Franko
Dr. Jerkl & Mr. Bait
Schikane im Peterhafen/Freistett
Im November vergangenen Jahres erwirkte der AV Freistett aus mir nicht erkennbaren Gründen gegenüber den Bootsanglern in Zusammenarbeit
mit dem Gemeinderat ein Verbot für 2013 das wie folgt lautet:
Das Angeln von einem Boot mit benzinbetriebenem Außenbordmotor sowie
das Schleppfischen sind verboten.
Das Schleppfischen ist einigermaßen akzeptabel, aber das Verbot eines Außenbordermotores ist für mich nicht nachzuvollziehen.
Die Bootsangler sollen zukünftig mit E-Motor fahren oder paddeln,während
die im gleichen Gewässer (das eine Anbindung an den Rhein hat)beheimateten Yachtclubs weiterhin mit benzinbetriebenen Bootsmotoren fahren dürfen. Für mich nicht nachvollziehbar ( zwei Klassen Gesellschaft),ich muss mich aber erst einmal über die rechtliche Seite der Geschichte informieren,da ich nicht bereit bin mich in der Ausübung meines Hobys durch Fangneid und andere niedriger Beweggründe einengen zu Lassen.
Der Peterhafen ist ein definiertes Rheinnebengewässer in das große Frachtschiffe zum Be u. Entladen einfahren.Eigentümer des Gewässers ist das Land,die Gemeinde ist der Pächter u. der Verein der Unterpächter.Würde mich über euere Meinung freuen u. vielleicht kann ja der eine oder andere über dei rechliche Seite Auskunft geben. Gruß Franko[align=left]
Im November vergangenen Jahres erwirkte der AV Freistett aus mir nicht erkennbaren Gründen gegenüber den Bootsanglern in Zusammenarbeit
mit dem Gemeinderat ein Verbot für 2013 das wie folgt lautet:
Das Angeln von einem Boot mit benzinbetriebenem Außenbordmotor sowie
das Schleppfischen sind verboten.
Das Schleppfischen ist einigermaßen akzeptabel, aber das Verbot eines Außenbordermotores ist für mich nicht nachzuvollziehen.
Die Bootsangler sollen zukünftig mit E-Motor fahren oder paddeln,während
die im gleichen Gewässer (das eine Anbindung an den Rhein hat)beheimateten Yachtclubs weiterhin mit benzinbetriebenen Bootsmotoren fahren dürfen. Für mich nicht nachvollziehbar ( zwei Klassen Gesellschaft),ich muss mich aber erst einmal über die rechtliche Seite der Geschichte informieren,da ich nicht bereit bin mich in der Ausübung meines Hobys durch Fangneid und andere niedriger Beweggründe einengen zu Lassen.
Der Peterhafen ist ein definiertes Rheinnebengewässer in das große Frachtschiffe zum Be u. Entladen einfahren.Eigentümer des Gewässers ist das Land,die Gemeinde ist der Pächter u. der Verein der Unterpächter.Würde mich über euere Meinung freuen u. vielleicht kann ja der eine oder andere über dei rechliche Seite Auskunft geben. Gruß Franko[align=left]