändern will,gilt das für alle Berliner und Brandenburgischen- Gewässer.So ist es mir jedenfalls bekannt,denn wir hatten für unsere Gewässer keine Schonzeiten,da wir immer neu besetzen jedes Jahr.Mit Einführung der neuen Angelverordung mußten wir diese Schonzeit auch übernehmen da es zum Gesetz für alle Gewässer in Berlin /Brandenburg wurde.Sollte ich falsch liegen wäre eine Info an mich sehr nett.Gruß Pitti
D
die haben mir die auskunft gegeben, dass das nicht für berlin gilt.
P
Ja leider,also irgendwie klappt das mit Berlin /Brandenburg nicht.Oder die Fischer suchen sich immer nur das beste für sich herraus.Gruß Pitti
P