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forellenfreak

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Hi
ich möchte mir vll in japan eine rolle bestellen allerdings weiß ich nicht wie es mit den zoll kosten is wie hoch sind die kann mir da jemand weiter helfen??
 

angeliter

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Mal ein wenig genauer:

zu zahlen sind:
a) Zoll (z.B. bei Angelgerät aus Japan 3,7%)
b) Einfuhrumsatzsteuer (seit 2007 19%)

soweit kein Problem ... aber:

Zoll muss man auf den Warenwert UND auf Transportkosten bis EU-Grenze zahlen!

Einfuhrumsatzsteuer muss man auf Zollwert (Warenwert + Zoll!) + Transportkosten innerhalb der EU zahlen.

Beispiel:

Rolle kostet beim Händler 100,- netto,
Versandkosten von J nach D 20,-

Zoll:
100 + 20 = 120 Zollwert x 3,7% Zoll = 4,44 EUR

Einfuhrumsatzsteuer:
120,- + 4,44 + 5,- (Transport in EU, z. B. Frankfurt/Main -> Berlin) = 129,44

auf diese 129,44 nun 19% Einfuhrumsatzsteuer (24,59) = 154,03 EUR

also zusammen 29,03 Einfuhrabgaben – in diesem fiktiven Beispiel kämen also knapp 30% des Kaufpreises hinzu.
Je nach Versandkosten kann die Gesamtrechnung vom Zoll so natürlich erheblich nach oben oder unten differieren ...
 

forellenfreak

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gilt das auch für die usa oder is das da ein bisschen anders???
 

Meridian

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forellenfreak schrieb:
gilt das auch für die usa oder is das da ein bisschen anders???
???

Dies sind die zu zahlenden Abgaben, wenn Du aus einem Drittland, wie es auch die USA ist, Dinge importierst !
Es wird lediglich differenziert zwischen den Dingen, welche Du einführst.
Die Satzung für Angelartikel liegt laut Register bei 3,7%.

Angeliters Ausführung da oben erläutert die ganze Geschichte auf den Punkt genau & sehr solide !

In diesem Sinne appeliere ich nochmals an die User dieses Forums, bei Bestellungen im Ausland (Drittland im Sinne der Zollverordnung), sei es über eBay oder andere Shops direkt, diese Zollabgaben auch zu zahlen, AUCH WENN DAS PAKET OHNE ZAHLAUFTRAG zu Euch gelangt ist !
Wenn der wirkliche Wert (jenen welchen ihr gezahlt habt inkl Porto) über dem Zollfreibetrag liegt MÜSST ihr Zollabgaben entrichten, ansonsten macht ihr euch der Steuerhinterziehung strafbar !!!
Dass ein reger Boom bzgl. Angelutensilien & deren Beschaffung aus dem Ausland herrscht, weiss der Zoll ganz sicher !

basti
 

forellenfreak

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angeliter schrieb:
Mal ein wenig genauer:

zu zahlen sind:
a) Zoll (z.B. bei Angelgerät aus Japan 3,7%)
b) Einfuhrumsatzsteuer (seit 2007 19%)

soweit kein Problem ... aber:

Zoll muss man auf den Warenwert UND auf Transportkosten bis EU-Grenze zahlen!

Einfuhrumsatzsteuer muss man auf Zollwert (Warenwert + Zoll!) + Transportkosten innerhalb der EU zahlen.

Beispiel:

Rolle kostet beim Händler 100,- netto,
Versandkosten von J nach D 20,-

Zoll:
100 + 20 = 120 Zollwert x 3,7% Zoll = 4,44 EUR

Einfuhrumsatzsteuer:
120,- + 4,44 + 5,- (Transport in EU, z. B. Frankfurt/Main -> Berlin) = 129,44

auf diese 129,44 nun 19% Einfuhrumsatzsteuer (24,59) = 154,03 EUR

also zusammen 29,03 Einfuhrabgaben – in diesem fiktiven Beispiel kämen also knapp 30% des Kaufpreises hinzu.
Je nach Versandkosten kann die Gesamtrechnung vom Zoll so natürlich erheblich nach oben oder unten differieren ...

mit der rechnung hab ich das jetzt mal ausgerachnet da würde ich knapp auf 180€ kommen aber wen ich das (rot makierte) lese kann ich pech haben nd fast 200€ bezahlen oder hab ich da was falsch verstanden??

