KnusprigBackfisch
Echo-Orakel
- Registriert
- 10. September 2014
- Beiträge
- 179
- Punkte Reaktionen
- 6
Nur mal zur Erinnerung, keine Gewässerkarte = Straftat (Fischwilderei), da kannste dir aber mal ganz scher sein das dich ein Aufseher nicht einfach davonkommen lässt sondern dich im Regelfall anzeigen wird.
War das nicht so: Kein Fischereischein = Wilderei, keine Erlaubniskarte = Diebstahl ? Hach ja, das Fischereirecht...
Wir haben immer gelernt: Fischereischein und Erlaubnisschein ist mitzuführen (Prüfungsdokumente zu Hause aufbewahren) Das mit der Prüfung in Niedersachsen kenn ich auch nicht. Fische auch in Niedersachsen, habe aber eine Bremer Prüfung gemacht und den Niedersächsischen Schein.