News An alle Unterhavel-Fans: Artenschonzeit gilt ab Landesgrenze!
Nachdem derAngler uns Berliner und Brandenburger heute morgen schon mit der Nachricht von der Jubiläums-Jahreskarte für 6 Euro erfreuen konnte, kann ich sogar noch einen draufsetzen. Und zwar hab ich direkt mal in der Geschäftsstelle der Fischereischutzgenossenschaft „Havel“ Brandenburg angerufen und angefragt, wie es sich denn mit der neuen Artenschonzeit verhält, die der DAV ja für seine Gewässer übernommen hat. (Hintergrund: eine Änderung im Landesfischereigesetz Brandenburg sieht vor, dass Räuber nun nicht mehr pauschal vom 1.1. bis 1.5. geschont werden, sondern für jede Spezies eine eigene Schonzeit herrscht. Die anderen Fische dürfen dann auch mit Raubfischködern beangelt werden. Da Barsche keine Schonzeit haben, können wir in den Gewässern, deren Bewirtschafter sich dieser Regelung anschließen, das ganze Jahr über mit Raubfischködern durchangeln!)
Und wie Ihr der Überschrift und dem bisher angeschlagenen Unterton dieser Nachricht entnehmen könnt, haben sich die Verantwortlichen der Fischereischutzgenossenschaft „Havel“ Brandenburg dazu durchringen können, sich der Neuregelung verpflichtet zu fühlen. Sprich: Ab der Landesgrenze könnt Ihr auf der Unterhavel ganzjährig Gas geben. Und DAV-Mitglieder zahlen für das ganze Jahr nur 6 Euro!!!