Trailer für Boote / Bootsanhänger steuerfrei ? Oder doch nicht ?

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blankmaster

BA Guru
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Hallo,
in Erwartung eines Bootes habe ich einen neuen Trailer erstanden und beim KFZ-Amt mit 100km/h-Zulassung angemeldet - und ein grünes Nummernschild erhalten.
Nach meinen Informationen sind Bootsanhänger als Transportmittel für Sportgeräte steuerfrei.
Heute erhalte ich ein Schreiben mit dem Hinweis, dass der "Sportbootanhänger mit dem Kennzeichen xx-xx 123" als "DC-Bootsträger (Schlüssel 02/DC21)" NICHT von der KFZ-Steuer befreit ist - und ich ggf. die "Zulassungsbescheinigung Teil I" ggf. ändern lassen soll .
Ich bin verwirrt....
Wieso habe ich dann eine grünes Nummerschild erhalten ? Doch nicht befreit ?

Gruß
BM
 

PM500X

BA Guru
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Du hast natürlich Recht. Das ist definitiv ein Fehler. Wenn ich das Verzeichnis zur Systematisierung des Kraftfahrbundesamtes richtig interpretiere, gilt der Schlüssel DC21 für Anhänger, die Güter und Personen transportieren können. Das trifft ja bei dir nicht zu.

Beantworte das Schreiben einfach mit folgendem Text: Bei dem betreffenden Fahrzeug handelt es sich um einen Sportbootanhänger, welcher als „Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten“ gem. der Fahrzeugzulassungsverordnung (§3 Abs. 2 Nr. 2e) vom Zulassungsverfahren ausgenommen und dadurch automatisch gem. KraftStG §3 Nr. 1 von der Steuer befreit ist."
 

blankmaster

BA Guru
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Danke für den Tip !

Habe Deinen Text (nebst Rechnung des Bootsanhängers, da steht mehrfach BOOT drauf) soeben an den zuständigen Sachbearbeiter gefaxt (der im Schreiben angegebene E-mail-Server reagierte nicht...).

Nach Deinem Beitrag verstehe ich jetzt.... man hat offensichtlich beim KFZ-Amt eine nicht zutreffende Schlüsselnummer eingegeben. Liegt vielleicht daran, dass sich die Sachbearbeiterin während der Eingabe und Erstellung des KFZ-Briefes mit ihrer Schreibtischnachbarin kichernd irgendwelche Videos auf ihren Smartphones gezeigt hat, was ich während der Arbeitszeit weder angemessen noch mir gegenüber höflich fand.

Nebenbei hat man mir von Seiten der steuereinfordenden Behörde noch mitgeteilt, dass ich einen neuen KFZ-Brief beantragen solle, wenn ich Steuerfreiheit genießen wolle.(jetzt verstehe ich, warum).
Würde heißen : Montag 8-9 Uhr beim KFZ-Amt anrufen (nach 9.00 Uhr sind die Termine für die laufende Woche weg, und Termine werden
nur montags vergeben...), Termin nach Gutdünken des Amtes erhalten, wieder hinlatschen, kichernden Mädels beim you-tube-Verkehr zuschauen.

Vielleicht reicht ja Dein Text,
vielen Dank nochmal für Deine Mühe
BM
 

PM500X

BA Guru
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Ist leider kein Einzelfall. Ich ärgere mich regelmäßig mit verschiedenen Behörden rum. Mit einem freundlichen Hinweis ist es aber meist erledigt, Fehler können mal passieren.
 

Wolf

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Welche Schlüsselnummer steht denn in den Papieren?

Du hast zwar Recht, dass das grüne Kennzeichen dem Schreiben widerspricht, es kann aber auch das grüne Kennzeichen falsch sein.

Ich hatte das Problem bzw. ein ähnliches Problem auch mal mit einem Bootstrailer. Ganz exakt bekomme ich das nicht mehr zusammen, aber letztlich fehlte im Brief beim Bootstransporter das Wort "Sport" und die Schüsselnummer war entsprechend. Ich musste diese tatsächlich beim TÜV ändern lassen, um ein steuerfreies Kennzeichen zu erhalten.
 

