Wir haben in Deutschland ein ganz gewaltiges Gesetzesproblem. Auf der einen Seite sagt das Tierschutzgesetz, das man einem Tier ohne vernünftigen Grund kein Leid oder Schmerzen zufügen darf, auf der anderen Seite sagt das Tierschutzgesetz, das ich einen Fisch nur mitnehmen darf, wenn ich ihn verwerten kann. Dann schreibt uns das Fischereigesetz jedoch vor Mindestmaße vor, und alles was darüber ist, MUSS mitgenommen werden, essei denn, er wurde innerhalb der ebenfalls Gesetzlichfestgeschriebenen Schonzeiten gefangen.
Kurz gesagt, darf ich also nur angeln gehen, wenn ich einen Fisch wirklich sinnvoll verwerten kann, denn wenn ich einen fangen sollte, der das Schonmaß überschritten hat, muss ich ihn mitnehmen. Ganz egal ob ich will oder nicht, denn es wird ja selbstverständlich davon ausgegangen, dass ich diesen Fisch dann auch sinnvoll verwerten kann.
Das heißt, wir handeln alle vorsätzlich gegen das Gesetz, und machen uns damit jedes Mal aufs neue, wenn wir einen Fisch fangen, strafbar.
Alle reden über das ,,Kormoran Problem", dabei ist es der Gesetzeskonflikt, der viel wichtiger ist.
Die Niederlande, ist mein Lieblingsbeispiel für diese Thematik. Hier ist es dem Angler selbst überlassen, ob er den Fisch den er Fängt mitnimmt, oder eben released. Gesetzlich festgelegte Schonmaße gibt es zwar auch dort, jedoch keine so verstrickte Gesetzeslage wie hier in Deutschland.
Da sollte man ansetzen. Klare verhältnisse schaffen. Denn das wir uns unseren Sport nicht wegnehmen lassen, sollte wohl außer frage stehen.
ich habe fertig.