Zuständigkeit bei Schwarzfischerei (Stellnetz) BRB

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Angler9999

Finesse-Fux
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Hallo,
Gestern habe ich mit einem Kumpel bei mir in einen kleinem See gefischt.
Nach ein paar Würfen haben wir vor dem Schilf ein ca. 30 m langes Stellnetz gehakt und dann mühevoll herausgezogen.
Nach einer Weile ein zweites mindestens ebenso lang. In beiden befanden sich Fische. U.a. ein riesiger Graskarpfen.

Ich rief die untere Fischereibehörde Potsdam an. Die Frau W. am Telefon fragte mich warum Ich sie anrufe. Sie kannte den See, in dem sie mich gleich mit dem richtigen Namen des Sees korrigierte.
Ich schilderte ihr den Fall und sie war etwas erbost, wie ich denn wissen könne, ob das nicht ein Fischer wäre, dessen Netz ich unerlaubt entfernt habe.
Ich schilderte ihr abermals die Situation und sagte, das es dort mit Sicherheit kein Fischer gibt.
„Und was soll ich jetzt machen?“
Als ich dann sagte, sie sei die Behörde, der ich jetzt gerade diese „Strafttat“ gemeldet habe, legte sie auf.

Ich bin mir nun unsicher, ob die untere Fischereibehörde nun zuständig ist oder nicht, weil die Dame es vehement ablehnt sich der Sache anzunehmen.
Was hättet ihr gemacht?
 

perchtologist

Gummipapst
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Bei einer Straftat (Fischwilderei) ist die Polizei zuständig, alternativ die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht (letztere beide Verweisen in der Regel aus Bequemlichkeit an die Polizei). Die untere Fischereibehörde ist hier tatsächlich nicht zuständig.

Problem ist, dass du dich ggf. selbst strafbar gemacht hast, wenn es tatsächlich ein Netz von einem Fischer war.

"Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts

1. fischt oder
2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


Da Du quasi keinerlei Nutzen von der Anzeige hast, würd ich lieber nix sagen ;) Die Diskussion um einen sog. Tatbestandsirrtum würde ich nicht führen wollen...
 

WoDenn

Belly Burner
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Moin, es gab mal bei DAF einen Podcast zu dem Thema.
Ich meine dort wurde es über die Polizei zur Anzeige gebracht.
 

Angler9999

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Polizei und Ordnungsamt haben hier oft wissensprobleme.
Polizei, wäre möglich. Aber ich habe ja den vermeintlichen Weg gewählt.

Es ist waren definitiv kein erlaubte Netze.
Es gibt dort keinen Fischer etc.
 

Bonobo291

Finesse-Fux
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Wenn du dir sicher bist, dass es dort keinen offiziellen Fischer gibt und die Netze somit illegal ausgebracht wurden, würde ich die Polizei informieren!
Wer ist denn der Pächter des Gewässers bzw. wer hat dort das Fischereirecht?
 

Angler9999

Finesse-Fux
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Wenn du dir sicher bist, dass es dort keinen offiziellen Fischer gibt und die Netze somit illegal ausgebracht wurden, würde ich die Polizei informieren!
Wer ist denn der Pächter des Gewässers bzw. wer hat dort das Fischereirecht?
DAV Brandenburg
 
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Ich bin mir nun unsicher, ob die untere Fischereibehörde nun zuständig ist oder nicht, weil die Dame es vehement ablehnt sich der Sache anzunehmen.
Was hättet ihr gemacht?
Die Dame möchte doch bitte mal auf die Webseite der UFB gehen und lesen was da steht. U.a. "organisiert die Fischereiaufsicht". Die sind doch sicherlich nicht dazu da den Anglern beim Angeln zuzukieken oder Tips zu geben wie sie mehr fangen.
Im Zeifelsfalle nach Chefe Herrn Strunz verlangen (aber nicht fragen: "Was erlaube Struunz?")
Hier nochmal Verordnung über die amtlich verpflichteten Fischereiaufseher
Polizei wird oder sollte ohnehin eingeschaltet werden, da es sich um eine Straftat handelt.
 

Angler9999

Finesse-Fux
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@ angler999
Untere Fischereibehörde Potsdam Mittelmark
LAVB Brandenburg ( möglichst mit Gewässernummer angeben )
Polizeiinspektion Potsdam
Anrufen und unbedingt aufschreiben Datum, Uhrzeit, und mit WEM gesprochen.
Mehr kannste im Moment nich machen.
Das habe ich gemacht. Nur die Polizei habe ich nicht angerufen, weil ich dachte die untere Fischereibehörde Potsdam Mittelmark ist zuständig.
Da muss ich wegen jeder Kleinigkeit ja auch hin….
 

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Peer Rügge

Echo-Orakel
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gern auch beim Märker eine Online-Meldung machen - da habe ich zumindest das Gefühl ernst genommen zu werden und die Sachen werden zügig weitergeleitet:
 

Tomasz

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Wir bewirtschaften als ortansässiger Verein ein Pachtgewässer des LAVB. Ein Fischer ist dort nicht drauf. Zur Bestandskontrolle werden durch zwei Mitglieder unseres Vereins Fischfanggeräte im See aufgestellt. Über den Sinn oder Unsinn will ich an dieser Stelle nicht diskutieren.
Wenn der Fall hier ähnlich gelagert ist, sollte man eine Anzeige nochmal überdenken.
Wie ist das eigentlich mit der Kennzeichnungspflicht der Fischfanggeräte? Vielleicht bringt das nochmal Licht ins Dunkel, ob legal oder illegal.

Gruß

Tomasz
 

Angler9999

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Der Gedankengang ist gut, trifft hier jedoch nicht zu.
Das eine Netz war deutlich über 30 m lang und schon vergilbt. Nicht zu erkennen wie es wieder zu landen wäre.
Das andere Netz an der gleichen Stelle war nicht alt. Auch 30 m lang. Beides auch an den Kadavern bzw. lebenden Fischen drin zu erkennen. Ebenso die eine Leine zum herausziehen, sowie der Standort „waldseitig“ ideal um nicht entdeckt zu werden.
Ein Badegast hätte hier große Schwierigkeiten bekommen können.
 

alexiss

Twitch-Titan
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also bei uns an der kinzig (kleiner main zufluss) hat das ordnungsamt zwei ost EU auslaender nachts um 2 dingfest gemacht auf frischer tat . polizei kam dann dazu mit sicherheit , inwieweit die hiessige fischerei aufsicht involviet war weiss ich nicht .

solche leute wildern meistens auch .
 

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