Spinnfischverbot über Herbst-Frühjahr (LSA)

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Muldeanwohner

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Hallo, kann mir jemand Auskunft geben, ob in Sachsen Anhalt über den Herbst bis Frühjahr ein Spinnfischverbot existiert? Auf der Elbkarte steht soetwas, da glaubte ich aber noch an eine Vorgabe des Pächter. Von einigen hörte ich nun dass es generell bis Ende April verboten wäre, und nun sagt mir jemand dass es mit Ködern bis 3,5 cm erlaubt sei um auf Barsche zu gehen.

Das finde ich alles etwas Waage, kann man das irgendwo nachlesen?
 

Machete

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Hallo, kann mir jemand Auskunft geben, ob in Sachsen Anhalt über den Herbst bis Frühjahr ein Spinnfischverbot existiert? Auf der Elbkarte steht soetwas, da glaubte ich aber noch an eine Vorgabe des Pächter. Von einigen hörte ich nun dass es generell bis Ende April verboten wäre, und nun sagt mir jemand dass es mit Ködern bis 3,5 cm erlaubt sei um auf Barsche zu gehen.

Das finde ich alles etwas Waage, kann man das irgendwo nachlesen?

Gerne doch. In Sachsen-Anhalt ist vom 15.2. - 30.4. (Zander bis 31.5.) Schonzeit für Hecht und Zander. Ab 1.5. kannst Du wieder auf Hecht mit Kunstköder und Köfi etc. angeln, der Zander bleibt aber bis zum 31.5. geschont. Dieses Verbot beinhaltet, soweit ich richtig informiert bin, dass Angeln mit Kunstködern (egal welche Größe), mit Köderfischen und auch Kopffüßern und Garnelen.

Findest Du auch hier nochmal zu nachlesen: http://www.lav-sachsen-anhalt.de/in...tschaft/gewaesserverzeichnis/gewaesserordnung Die Schonzeitregelungen kommen ab 5.4.
 

Yoshi

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Ganz genau - vom 15.02. bis einschließlich 30.04. gilt ein komplettes Raubfisch - Angelverbot, welches ein Kunstköderverbot beinhaltet. Mit der Fliegenrute darfst du allerdings Größe 8 und kleiner fischen, soweit ich weiß. Und der Barsch, der auf den DropShot - Tauwurm beisst, ist auch kein Raubfisch...

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Muldeanwohner

Barsch Simpson
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Ganz genau - vom 15.02. bis einschließlich 30.04. gilt ein komplettes Raubfisch - Angelverbot,...

Vielen Dank, so habe ich es in der Gewässer Ordnung des LAV eben auch gelesen, und nix von, bis 3,5cm.

In der Gewässerordnung des LAV steht, dass von 15.2. Bis 30.4. Spinnfischen verboten ist.
 
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derfrank

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Das ist in Sachsen/Anhalt das Problem das es in der Ordnung ein Verwendungsverbot für die Spinnangel gibt. Dieses gibt es zb in Brandenburg nicht. Dort kannst du das ganze Jahr Spinnangeln. Geschonte Fische dann eben zurücksetzen.

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unforgiven

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Ich häng mich mal hier rein da es thematisch irgendwie passt.. gilt das Raubfisch-Angelverbot in Sachsen-Anhalt vom 15.2. -30.4. nur in Gewässern des LAV Sachsen-Anhalt oder in ALLEN Gewässern in Sachsen-Anhalt? Konkret geht es mir zB um Elbstrecken für die der Forellenhof Thiessen oder Fischer Rosenkranz die Fischereirechte hat..
 

Yoshi

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Ich häng mich mal hier rein da es thematisch irgendwie passt.. gilt das Raubfisch-Angelverbot in Sachsen-Anhalt vom 15.2. -30.4. nur in Gewässern des LAV Sachsen-Anhalt oder in ALLEN Gewässern in Sachsen-Anhalt? Konkret geht es mir zB um Elbstrecken für die der Forellenhof Thiessen oder Fischer Rosenkranz die Fischereirechte hat..
Die Fischereiordnung des Landes regelt meines Wissens nur die Schonzeiten (schliesst aber ausdrücklich das absichtliche Fangen mit ein!), das generelle Verbot der Raubfischangel liegt also wahrscheinlich beim Fischereirechtsinhaber... Also beim LVSA bzw den von dir genannten.
 
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unforgiven

Forellen-Zoologe
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Die Fischereiordnung des Landes regelt meines Wissens nur die Schonzeiten (schliesst aber ausdrücklich das absichtliche Fangen mit ein!), das generelle Verbot der Raubfischangel liegt also wahrscheinlich beim Fischereirechtsinhaber...
Das vermute ich ja auch..nur bin ich mir halt unsicher und deswegen frage ich. Werde aber nächste Woche mal telefonisch nachforschen, der Fischereipächter wird vermutlich mehr wissen..
 

unforgiven

Forellen-Zoologe
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So.. also in dem Elbabschnitt den der Forellenhof Thießen gepachtet hat ist das Raubfischangeln generell verboten ..
 

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