So war mal auf der Homepage der Wasserschutzpolizei
(
http://www.berlin.de/polizei/dirza/WSPStartseite.html ) und fand das
Fahrerlaubnispflicht
Es besteht Fahrerlaubnispflicht
I. Für Sportboote mit Antriebsmaschine mit einer Nutzleistung von 3,69 kW
und mehr auf allen Binnenschifffahrtsstraßen,
II. für Sportboote unter Segel ab 3 m²,
III. für Segelsurfbretter ab 3 m²
auf folgenden Binnenschifffahrtsstraßen:
· Havel-Oder-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km
10,20 einschließlich Niederneuendorfer See, Spandauer Havel mit
Tegeler See,
· Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km
16,40 einschließlich Pichelsdorfer Havel und Großer Wannsee,
· Spree-Oder-Wasserstraße von der Abzweigung aus der Havel bei
Spandau bis Oder-Spree-Kanal (km 45,10) einschließlich Untere Spree,
Berliner Spree, Treptower Spree
mit:
Ruhlebener Altarm, Rummelsburger See, Müggelspree von der
Einmündung in die Spree-Oder-Wasserstraße (Köpenick) bis km 11,40
einschließlich Großer und Kleiner Müggelsee sowie „Die Bänke“, Langer
See, Große Krampe, Seddinsee, Griebnitzsee, Kleinmachnower See,
Stölpchensee, Pohlesee und Kleiner Wannsee.
Das Segeln auf Kanälen ist verboten!
Als Kanäle gelten auch:
· die Spree-Oder-Wasserstraße von der Spreemündung (km 0,15) bis zur
Stralauer Kirche (km 23,50),
· die Müggelspree vom Ostende des Großen Müggelsees (km 7,00) bis
zum Westende des Dämeritzsees (km 11,39), ausgenommen Kleiner
Müggelsee,
· die Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung (km 0,00) bis
zum Pichelsdorfer Gmünd (km 4,00),
· die Havel-Oder-Wasserstraße von der Spreemündung (km 0,00) bis zur
Zitadelle Spandau (km 1,00).
Sportboot - Führerscheinpflicht auf Binnenschifffahrtsstraßen
Die Fahrerlaubnispflicht wird durch den Sportbootführerschein Binnen, ausgestellt für
die jeweilige Antriebsart, nachgewiesen.
Er berechtigt zum Führen von Sportbooten
· mit Antriebsmaschine
· unter Segel
· als Segelsurfbrett
auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Der Führer eines Segelbootes mit an- bzw. eingebautem Hilfsmotor bedarf nur dann
einer Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit Antriebsmaschine, wenn er den Motor auch
tatsächlich einsetzt.
Ein Sportboot ist ein Fahrzeug von weniger als 15 m Länge, welches nicht gewerbsmäßig,
sondern gewöhnlich für Sport- und Erholungszwecke verwendet wird.
Ausgenommen von der Fahrerlaubnispflicht sind Fahrzeuge, die nur durch Muskelkraftoder ein Segel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden.
Ein Sportbootführerschein Binnen, welcher die Berechtigung zum Führen von Sportbooten
unter Segel enthält, berechtigt nicht zum Führen eines Segelsurfbrettes.
Für das Führen eines Sportbootes mit Antriebsmaschine von 15 m bis weniger als 25 m
Länge ist ein Sportschifferzeugnis nach der Binnenschifferpatentverordnung erforderlich.
Die bis zum 31.12.1997 ausgestellten Sportschifferzeugnisse sind weiterhin auch für
Sportfahrzeuge bis 60 m³ Wasserverdrängung gültig.
Achtung:
Die „alten" Berliner Befähigungsnachweise (ausgestellt von 1976 bis 1990)
· Motorbootführerschein Land Berlin
· Segelbootführerschein Land Berlin
· Segelbootführerschein Land Berlin mit „Motorzusatz"
gelten nur im Land Berlin uneingeschränkt weiter. Außerhalb des Landes Berlin haben
diese Fahrerlaubnisse keine Gültigkeit. Sie berechtigen aber zur Umschreibung (siehe
Seite 4) in den Sportbootführerschein Binnen.
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denke mal damit ist alles gesagt. Gruß Pitti