Schonzeit Hecht / Zander Sachsen Anhalt / Kunstköderangeln

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unforgiven

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Moin miteinander,

mal eine rechtliche Frage, und zwar in erster Linie weil es mich interessiert und ich am Wasser nix verkehrt machen will..
Primär gehört Hecht und Zander eh nicht zu meinem Zielfisch sondern der in Sachsen-Anhalt nicht geschonte Barsch..
Darf ich in Sachsen Anhalt in der Schonzeit vom 15.2. bis zum 30.4. (für Hecht) bzw. bis zum 31.5. (für Zander) mit Kunstködern angeln oder ist das komplett verboten?
Oder muss ich mich in dieser Zeit auf Naturköder (zb Wurm und/oder Fischfetzen an der Pose oder an der Dropshot-Montage?! ) beschränken?
Oder ist es erlaubt mit einem kleinen Kunstköder in dieser Zeit auf Barsch zu angeln ? Wenn ja.. ab wann ist es ein "Hechtköder" und/oder ein Zanderköder?
Das ich einen evtl. in der Schonzeit gefangenen Hecht bzw. Zander vorsichtig zurücksetze ist eh klar, ich habe nur keinen Bock auf Diskussionen mit der Fischereiaufsicht..
Wie und was geht da so in Sachsen-Anhalt, wie wird es in der Realität am Wasser gelöst?
Im April ? Im Mai? im Juni?

Wenn es schon irgendwo explizit besprochen wurde bitte ich um einen Hinweis, habe jetzt 30 min gesucht aber nix wirklich passendes gefunden...

Danke!
 

Stefan_M

Bigfish-Magnet
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Darf ich in Sachsen Anhalt in der Schonzeit vom 15.2. bis zum 30.4. (für Hecht) bzw. bis zum 31.5. (für Zander) mit Kunstködern angeln oder ist das komplett verboten?

Ist komplett verboten (Kunstköderverbot vom 15.02. bis 30.04.), gibt im Bereich Barsch-Zander-Hecht keine Ausnahme.

Grüße, Stefan
 

unforgiven

Forellen-Zoologe
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Ist das irgendwo schwarz auf weiss zu lesen? Die Fischereiordnung Sachsen Anhalt gibt das ja so nicht her...
 
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Machete

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Keine Kunstköder, keine Drillinge, keine Fischfetzen, keine Kopffüßler! Steht eigentlich klar formuliert in der Gewässerordnung. Beim Dropshot oder Rigs mit Tauwurm, ist es auch nicht erlaubt den Köder ohne Unterbrechungen bzw. Pausen einzuholen. Das kann sonst als Spinnangeln ausgelegt werden.
 

unforgiven

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Ah ok, vielen Dank. Ich hatte hier im Forum gesucht..
Dann werde ich vom 15.2.bis 30.4 einfach nen Wurm an der Pose baden lassen und wenn sich vom 1.5. bis 31.5. ein Zander am Gummifisch verirrt wird er halt zurückgesetzt..
 

Schippe_Kies

Twitch-Titan
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Steht in jeder DAV-Satzung und auch in der Gewässerordnung, dass das Spinfischen verboten ist.

Was du machen kannst, ist nen Tauwurm an nem kleinen Jighaken langsam/schnell aber ohne Stops durchs Wasser zu ziehen.
Damit kannst du sicher auch n paar Barsche zum Landgang überreden.
 

Machete

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Was du machen kannst, ist nen Tauwurm an nem kleinen Jighaken langsam/schnell aber ohne Stops durchs Wasser zu ziehen

Nicht in der Sachsen-Anstalt! Steht auch seit diesem Jahr in der Gewässerordnung. Permanentes auswerfen und einholen gilt demnach als Spinnangeln.
 
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unforgiven

Forellen-Zoologe
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Ich werde einfach mit ner Pose und nem Wurm angeln wenn es mich packt und denke das da kein Aufseher was dagegen hat.....
 

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