Joseph

Gummipapst
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Würde heißen : Montag 8-9 Uhr beim KFZ-Amt anrufen (nach 9.00 Uhr sind die Termine für die laufende Woche weg, und Termine werden
nur montags vergeben...), Termin nach Gutdünken des Amtes erhalten, wieder hinlatschen, kichernden Mädels beim you-tube-Verkehr zuschauen.
....beschreibst ja mein Amt recht treffend.
 

blankmaster

BA Guru
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Beantworte das Schreiben einfach mit folgendem Text: Bei dem betreffenden Fahrzeug handelt es sich um einen Sportbootanhänger, welcher als „Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten“ gem. der Fahrzeugzulassungsverordnung (§3 Abs. 2 Nr. 2e) vom Zulassungsverfahren ausgenommen und dadurch automatisch gem. KraftStG §3 Nr. 1 von der Steuer befreit ist."

Die Beförderung anderer Gegenstände oder gar Lebewesen/Personen als ein Sportgerät ist weder vorgesehen, noch möglich noch wird es statt finden

So, weiter gehts. Der obige Text erreichte das für die KFZ-Steuer zuständige Hauptzollamt, zurück kam folgende Antwort :

......Trotzdem muss ich Sie weiterhin auf mein Schreiben verweisen.
Bei ihrem Anhänger handelt es sich um einen "Bootsträger" (Schlüssel O2/DC21 im Fahrzeugschein vermerkt) (= nicht von der KfZ-Steuer befreit)
Also "Nicht"
wie selbst in Ihrer E-Mail hinweisen um einen Anhänger zur „Beförderung von Sportgeräten“
Das wäre nämlich der "Fahrzeugschlüssel-Nr.: 83/0100 im Fahrzeugschein"
Obwohl der Unterschied einem gering erscheinen mag ist es nicht dasselbe.
Es geht nur um die Steuerfreie Fahrzeugschlüsselnummer, nicht um die Verwendung des Anhängers!
Bitte teilen Sie mir bis zum 18.09.2020 mit, ob Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern
lassen möchten.

Vielen Dank.


Ich will im Moment alles - nur nicht wieder auf dieses unerträgliche KFZ-Amt und den Fehler, der dort gemacht wurde korrigieren zu lassen. Das hat mein Sohn gestern länger versucht - ohne Erfolg ("die Sachbearbeiterin ist nicht da" . Er: "Da sitzt sie doch". ...die hat jetzt Mittagspaus. Er : "Dann warte ich" ........danach hat sie Termine. Besorgen Sie sich auch einen ER: "Habe ich versucht, erst dauerbesetzt, nach 1 Stunde (Termine nur Montags) waren für diese Woche alle vergeben" ......dann versuchen Sie es nächsten Montag morgen nochmal ER: "Da muss ich arbeiten" (im Gegensatz zu Ihnen hat er sich verkniffen).... das ist nicht mein Problem. Ende des Dialogs


Ich werde NICHT wieder versuchen, Kontakt mit diesem Fuckingscheiß-KFZ-Amt aufzunehmen, welches offensichtlich den Begriff "Arbeitsverweigerung" gerade neu definiert und heute mit einen kritischen halbseitigen Bericht in der lokalen Presse stand, weil vielen Bürgern offensichtlich ähnliches widerfährt. (Begründung für die Terminvergabe nur montags in der Presse (für die laufende Woche) : "man wolle flexibel bleiben, und wenn man die Termine längerfristig vergeben würde, wäre man bis Ende September ausgebucht"... ???

Kann ich einfach die Scheißanhängersteuer zahlen ohne Änderung der Zulassungsbescheinigung I, was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich mit einem grünen Nummerschild (TÜV etc ist ja o.k., der Hänger ist nagelneu) nicht steuerbefreit fahre ?

Gruß
BM
 

PM500X

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Ich hab mir schon fast gedacht, dass sie sich nicht damit zufrieden geben. Wäre ja auch einfach und unbürokratisch gewesen....aber in Deutschland muss ja alles immer kompliziert, umständlich und teuer sein.

Problem ist, dass der Sachbearbeiter wohl nicht selbst entscheiden kann / darf / will, den Anhänger als Sportbootanhänger zuzulassen. Weil halt dummerweise die Schlüsselnummer offenbar falsch ist. Wieso auch immer.