Meridian schrieb:
forellenfreak schrieb:
gilt das auch für die usa oder is das da ein bisschen anders???
???

Dies sind die zu zahlenden Abgaben, wenn Du aus einem Drittland, wie es auch die USA ist, Dinge importierst !
Es wird lediglich differenziert zwischen den Dingen, welche Du einführst.
Die Satzung für Angelartikel liegt laut Register bei 3,7%.

Angeliters Ausführung da oben erläutert die ganze Geschichte auf den Punkt genau & sehr solide !

In diesem Sinne appeliere ich nochmals an die User dieses Forums, bei Bestellungen im Ausland (Drittland im Sinne der Zollverordnung), sei es über eBay oder andere Shops direkt, diese Zollabgaben auch zu zahlen, AUCH WENN DAS PAKET OHNE ZAHLAUFTRAG zu Euch gelangt ist !
Wenn der wirkliche Wert (jenen welchen ihr gezahlt habt inkl Porto) über dem Zollfreibetrag liegt MÜSST ihr Zollabgaben entrichten, ansonsten macht ihr euch der Steuerhinterziehung strafbar !!!
Dass ein reger Boom bzgl. Angelutensilien & deren Beschaffung aus dem Ausland herrscht, weiss der Zoll ganz sicher !

basti

und der wäre???
 

angeliter

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forellenfreak schrieb:
mit der rechnung hab ich das jetzt mal ausgerachnet da würde ich knapp auf 180€ kommen aber wen ich das (rot makierte) lese kann ich pech haben nd fast 200€ bezahlen oder hab ich da was falsch verstanden??

ne, haste richtig verstanden. um's ganz genau auszurechnen, brauchste zwingend die versandkosten. (wie es nun im einzelfall aufgeschlüsselt wird, welcher portoanteil außerhalb und welcher innerhalb der eu anfällt ... keine ahnung!)

freibeträge gibt es bei geschäftlichen kaufverträgen und entsprechender zusendung m. e. gar nicht. soweit ich weiß, gelten freibeträge nur für geschenksendungen, von privat bis 45 eur, von einer firma bis 22 eur (immer warenwert + versandkosten!).

weil der zoll natürlich nur stichproben machen kann, bekommt man nicht in jedem falle ne rechnung. eigentlich muss man dann von sich aus einfuhrabgaben zahlen ... (hat meridian ja auch schon geschrieben ...)
ob man das macht oder nicht, muss ja jeder selbst wissen ... meridian hat aber auch recht, dass die hinterziehung von zoll- und einfuhrabgaben ne straftat darstellt und nicht etwa ne ordnungswidrigkeit.
 

Meridian

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Guten Morgen !

Der Zollfreibetrag, bzw. die Zollfreibetragsgrenze gilt auch bei geschäftlichen Kaufverträgen, wie z.B. eBay einer darstellt !
Oftmals wird gerade bei eBay was verwechselt.
Es geht nicht darum ob der Gegenüber als privater oder gewerblicher Käufer agiert ... spielt nicht die Bohne.
Man sollte es im Ganzen sehen .. ich "betrete das große Kaufhaus EBAY" & kaufe mir dort Waren.
Jene sind allesamt zoll-/steuerrechtlich anzugeben & abzuführen.

MFG
basti
 

angeliter

Gummipapst
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Meridian schrieb:
Guten Morgen !

Der Zollfreibetrag, bzw. die Zollfreibetragsgrenze gilt auch bei geschäftlichen Kaufverträgen, wie z.B. eBay einer darstellt !

ohne nun zu sehr in die materie eintauchen zu wollen – wo hast du o. g. freibeträge gefunden? und wie hoch sollen sie sein?!?

die von mir genannten 22, bzw. 45 eur hab ich hier gefunden (außerdem noch versch. andere freibeträge, die aber für uns normalverbraucher wohl kaum ne rolle spielen) ...
villeicht für den einen oder anderen noch interessant: die reisefreimenge von 175 eur für Einfuhren im Reiseverkehr aus Nicht-EG-Ländern.
hier noch ne faq-adresse vom zoll zum versandhandel!
 

MadDog

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Wie sieht es denn aus, wenn ich aus Japan eine Ersatzlieferung einer Rolle bekomme, auf die ich schon mal Zoll gezahlt hab?

Olli
 

Meridian

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.. zahlst Du wieder, WENN der Absender nicht DIREKT in innenliegender Rechnung oder Beiblatt diesen Umtausch vermerkt hat !
 

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