Also, die genannte Beschlussempfehlung bezieht sich auf den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP "Neue Impulse für die Sportbootschiffahrt" (Drucksache 17/7937). Diese wurde mehrheitlich von der Koalition gegen die Stimmen von SPD, LINKE und GRÜNEN beschlossen.
Wesentlicher Inhalt des Antrages ist, dass die Bundesregierung dazu aufgefordert wird,
1. die Grenze bei der Führerscheinpflicht von 5 PS auf 15 PS zu erhöhen
2. die Reichweite / neue Modelle des Charterscheins zu erproben
3. die neuen Regelungen hinsichtlich Sicherheit und Nutzen zu überprüfen
4. die unterschiedlichen Verordnungen zum Führerschein zusammenzuführen
5. bei der Ausbildung stärker auf praktische Grundfertigkeiten zu achten
6. bei der Umstellung zu Multiple-Choice keine Verschärfung der Prüfung herbeiführen
7. Prüfen, ob Berufsabschlüsse (Binnen- und seeschiffahrt) als Teil der Sportbootführerscheinprüfung Anerkennung finden können.
8. Anerkebnnungsregelungen für Funkzeugnisse inm EU-Raum
9. Qualitätssiegel für Ausbildungsstätten (Mindeststandards der Ausbildung)
Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten
Modernisierung und Zusammenführung der Vorschriften im Wassersportbereich zu einem Recht der Sportbootschifffahrt
10. Erarbeitung eines Durchführungserlasses zur Sportbootvermietungsordnung
11. Beschleunigung vereidigter oder zertifizierter Sachverständiger (Erteilung von Bootszeugnissen) beschleunigen
12. Unfallstatistik / ggf. Schaffung eines Schiffsunfalldatengesetzes
13. Führerscheine sollen künftig auch als Plastikkarte ausgestellt werden können.
Nun muss das Ganze aber in Juristendeutsch umgewandelt werden. Dafür fehlt den Abgeordneten der Arbeitsstab. Deswegen fordern sie eben typischerweise die Regierung bzw. die entsprechenden Ministerien dazu auf, die erforderlichen Gesetzesvorlagen zu erarbeiten und zur Abstimmung vorzulegen. Und hier liegt das Problem: Wenn das Ministerium (oder in diesem Fall die zuständigen Beamten) die Begeisterung der Parlamentarier nicht teilen, dann zögern sie den weiteren Gesetzgebungsprozess durch Untätigkeit so lange hinaus bis das Ende der Legislatuirperiode den parlamentarischen Vorstoß hinwegfegt. In einem solchen Fall setzt sich die Bürokratie über den Willen der gewählten Volksvertreter hinweg. Das finde ich persönlich sehr ärgerlich.
Um das zu verhindern, müssen die Abgeordneten in kurzen Abständen Sachstandsberichte seitens des Ministeriums einfordern und Druck machen. Dies tun Abgeordnete in der Regel nur, wenn sie von seiten der Öffentlichkeit immer wieder dazu ermuntert werden....