Ich würde mal beim Hersteller des Anhängers anrufen und fragen, wie/wo man die Schlüsselnummer ändern kann. Im Internet liest man, dass es wohl mit einem Gutachten des TÜV/DEKRA oder ggf. des Zolls geht, wo bestätigt wird, dass es wirklich nur ein Sportbootanhänger ist. Oder du probierst es nochmal beim Sachbearbeiter. Ist eigentlich deren "daily business" und die sollten dir (hoffentlich) verbindlich die Info geben können, wie/wo das mit der Schlüsselnummeränderung funktioniert.

Im schlimmsten Fall kann z. B. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung folgen und der Anhänger wird zwangsentstempelt (also die Zulassung wieder entzogen). Insbesondere wenn der Zoll, aufgrund des Mailverlaufs, dich eh schon im Auge hat...
 

blankmaster

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Im schlimmsten Fall kann z. B. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung folgen und der Anhänger wird zwangsentstempelt (also die Zulassung wieder entzogen). Insbesondere wenn der Zoll, aufgrund des Mailverlaufs, dich eh schon im Auge hat..

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, wird der Sachbearbeiter den Anhänger ggf. als steuerpflichtig einstufen - und die werde ich ja bezahlen.
Ich frage mich was passieren kann, wenn ich einen als steuerpflichtig eingestuften Anhänger (und diese selbstverständlich bezahle, sind wohl 30.- Euro im Jahr) mit grüner Nummer fahre...(welches mir ja beim Amt ausgehändigt wurde, mit TÜV-Plakette - und einer Schlüsselnummer, die eben diese grüne Nummer nicht zulässt).
Also: Tüv Plakette ist drauf, Steuer ist bezahlt, nur eben grünes KFZ-Kennzeichen. Statt schwarz. Ich zahle die Steuer, fahre grün, was soll passieren ?

Gruß
BM
 
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PM500X

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Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, wird der Sachbearbeiter den Anhänger ggf. als steuerpflichtig einstufen - und die werde ich ja bezahlen.
Ich frage mich was passieren kann, wenn ich einen als steuerpflichtig eingestuften Anhänger (und diese selbstverständlich bezahle, sind wohl 30.- Euro im Jahr) mit grüner Nummer fahre...
Also: Tüv Plakette ist drauf, Steuer ist bezahlt, nur eben grünes KFZ-Kennzeichen. Statt schwarz.

Uff, das geht jetzt wirklich sehr ins Detail. Meiner Auffassung nach müsstest du wohl neue Kennzeichen machen lassen. Grünes Kennzeichen UND Steuerpflicht geht nicht. Umgekehrt kann man auch kein schwarzes Kennzeichen bekommen, aber steuerbefreit sein. Denke nicht, dass die Zulassungsbehörden da irgendwelchen Spielraum haben.

Wenn du weiter mit den Kennzeichen fährst, die in dem Sinne "falsch" sind und eigentlich wieder entstempelt werden müssten, kann man (je nach Auslegungssache) einen Kennzeichenmissbrauch unterstellen - womit wir wieder bei einer Straftat wären. Und/oder ggf. fahren ohne gültige Zulassung, weil das Kennzeichen und Fahrzeug im rechtlichen Sinne eine Einheit bilden und nur miteinander gültig sind.

Wie gesagt - ruf einfach mal PEGA an. Wird nicht deren erster Anhänger sein, mit dem es Probleme beim Amt gibt.
 

Old-Tom

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Das stimmt nicht ganz Patrick.Zu meiner Bootszeit hab ich mal das grüne N r.Schild verloren.Musste dann den
Trailer neu zulassen und bekam prompt ein schwarzes Schild und wie die Steuerbehörde es so will kurz danach
die Aufforderung Steuern für den Bootstrailer zu zahlen,obwohl mir zugesichert wurde,dass es nichts ausmacht
ob grün oder schwarz.Nach gefühlten 100 Telefonaten und 3 Zahlungsaufforderungen bin ich dann an den richtigen Sachbeabeiter
geraten(welch ein Zufall) und der Spuk hatte ein Ende.
Fazit schwarzes Nr-Schild=keine Steuern.
Verliert bloß nicht das Nr-schild.:emoji_cartwheel:
 

