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Echo-Orakel
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Hallo zusammen.

Ich bin gerade in Urlaub in Polen und habe mein aufblasbares Kajak dabei. Es ist 4,10 Meter lang und wird per Paddel oder alternativ mit einem kleinen Haswing W-20 Elektromotor betrieben.

Natürlich habe ich der deutschen Regelung dem Boot in 10 cm großen Buchstaben einen Namen gegeben und die Adresse im Boot angebracht.

Wie sieht es damit in Polen aus? Darf ich es überall zu Wasser lassen oder muss ich es irgendwie registrieren?

Vielleicht kann ja jemand helfen.

Danke und beste Grüße Alex
 

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Echo-Orakel
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Da ich hier leider keine Antwort bekommen habe hatte mir ein polnischer Kollege aus einem Schlauchboot Forum im Facebook den entscheidenden Hinweis gegeben. Kommt übersetzt direkt von der Seite des polnischen Angelverbandes.


Ab dem 1. August 2020 entfällt die Meldepflicht für kleine Fischerboote, Kajaks, Schlauchboote und alle Schwimmer!
Ab diesem Datum sind nur noch registrierungspflichtig:
1) Yachten und Schiffe, die für die Amateurfischerei verwendet werden, mit einer Länge von mehr als 7,5 m oder einem mechanischen Antrieb mit einer Leistung von mehr als 15 kW (20 PS) erwähnen , die wir weiterhin haben müssen die entsprechenden Genehmigungen in Bezug auf die Motorleistung (Motorbootpatent), Personen ohne Patent dürfen Boote mit einer Motorleistung von nicht mehr als 10 kW (13,6 PS) fahren.

Beste Grüße Alex
 

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