angler1961
Dr. Jerkl & Mr. Bait
Ich hab mal eine Frage, war mit meinem Bruder und en Kumpel an der Mosel angeln. Wir fischten wie immer auf einem Steg in einem Yachthafen, aufeinmal kam ein Typ und sagte das wir dort nicht angeln dürfen, haben dann bei der Wasserschutzpolizei angerufen und dort wurde uns gesagt das das Angeln dort wirklich untersagt ist.
Ich informierte mich direkt am Telefon ob man wenigstens in einem nahe liegenden Bootshafenangeln darf, der Polizist sagte dann das es dort erlaubt ist, solange der Hafen kein Schongebiet ist.
Der Hafen:
-Hat kein Fischerreirecht
- er ist nicht auf dem Schein eingetragen
- Ist kein Schongebiet
-Ist öffentlich zugänglich.
Der Hafenmeister hat uns schon mehr mals gedroht und wurde auch schon handgreiflich, ja er war sogar kurz davor ne Griffon + Presso ins Wasser zu werfen ^^ Wir gingen also in den Hafen und es dauert keine Minuten da rief eine Frau ANGELN VERBOTEN! Wir sagten ihr dann das wir eben bei der Wasserschutzpolizei angerufen haben und uns informiert haben. Sie rief den Hafenmeister, der auch direkt ankam und meinen Kumpel fast ins Wsser schubste. Danach riefen wir beide die Wasserschutzpolizei an und der gleiche Mann von der Polizei sagte nochmals das es erlaubt ist und schickte 2 Kollegen.
Jetzt kommt`s auf einmal kam so ein unfreundlicher Polizist an MAchte uns total nieder wir sollen da weg gehn sonst gibts ne Anzeige, als mein Kumpel ihn das von der Handgreiflichkeit erzählt hat sagte er das der Hfenbmeister auf seinem Grundstück amchen kann was er will Er sagte dann es wäre Hausfriedensbruch und drohte wieder vors Gericht zu ziehn. Ich wollte ihn nur noch fragen wofür dann bitte das Uferbetretungsrecht gilt dann sagte er : Mein leiber Junge ich bin hier nicht dein Lexikon wenn ihr nicht geht gibt ne Anzeige und nahm unsere Personalien auf. :roll:
Also wer hat Recht und wozu dient das Uderbetretungsrecht? DANKE ^^
Ich informierte mich direkt am Telefon ob man wenigstens in einem nahe liegenden Bootshafenangeln darf, der Polizist sagte dann das es dort erlaubt ist, solange der Hafen kein Schongebiet ist.
Der Hafen:
-Hat kein Fischerreirecht
- er ist nicht auf dem Schein eingetragen
- Ist kein Schongebiet
-Ist öffentlich zugänglich.
Der Hafenmeister hat uns schon mehr mals gedroht und wurde auch schon handgreiflich, ja er war sogar kurz davor ne Griffon + Presso ins Wasser zu werfen ^^ Wir gingen also in den Hafen und es dauert keine Minuten da rief eine Frau ANGELN VERBOTEN! Wir sagten ihr dann das wir eben bei der Wasserschutzpolizei angerufen haben und uns informiert haben. Sie rief den Hafenmeister, der auch direkt ankam und meinen Kumpel fast ins Wsser schubste. Danach riefen wir beide die Wasserschutzpolizei an und der gleiche Mann von der Polizei sagte nochmals das es erlaubt ist und schickte 2 Kollegen.
Jetzt kommt`s auf einmal kam so ein unfreundlicher Polizist an MAchte uns total nieder wir sollen da weg gehn sonst gibts ne Anzeige, als mein Kumpel ihn das von der Handgreiflichkeit erzählt hat sagte er das der Hfenbmeister auf seinem Grundstück amchen kann was er will Er sagte dann es wäre Hausfriedensbruch und drohte wieder vors Gericht zu ziehn. Ich wollte ihn nur noch fragen wofür dann bitte das Uferbetretungsrecht gilt dann sagte er : Mein leiber Junge ich bin hier nicht dein Lexikon wenn ihr nicht geht gibt ne Anzeige und nahm unsere Personalien auf. :roll:
Also wer hat Recht und wozu dient das Uderbetretungsrecht? DANKE ^^