forellenfreak schrieb:
gilt das auch für die usa oder is das da ein bisschen anders???
???
Dies sind die zu zahlenden Abgaben, wenn Du aus einem Drittland, wie es auch die USA ist, Dinge importierst !
Es wird lediglich differenziert zwischen den Dingen, welche Du einführst.
Die Satzung für Angelartikel liegt laut Register bei 3,7%.
Angeliters Ausführung da oben erläutert die ganze Geschichte auf den Punkt genau & sehr solide !
In diesem Sinne appeliere ich nochmals an die User dieses Forums, bei Bestellungen im Ausland (Drittland im Sinne der Zollverordnung), sei es über eBay oder andere Shops direkt, diese Zollabgaben auch zu zahlen, AUCH WENN DAS PAKET OHNE ZAHLAUFTRAG zu Euch gelangt ist !
Wenn der wirkliche Wert (jenen welchen ihr gezahlt habt inkl Porto) über dem
Zollfreibetrag liegt MÜSST ihr Zollabgaben entrichten, ansonsten macht ihr euch der Steuerhinterziehung strafbar !!!
Dass ein reger Boom bzgl. Angelutensilien & deren Beschaffung aus dem Ausland herrscht, weiss der Zoll ganz sicher !
basti