PM500X

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....bin ich dann an den richtigen Sachbeabeiter
geraten(welch ein Zufall) und der Spuk hatte ein Ende.
Fazit schwarzes Nr-Schild=keine Steuern.
Verliert bloß nicht das Nr-schild.:emoji_cartwheel:

Das war dann aber wohl eher die Ausnahme statt die Regel :) Wenn die regionale Zulassungsstelle (die ja auch dafür zuständig sind) es so akzeptiert - um so besser!
 

blankmaster

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So,
nächster Anlauf mit Termin -wie ein Lottogewinn- morgen.
Ob grün oder schwarz oder was auch immer - ich werde berichten.
Hoffe, mein bevollmächtigter Sohn trifft morgen auf Kompetenz und Menschen, denen es mehr Spaß macht, ihren Job auszufüllen als die Zeit abzureißen (und beide Sorten gibt es in allen Berufssparten).

Gruß
BM

... da fällt mir der hochbetagte Wachmaschinenspezi ein, den meine Frau den "Maschinenflüsterer" getauft hat.
"Sagen Sie einfach nix, Frau XY" .
Konzentriertes Zuhören der Geräusche der Waschmaschine.
"War klar, Teil xx2. Komme morgen wieder, dann habe ich es und baue es ein".
Diagnose und Therapie stimmten immer. Immer.
Der Typ war top und ging in seinem Job auf. Ist leider in Rente. Wollte leider als Privatier nicht weiter als Maschinenflüsterer tätig sein. Hätte er nach kurzem Zuhören gesagt: Wegschmeißen das Teil, Schrott oder Totalschaden: Wir hätten es sofort gemacht.
 

Wolf

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Hast Du meinen Beitrag gelesen?

Wenn in Deinen Fahrzeugscheinen (in beiden!) die falsche Schlüsselnummer (O2/DC21) steht, hat nicht die Zulassungsstelle den entscheidenden "Fehler" gemacht (außer Dir das grüne Schild zu sigeln, wobei das schon grob fehlerhaft ist), sondern der Hersteller. Wenn nur in Teil 1 die falsche Nummer steht, in Teil 2 aber die richtige, liegt der Fehler allein bei der Zulassungsstelle.

Die Schlüsselnummer im Teil 2 wird unter Vorlage eines Gutachtens vom TÜV (oder Dekra etc.) von der Zulassungsstelle geändert. Wenn Du jetzt Deinen Sohn ohne Gutachten zur Zulassungsstelle schickst obwohl auch in Teil 2 die Schlüsselnummer O2/DC21 steht, ist das reine Zeitverschwendung. Ob sich eine Änderung finanziell lohnt, kann man diskutieren. Gutachten und Änderung des Fahrzeugsscheins kosten ja auch Geld.

ABER: nur bei steuerfreien Anhängern, die - und das sehe ich ganz wie PM500X - nur mit grünem Kennzeichen steuerfrei sein dürfen (Fehler in der Praxis mal außen vor), ist der Anhänger über das Zugfahrzeug versichert. Das bedeutet also umgekehrt, dass man für steuerpflichtige Anhänger eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen muss. Hast Du eine Haftpflichtversicherung für den Hänger abgeschlossen?
 

PM500X

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Ich sag ja...das zieht einen elendigen Rattenschwanz mit sich.
 

blankmaster

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So. Langsam kommt Licht ins Dunkel. Vielleicht hilfts dem einen oder anderen, der ähnliche Probleme hat.

Anderes KFZ-Amt. Anderes Team. Anderer Sachbearbeiter.

Der Typ guckt sich alle Unterlagen orientierend an. Diese seien vollständig und plausibel. Der Fall sei klar. Das sei natürlich ein Sportbootanhänger, dieser sei definitiv steuerfrei und er behält auch seine grüne Nummer. Sagt auch : " So kann das natürlich nicht funktionieren" .

Und steckt meinem Sohn (der hatte ne Vollmacht von mir) , dass die erste Sachbearbeiterin (ohne unkollegial zu formulieren) bei der Eingabe der Daten mehrfach von der Software einen Warnhinweis im Sinne von "nicht plausibler Datensatz" erhalten hat, den sie ignoriert haben muss, um an Ende den sinngemäßen Buttom "Wollen Sie diesen nicht plausiblen Datensatz (u.a. mit Nachricht an das Hauptzollamt) so absenden ?" mit "Ja" zu beantworten. Dieses Vorgehen deckt sich 1:1 mit unserem Eindruck von dieser nagelfeilenden "Sachbearbeiterin".

