§15 Verboten ist [...]
6. Das Fischen unter gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Handangeln (§16 Abs. 1); werden zwei Handangeln benutzt, dürfen diese zusammen nicht mehr als sechs Anbissstellen aufweisen.
1. Gemäß Nummer 6 dürfen in Bayern gleichzeitig nicht mehr als zwei Handangeln beim Fischfang benutzt werden. Das schließt nicht aus, dass mehr als zwei Handangeln fangfertig aufgerüstet sind. Gleichzeitig dürfen jeweils nur maximal zwei Handangeln ausgeworfen und damit zum Fischfang eingesetzt sein.
(Auszug § 1 Fisch O LSA)(1)Es ist verboten, beim Fischfang anzuwenden: [...]
(5) Es ist untersagt, mehr als die erlaubten Ruten fangfertig mit zuführen.
„fangfertig“ sind Fischereigeräte, wenn sie ausgepackt und jederzeit einsatzbereit sind, Angeln also einen Haken o. ä. notwendiges Zubehör an der Leine haben. Ein Köder braucht noch nichtbefestigt zu sein.
Von Bundesland zu Bundesland heißt das auch immer anders.Fischereiverordnung
Stimmt...es geht dabei (laut Regelung) wahrscheinlich um fangfertige Rute.Ich fische seit 10 Jahren in SA, habe auf dem Belly meist 3 Ruten mit, noch nie gehört, dass irgendjemand wegen der Anzahl seiner Spinncombos angemacht worden wäre, solange nur eine Rute im Wasser ist.
Ach Mensch...es ist warm, mir fällt der Begriff nicht ein. Jedenfalls habe ich es so gelernt, dass man beim Spinnangeln nur eine aktive Rute/Köder im Wasser haben darf. An Land kannste die anderen 100 Ruten ruhig alle zur Schau stellen.Fangfertig sind alle Ruten, die ich dabei habe. Das ist meines Wissens egal, solange ich nur eine Rute fische.
Fangfertig sind alle Ruten, die ich dabei habe. Das ist meines Wissens egal, solange ich nur eine Rute fische.
an der Saalekaskade
Wir haben auch gelernt das in SA nur eine fangfertige Spinnrute mitgeführt werden darf.