Der Typ hatte Kenne, war korrekt, hat in 5 Minuten die relevanten Eingaben geändert, neue Papiere erstellt, um meinen Sohn mit den Worten "Jetzt läufts mit der Steuerbefreiung" zu verabschieden.

Jetzt geht der Kram in Kopie zum Hauptzollamt. Mal gucken was noch so kommt....

Gruß
BM
PS : nebenbei hat er noch die Bemerkungen "100 km/h", "Sportbootanhänger" und "grünes Nummernschild" wörtlich im KFZ-Schein eingetragen. Danke dafür...
 

Wolf

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Sorry, aber wie soll das jetzt jemandem helfen? Deine Schilderung enthält nicht im Ansatz eine Information darüber, an welcher Stelle was passiert ist, das zu der Situation geführt hat und wie das Problem dann zu lösen war.
 

blankmaster

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Sorry, aber wie soll das jetzt jemandem helfen? Deine Schilderung enthält nicht im Ansatz eine Information darüber, an welcher Stelle was passiert ist, das zu der Situation geführt hat und wie das Problem dann zu lösen war.
???????

"Der Typ guckt sich alle Unterlagen orientierend an. Diese seien vollständig und plausibel. Der Fall sei klar. Das sei natürlich ein Sportbootanhänger, dieser sei definitiv steuerfrei und er behält auch seine grüne Nummer. Sagt auch : " So kann das natürlich nicht funktionieren" . "

Sorry -
1. Kleine Fehleranalyse - was ist wo warum passiert.
2. Einige der im Thread aufgestellten Behauptungen treffen so nicht zu (z.B. hat der TÜV damit null zu tun)
3. Wenn im KFZ-Amt Fehler bei der Eingabe gemacht werden, zieht dies einen Rattenschwanz an Problemen nach sich
4. Es geht sehr wohl aus der Schilderung hervor, an welcher Stelle was passiert ist - Beitrag einfach nochmal lesen
5. Es geht ebenso aus dem Beitrag hervor, wie das Problem zu lösen war - Beitrag einfach nochmal lesen

Kurzfassung für den eiligen Leser :
Eingabe falscher Daten beim KFZ-Amt trotz vorliegender eindeutiger Papiere - Nachricht an das Hauptzollamt durch das KFZ-Amt aufgrund falsch eingegebener Daten - Forderung von Steuern oder notwendige kurzfristige Änderung der Papiere - Änderung der Fahrzeugpapiere - Nachricht des Halters an das Hauptzollamt mit Kopien der neuen Papiere, obwohl dies nicht seine Aufgabe wäre - wahrscheinlich alles gut

Oder einfach ausgedrückt:
Aufpassen, das die Sachbearbeitung beim Ausfüllen der Papiere bei der Anmeldung keinen Scheiß einträgt. Kannst Du damit etwas anfangen ?

Wenn es sich Dir nicht erschließt - macht nix. Vielleicht können andere was damit anfangen.

Gruß
BM
 

Wolf

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Du hast meine beiden Beiträgee ganz offenbar nicht gelesen. Denn wenn Du das getan hättest, dann wäre das schnell aufgeklärt gewesen. Nach Deiner Schilderung wurde also die im Teil 2 des Fahrzeugscheins richtig eingetragene Schlüsselnummer nicht richtig in den Teil 1 übertragen. Genau diese Frage habe ich oben gestellt. Zwei mal.

Dein ganzer langer Text lässt sich also für jemand anderen zusammenfassen in:

Wenn Euch auch so etwas passiert, guckt, ob alles und insbesondere die Schlüsselnummer aus dem Teil 2 richtig in den Teil 1 des Fahrzeugscheins übertragen wurde.

Deine Aussage, der TÜV hätte damit nichts zu tun, zeigt auch ganz deutlich, dass Dir die Unterschiede in der Ursache des Problems nicht bewusst sind. Aber ich höre jetzt auch auf, wir kommen hier nicht mehr zueinander.
 

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